Erneute Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld, Oliver Keymis, Arndt Klocke, Mehrdad Mostofizadeh

Die Zahl der Nachtlandungen am Flughafen Düsseldorf steigt kontinuierlich. Durch Auswertung der auf der Homepage des Düsseldorfer Flughafens veröffentlichten tatsächlichen Flugbewegungen hat der Verein Bürger gegen Fluglärm ermittelt, dass im Juli 2018 315 Flugbewegungen nach 23 Uhr zu verzeichnen waren. Dies sind im Schnitt mehr als 10 pro Nacht.
Laut Betriebsgenehmigung dürfen für den Zeitraum zwischen 22 bis 23 Uhr 33 Landungen koordiniert werden. Tatsächlich gelandet sind im Juli 2018 nach 22 Uhr im Schnitt aber über 41 Flugzeuge, davon 10 Flugzeuge im Durchschnitt nach 23 Uhr.
Im gesamten Jahr 2017 gab es am Düsseldorfer Flughafen nach Angaben des Verkehrsministeriums über 2.000 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr; der weitaus größere Flughafen Frankfurt kam in dieser Zeit auf rund 700 Flugbewegungen in dieser Zeit. Die dortigen Regelungen (keine Flüge zwischen 23 und 5 Uhr ohne Ausnahmeerlaubnis) beweisen, dass die Anwohner in Düsseldorf schlechtere Regeln erdulden müssen, zumal sich die Landungen in Düsseldorf alle auf eine Landebahn konzentrieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch lag die Zahl der geplanten Flüge (bitte Starts und Landungen getrennt angeben) zwischen 21 und 22 Uhr und der geplanten Landungen zwischen 22 und 23 Uhr in den Jahren 2005 ff. bis heute jeweils in den Sommer- und Winterflugplanperioden?
  2. Was hat die Landesregierung nach der weit überproportionalen Erhöhung der planbaren Nachtflüge um rd. 65% (zum Vergleich: gesamt +7,4% von 121.000 auf 131.000) durch die Betriebsgenehmigung vom 9.11.2005 in den Jahren 2005-2018 konkret unternommen, um den Anstieg der o.g. Nachtflüge zu begrenzen oder gar zu unterbinden? (Bitte jede Maßnahme, deren Wirksamkeitsbeurteilung und dies für jedes Jahr einzeln angeben.)
  3. Was gedenkt die Landesregierung ab sofort konkret zu unternehmen, um den Anstieg der o.g. Nachtflüge zu begrenzen oder gar zu unterbinden?
  4. Die Landesregierung hat der bis 31.12.2020 gültigen Entgeltordnung zugestimmt, die z.B. für einen A320 nur eine Erhöhung des Lärmzuschlags nach Mitternacht im Vergleich zu der Stunde 23-24 Uhr um ganze 12,- € vorsieht. Wie bewertet die Landesregierung die Anreizwirkung dieser Lärmzuschläge für pünktlicheres Fliegen bzw. wie will sie dies zukünftig, d.h. frühestens ab 1.1.2021, ändern?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die in Konflikt mit §29b des Luft-VG („auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen.“) stehende Tatsache, dass für die Anwohner unter dem Landeanflug der Hauptbahn, also in z.B. Ratingen-Hösel oder -Tiefenbroich die Nachtstunde 22-23 Uhr die lauteste Stunde des gesamten Tages ist, weil in dieser Stunde in der Regel mehr Flugzeuge landen als in irgendeiner anderen Stunde des Tages?