Einsatz der Polizei in Duisburg-Bruckhausen am 25. Juni 2017

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Berichten von Zeitungen und des WDRs sowie auf dem Videoportal „YouTube“ aufrufbaren Mobiltelefonkameraaufzeichnungen zufolge soll es in der Reinerstraße in Duisburg-Bruckhausen am Sonntag, den 25. Juni 2017 bei einem Polizeieinsatz zu folgenden Ereignissen gekommen sein:
1. Gegen 19.40 Uhr habe der Fahrer eines Pkw diesen in einem Bereich mit Parkverbot abgestellt und aus dem Kofferraum einen Kompressor entladen. In der Folge der Aufforderung von Polizeivollzugsbeamten, die dieses Geschehen beobachteten, sich auszuweisen, habe sich eine Situation entwickelt, in deren weiteren Verlaufs ein Polizeivollzugbeamter den Fahrer in den Schwitzkasten genommen und wenige Augenblicke später Pfefferspray bzw. Reizgas gegen denselben und eine zweite männliche Person eingesetzt haben soll.
2. Wenige Zeit später sei der Fahrer des Pkw in einem Hausflur von mehreren Beamten des Streifendienstes sowie der Bereitschaftspolizei überwältigt und zu Boden gebracht worden. Dabei habe ein Beamter des Streifendienstes dreimal – jedoch mindestens einmal – gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Mannes getreten. Dieser habe zwei Tage im Krankenhaus verbringen müssen.
3. Ein Polizeibeamter sei laut einem Bericht in der Westdeutschen Allgemeinen vom 28. Juni auf den Fahrer zugegangen und habe gesagt: „Yalla, yalla, du zahlst eh keine Steuern.“
4. Zudem sei ein Mann von Polizeivollzugsbeamten im Schwitzkasten aus einem Gebäude geführt und auf der Straße auf den Boden gedrückt worden.
5. Ein Jugendlicher sei von einem Polizeibeamten zu Boden gestoßen und dann von diesem mit einem Teleskopschlagstock geschlagen worden. Er habe Schürfwunden an den Knien und Hämatome an den Waden davongetragen.
6. Die Tante des Jungen sei ebenfalls von Polizeibeamten verletzt worden. Sie habe Hämatome an den Oberarmen und Verletzungen am Rücken.
7. Des Weiteren habe ein Polizeivollzugbeamter eine ein Kopftuch tragende Frau geschlagen.
Diese Berichte stimmen nicht mit dem Leitbild einer bürgerorientierten, rechtsstaatlichen und auf Deeskalation setzenden Polizei in Nordrhein-Westfalen überein und beunruhigen zutiefst.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu diesem Einsatz und wie bewertet sie diese?
  2. Medien berichten, dass Beamtinnen oder Beamte des Polizeipräsidiums Duisburg gegen einen Kollegen aus derselben Behörde ermitteln, der im Verdacht steht, gegen den Kopf des in einem Hausflur am Boden liegenden und von drei Polizeikräften festgehaltenen Mannes getreten zu haben.
  3. Falls diese Information korrekt ist, warum ermitteln nicht die Beamtinnen und Beamten einer anderen Polizeibehörde in dieser Angelegenheit, um keine Zweifel an der Neutralität der Ermittlungen aufkommen zu lassen?
  4. Wird gegen weitere eingesetzte Beamtinnen und Beamten straf- und/oder disziplinar- rechtlich ermittelt?
  5. Falls Aufzeichnungen von Bodycams von dem Einsatz angefertigt wurden, wie in einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 29. Juni 2017 dargestellt, werden diese in die Ermittlungen einbezogen?
  6. Welche Maßnahmen werden behördenintern eingeleitet, um zukünftig derartige Polizeieinsätze zu vermeiden?

Verena Schäffer