Entsprechen die Haltungsbedingungen in den Mastställen des Betriebes Schulze Föcking dem Tierschutzgesetz?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße MdL

Portrait Norwich Rüße

In der Fernsehsendung „Stern TV“ wurde am 12.07.2017 über die Schweinhaltung auf dem Betrieb Schulze Föcking in Steinfurt berichtet. Nach Angaben des Senders wurden die Aufnahmen in den Ställen zwischen März und Juni 2017 gemacht. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Stallungen zu jeweils 50 Prozent im Besitz von Frau Christina Schulze Föcking und ihrem Mann Frank Schulze Föcking.
Unter anderem wurden Filmaufnahmen aus den Ställen gezeigt, die teilweise entsetzliche Bilder von verletzten und erkrankte Tieren zeigten. Diese Tiere wiesen unter anderem erhebliche und tiefgehende Bisswunden sowie Gelenkentzündungen auf und waren teilweise sehr schwach. Darüber hinaus zeigten die Aufnahmen auch, dass die Ammoniakkonzentration in der Luft der Ställe zum Zeitpunkt der Messungen deutlich zu hoch waren. Auch war die Wasserversorgung zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen nicht funktionsfähig und die Spaltenböden stellenweise stark mit Kot verunreinigt.
Der in der Sendung anwesenden Kreisveterinär des Kreises Steinfurt, Dr. Brundiers, sprach von bedrückenden Bildern, die ebenfalls anwesende Tierärztin Ophelia Nick nannte es „unerträglich, was man da sieht“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung die Zustände in den gezeigten Aufnahmen für mit dem Tierschutzgesetz und der Schweinhaltungsverordnung für vereinbar oder sieht sie hier einen Verstoß?
  2. Wenn Nein, wie begründet sie dies jeweils?
  3. Wenn Ja, mit welchen Konsequenzen will Sie darauf reagieren?
  4. Die Gute Fachliche Praxis bildet den Handlungsrahmen für landwirtschaftliche Unternehmen. Sind die gezeigten Aufnahmen nach Meinung der Landesregierung damit vereinbar?
  5. Wenn Ja, wie begründet sie dies?

Norwich Rüße