EU-Vertragsverletzungsverfahren und Auswirkungen auf NRW

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

Die EU-Kommission hat Deutschland im Mai 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die seit 2010 geltenden Grenzwerte für Stickoxide in vielen Städten nicht eingehalten werden und die Bundesregierung zu wenig unternimmt, um die Luftqualität zu verbessern. In 2017 wurde in 28 NRW-Städten der NO2-Grenzwert überschritten, es drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, weil auch die NRW-Landesregierung bislang weitgehend untätig geblieben ist. Zu befürchten ist nun, dass die Bundesregierung hohe Strafzahlungen an die EU entrichten muss.
Außerdem läuft gegen die Bundesregierung ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil sie nicht gegen die Automobilkonzerne vorgeht, die in betrügerischer Absicht Dieselmotoren mit Hilfe von Software so manipuliert haben, dass nicht nur der Verbrauch, sondern auch der Schadstoffausstoß im Normalbetrieb deutlich steigt. Zudem nimmt die Bundesregierung bislang nicht die Automobilindustrie in Haftung, damit diese die Hardware der Euro5-Dieselfahrzeuge auf Euro6-Norm verbindlich und auf eigene Kosten nachrüstet. Die NRW-Landesregierung lehnt es nach wie vor ab, dies bei der Bundesregierung einzufordern.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung Einschätzungen dazu, wie hoch die Strafzahlungen der EU ausfallen könnten?
  2. Gibt es Signale der Bundesregierung, die Bundesländer und damit auch NRW an der Zahlung der Strafen zu beteiligen?
  3. Wenn ja, mit welchen Summen rechnet die Landesregierung, die zukünftig den NRW- Haushalt belasten könnten?
  4. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um gegenüber der Bundesregierung Abwälzungen der Strafzahlungen auf NRW rechtlich abwehren zu können?