Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NRW und Benelux-Staaten fortsetzen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen bildet zusammen mit seinen Nachbarländern Niederlande, Belgien und Luxemburg eine hinsichtlich Wirtschaftskraft, Interaktionsdichte und kultureller Vielfalt einzigartige europäische Gesamtregion, in der 45 Millionen Menschen auf einer Fläche von gut 100.000 qkm leben und die ein Bruttoinlandsprodukt von fast 1,6 Billionen Euro im Jahr erwirtschaftet.
Die Benelux-Staaten waren seit jeher Vorreiter der europäischen Integration. Sie repräsentieren drei Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auf ihrem Gebiet sind der Großteil der Institutionen der Europäischen Union und zahlreiche weitere UN- und internationale Organisationen angesiedelt.
Die Niederlande, Belgien und Luxemburg haben mit der Benelux-Union viele Schritte zur europäischen Integration frühzeitig vorweg genommen und überprüft. An der deutsch-niederländischen Grenze ist 1958 die erste Euregio gegründet worden.
Schon allein aufgrund seiner geografischen Lage, Größe und wirtschaftlichen Stärke hat Nordrhein-Westfalen von jeher den europäischen Integrationsprozess aktiv unterstützt und eine langjährige, intensive Zusammenarbeit zu seinen westlichen Nachbarländern aufgebaut.
Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Europapolitik stellen die Beziehungen zum Beneluxraum einen herausragenden Eckpfeiler dar, den die rot-grüne Landesregierung, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, weiterentwickelt hat.
Im Jahr 2013 hat die rot-grüne Landesregierung eine Benelux-Strategie vorgelegt, die in ihrem Umfang ein neues Maß an Kohärenz geschaffen hat.
Gemeinsam mit den Partnern auf beiden Seiten der Grenzen wurde ein strategischer Ansatz entwickelt, der unter anderem mit Hilfe der INTERREG-Programme konkret umgesetzt wird.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird maßgeblich von den vier Euregios und ihren Mitgliedern mit nordrhein-westfälischer Beteiligung getragen, von denen drei (Euregio Gronau, Euregio Rhein-Waal und Euregio Rhein-Maas-Nord) bilateral mit den Niederlanden und eine (Euregio Maas-Rhein) trilateral mit Belgien und den Niederlanden tätig sind. Durch sie sind auch die Kommunen auf beiden Seiten der Grenzen in die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern eingebunden. Die Euregios haben somit eine tragende Rolle bei der Umsetzung der INTERREG-Programme.

II. Der Landtag stellt fest:

Die Benelux-Strategie stellt eine wesentliche Weiterentwicklung dar, welche die in den davorliegenden Jahren festzustellende fehlende Zielorientierung in der Benelux-Zusammenarbeit erfolgreich behoben hat. Durch diese Strategie wurde ein Überblick der Zusammenarbeit auf allen Ebenen gewonnen und damit Synergieeffekte nutzbar gemacht. Die strategische und zielgerichtete Ausrichtung spiegelt sich auch darin wider, dass alle Ressorts eingebunden sind und so vorhandene Potenziale besser genutzt werden.

III. Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, regelmäßig im Ausschuss für Europa und Eine Welt zur Benelux-Zusammenarbeit zu berichten; einen generellen Überblick zu geben, wie sich die Zusammenarbeit seit Ende 2013 konkret entwickelt hat und welche Aktivitäten für die kommenden Jahre geplant sind.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Sicherung der Arbeitsmobilität ein zentrales Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und da von zunehmender Bedeutung. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, grenzüberschreitende Arbeitsmobilität weiter zu fördern und darzustellen was sich seit der Verabschiedung der Benelux-Strategie in diesem Bereich getan hat und wie die weitere Planung ist.
Ein wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzgebieten ist die grenzüberschreitende Notfallversorgung. Insbesondere im Bereich der Grenze zu Belgien wird seit etlichen Jahren geprüft, auf welche Weise dieser Bereich im Rahmen eines Abkommens geregelt werden könnte. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Verhandlungen für ein grenzüberschreitendes Abkommen zu führen und bittet die Landesregierung um einen Sachstandsbericht.