Das Land Nordrhein-Westfalen und alle am U3-Ausbau beteiligten Menschen in den Kitas, den Jugendämtern und bei den Trägern haben Enormes geleistet: Mit zusätzlichen 27.000 Betreuungsplätzen ab dem kommenden Kindergartenjahr wurde die größte Zunahme erreicht, die je ein Bundesland innerhalb eines Jahres geschafft hat. Für jedes dritte Kind unter drei Jahren können die Kommunen ab 01.08.2013 einen Betreuungsplatz zu Verfügung stellen, was fast 145.000 Plätzen entspricht. Dies ist das Ergebnis eines gemeinsamen Kraftakts. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird deutlich verbessert und die frühe Bildung von Kindern gestärkt.
Anders stellt sich die Unterstützung des Bundes dar. Es ist eine Bilanz der Versäumnisse:
- Jahrelang weigerte sich Schwarz-Gelb, zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereit zu stellen.
- Jahrelang weigerte sich Familienministerin Kristina Schröder, die Akteure des U3- Ausbaus an einen Tisch zu holen, Probleme zu besprechen und zu beseitigen.
Erst die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zugunsten von Rot-Grün und die Verhandlungsergebnisse zum Fiskalpakt im Juni 2012 zwangen die Bundesregierung, den U3-Ausbau mit weiteren finanziellen Mitteln zu unterstützen. Erneut versagte jedoch die Bundesregierung, da der entsprechende Gesetzentwurf selbst von unionsregierten Ländern aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen zunächst abgelehnt wurde.
Inzwischen konnten die Fiskalpaktmittel jedoch den Kommunen in NRW zugeteilt werden. Die Bedingungen des Bundes stoßen aber nach wie vor auf berechtigten Widerstand: Die Jugendämter klagen über viel zu enge Antragsfristen, zu viele Berichtspflichten und vor al- lem die viel zu knappen Fristen für die Mittelverausgabung. Im Wissen um die praktischen Umsetzungsprobleme hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder auf ihrer Jahrestagung am 6. und 7. Juni 2013 in Fulda beschlossen, der Bund möge die Fristen für seine Investitionsprogramme lockern, damit begonnene Maßnahmen abgeschlossen werden können.
Tatsache ist: Der U3-Ausbau endet nicht 2013/2014, in der Zukunft ist mit steigenden Betreuungsbedarfen zu rechnen. Hierfür müssen neben den umfänglichen Landesmitteln von 1,4 Milliarden Euro bis 2017 auch Bundesmittel längerfristig zur Verfügung stehen. Der Bund muss seine Beteiligung an den Betriebskosten der tatsächlichen Nachfrage an U3-Plätzen anpassen, um den Rechtsanspruch dauerhaft realisieren zu können. Auch dies wurde von der Jugend- und Familienministerkonferenz einstimmig beschlossen.
Der Landtag begrüßt und unterstützt den einstimmigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zum U3-Ausbau.
Die Landesregierung wird entsprechend aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Verlängerung des Verwendungszeitraums der Bundesmittel und für eine dauerhafte, der Nachfrage und der realen Kostenentwicklung angepasste Betriebskostenbeteiligung des Bundes einzusetzen.