Entwicklung der Ingewahrsamnahmen durch die Polizei nach geändertem Polizeigesetz NRW 2018 bis 2021

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Das am 12. Dezember 2018 im Landtag beschlossene Polizeiänderungsgesetz wurde am 19. Dezember 2018 verkündet und trat einen Tag später, am 20. Dezember 2018 in Kraft. Bestandteil des Polizeiänderungsgesetzes ist eine umfangreiche Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Unter anderem wurde § 38 des Polizeigesetzes NRW dahin geändert, dass Personen länger in Gewahrsam genommen werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 20. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2021 in polizeilichen Präventivgewahrsam genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Ingewahrsamnahme, Kreispolizeibehörde, Dauer der Ingewahrsamnahme und zugrundeliegender Rechtsgrundlage.)
  2. Für welche Dauer wurde in den Fällen von Frage eins polizeilicher Präventivgewahrsam ursprünglich angeordnet? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Ingewahrsamnahme, Kreispolizeibehörde, Dauer der Ingewahrsamnahme und zugrundeliegender Rechtsgrundlage.)
  3. Bei wie vielen der in polizeilichen Präventivgewahrsam genommenen Personen handelt bzw. handelte es sich um islamistische Gefährder? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Ingewahrsamnahme, Dauer der Ingewahrsamnahme und zugrundeliegender Rechtsgrundlage.)
  4. Bei wie vielen der in polizeilichen Präventivgewahrsam genommenen Personen handelt es sich um Fälle aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität? (Bitte aufschlüsseln nach PMK-Phänomenbereich, Kreispolizeibehörde, Datum der Ingewahrsamnahme, Dauer der Ingewahrsamnahme und zugrundeliegender Rechtsgrundlage.)
  5. Wie oft wurde im Zeitraum vom 20. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2021 ein polizeilicher Präventivgewahrsam gerichtlich für unzulässig erklärt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Ingewahrsamnahme, Kreispolizeibehörde, Dauer der Ingewahrsamnahme und zugrundeliegender Rechtsgrundlage.)