Eltern in der Pandemie entlasten – Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS für mindestens Februar 2021 übernehmen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Josefine Paul

I. Ausgangslage

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Eltern und insbesondere Al­leinerziehende besonders hart getroffen. Häufig setzt die finanzielle Situation die Menschen unter enormen Druck. Mit dem Appell des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration hat Dr. Joachim Stamp im Dezember 2020 Verantwortung auf die Eltern verlagert, um seine sogenannte Betreuungsgarantie aufrechtzuhalten. In seinem Appell an die Eltern bat der Minister, Kinder nach Möglichkeit nicht in die Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganz­tagsschulen zu schicken und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig wurde die Betreuungszeit in den Einrichtungen reduziert.

Die Landesregierung hat die Kita-Gebühren landesweit für den Januar ausgesetzt. Hierfür hatte sich Minister Dr. Stamp mit Finanzminister Lutz Lienenkämper und den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Das Land hatte sich mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, die Kosten hälftig zu teilen.

Der Appell von Minister Dr. Stamp endete erst am 22. Februar 2021. Somit betreuten viele Eltern auch noch im Februar ihre Kinder außerhalb von Kindertageseinrichtungen und zahlten dennoch Gebühren für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen.

Vor diesem Hintergrund zeigten die kommunalen Spitzenverbände in einer Pressemitteilung vom 11. März 2021 die Bereitschaft, einen Teil der Elternbeiträge zu übernehmen. Die Über­nahme sei allerdings ohne der landesseitigen Unterstützung nicht möglich. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen, Landkreistag Nordrhein-Westfalen und Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass im Falle keiner Erstat­tung der Gebühren durch die Landesregierung nur finanzstarke Kommunen die Eltern von der Beitragszahlung befreien könnten. Bis heute warten die Kommunen auf eine Zusage hinsicht­lich einer hälftigen Übernahme der Kosten bei der Aussetzung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 durch die Landesregierung. Die Landesregierung darf Familien und Kom­munen nicht im Regen stehen lassen.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Die Erstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule für Eltern, die aufgrund der Empfehlungen der Landesregierung auf die Inanspruchnahme der Betreuung verzichteten, auch für Februar 2021 sicherzustellen und hälftig über Landesmittel zu kompensieren.