I. Ausgangslage
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Eltern und insbesondere Alleinerziehende besonders hart getroffen. Häufig setzt die finanzielle Situation die Menschen unter enormen Druck. Mit dem Appell des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat Dr. Joachim Stamp im Dezember 2020 Verantwortung auf die Eltern verlagert, um seine sogenannte Betreuungsgarantie aufrechtzuhalten. In seinem Appell an die Eltern bat der Minister, Kinder nach Möglichkeit nicht in die Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen zu schicken und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig wurde die Betreuungszeit in den Einrichtungen reduziert.
Die Landesregierung hat die Kita-Gebühren landesweit für den Januar ausgesetzt. Hierfür hatte sich Minister Dr. Stamp mit Finanzminister Lutz Lienenkämper und den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Das Land hatte sich mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, die Kosten hälftig zu teilen.
Der Appell von Minister Dr. Stamp endete erst am 22. Februar 2021. Somit betreuten viele Eltern auch noch im Februar ihre Kinder außerhalb von Kindertageseinrichtungen und zahlten dennoch Gebühren für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen.
Vor diesem Hintergrund zeigten die kommunalen Spitzenverbände in einer Pressemitteilung vom 11. März 2021 die Bereitschaft, einen Teil der Elternbeiträge zu übernehmen. Die Übernahme sei allerdings ohne der landesseitigen Unterstützung nicht möglich. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen, Landkreistag Nordrhein-Westfalen und Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass im Falle keiner Erstattung der Gebühren durch die Landesregierung nur finanzstarke Kommunen die Eltern von der Beitragszahlung befreien könnten. Bis heute warten die Kommunen auf eine Zusage hinsichtlich einer hälftigen Übernahme der Kosten bei der Aussetzung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 durch die Landesregierung. Die Landesregierung darf Familien und Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Die Erstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule für Eltern, die aufgrund der Empfehlungen der Landesregierung auf die Inanspruchnahme der Betreuung verzichteten, auch für Februar 2021 sicherzustellen und hälftig über Landesmittel zu kompensieren.