Erinnern an die Flutkatastrophe 2021 ermöglichen und pflegen

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Astrid Vogelheim

Entschließungsantrag zum Antrag „Gespräche mit den Hinterbliebenen und Opfervertretern führen und Ge­denkorte für die Opfer der Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 in NRW weiterentwickeln“ der Fraktionen von SPD und FDP (Drucksache 18/8890)

I. Ausgangslage

Im Juli 2021 wurde Nordrhein-Westfalen von einer der schwersten Naturkatastrophen seiner Geschichte heimgesucht. Die Hochwasserkatastrophe verursachte nicht nur beträchtliche ma­terielle Schäden, sondern hinterließ auch tiefe soziale und psychische Wunden in der Bevöl­kerung. Am tiefsten schmerzt der Verlust von 49 Menschenleben. 49 Menschen, die mitten aus dem Leben gerissen wurden und von ihren Familien und Freunden schmerzlich vermisst werden.

Gedenken, Erinnern und Trauern sind zutiefst individuell und persönlich. Die Gräber der Opfer sind für viele Angehörige der zentrale Ort der Trauer. Sie ermöglichen eine sehr persönliche Auseinandersetzung mit dem Verlust. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass der Wunsch nach gemeinschaftlichen und öffentlich zugänglichen Gedenkformen besteht, um die Erinnerung an die Opfer zu bewahren und der öffentlichen Anteilnahme Raum zu geben.

Auf Initiative der Landesregierung wurden im Kreis Euskirchen 49 Bäume gepflanzt, die an die Opfer der Flut erinnern. Damit wurde eine erste Möglichkeit geschaffen, an einem zentralen Ort der Opfer zu gedenken. Er muss entsprechend seiner Bedeutung gepflegt und für die Menschen stärker als Ort des Gedenkens und Erinnerns erkennbar werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Hochwasserkatastrophe große Teile Nordrhein-Westfalens von der Eifel bis ins Sauerland erfasst hat, war von Beginn an klar, dass neben dem zentralen Gedenkort zahlreiche lokale Gedenkorte entstehen würden. Die Tragödie erfasste ganze Landstriche und Gemeinden, von kleinen Dörfern in der Eifel bis zu städtischen Gebieten ent­lang der Flussufer. Angesichts der weitreichenden und tiefgreifenden Auswirkungen dieser Naturkatastrophe kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein einzelner zentraler Gedenkort den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht werden kann.

Bereits heute existieren in vielen der betroffenen Städte und Gemeinden lokale Orte des gemeinsamen Erinnerns und Gedenkens, die aus der Initiative der Bevölkerung und lokalen Akteuren entstanden sind. Diese Orte bieten Raum für individuelle und gemeinschaftliche Trauerarbeit und sind von unschätzbarem Wert für den Heilungsprozess vieler Bürgerinnen und Bürger. All jenen, die diese lokalen Gedenkorte geschaffen haben und sie pflegen, gilt unser großer Dank.

II. Beschlussfassung:

Der Landtag stellt fest:

  • Die Schaffung eines zentralen Gedenkortes war von großer Bedeutung.
  • Ebenso wichtig sind lokale, dezentrale Gedenkorte, die den lokalen Bezug zu den Gemeinden und den individuellen Schicksalen der Opfer widerspiegeln.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Kommunen weiter darin zu unterstützen, lokale Gedenkorte zu etablieren und beste­hende Orte weiterzuentwickeln.
  • den zentralen Gedenkort aufzuwerten, weiterzuentwickeln und dabei insbesondere die Wünsche der Angehörigen im Blick zu haben.