I. Ausgangslage
Arbeit ist die Grundlage für soziale Sicherheit, Selbstbestimmung, Chancengleichheit, Anerkennung und Wertschätzung. Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen, das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben ist der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN ein besonderes Anliegen.
Am 1. Januar 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und damit die Verpflichtung, in allen Bereichen umfassende Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen zu schaffen, unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen und Behinderungen. Die Umsetzung der UN-BRK stellt sich als eine langfristige politische Aufgabe dar, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betrifft. Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Analyse „Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt unter anderem das zentrale Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Von November 2021 bis Oktober 2022 waren im Jahresdurchschnitt 50.891 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet. Das waren 1.381 Personen oder -2,8 Prozent weniger als im Jahresdurchschnitt 2021. Dabei steigt der Anteil der Menschen mit Behinderungen an allen Arbeitslosen wieder an und lag im gleitenden Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent. Menschen mit Behinderungen profitieren damit weniger von positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Diese Tendenz spiegelt sich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung wider, der aber gerade in diesem Bereich eine Vorbildfunktion zukommt.
Bei öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern waren rund 82.600 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Dies ergibt eine Quote von über sieben Prozent. Bei privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wurden 214.800 besetzte Arbeitsplätze gezählt, was einer Quote von rund 4,7 Prozent entspricht.
Die gesetzlich geforderte Mindestbeschäftigungsquote von fünf Prozent ist in den vergangenen Jahren bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen zwar erfüllt. Ziel der Zukunftskoalition ist es aber, „in den nächsten Jahren bei Neueinstellungen im Landesdienst insgesamt einen jährlichen Anteil Schwerbehinderter von fünf Prozent“ zu erreichen.
Dieses vereinbarte Ziel von fünf Prozent bei Neueinstellungen kann nur durch aktive, innovative und effektive Ausrichtung und Ausschreibung der zur vergebenden Arbeitsplätze in der Landesverwaltung erreicht werden.
Die Ministerien machen sich derzeit unabhängig voneinander auf den Weg, die Vorgaben aus dem Zukunftsvertrag umzusetzen. Die Optimierung der Barrierefreiheit durch Projektgruppen, gemeinsame Rahmenvereinbarungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Dienststellen der Justiz, diverse Inklusionsvereinbarungen sind nur einige der Maßnahmen, die in den Ministerien erarbeitet und umgesetzt werden. Diese einzelnen Aktivitäten zeigen Doppelstrukturen, die erhebliches Einspar- und Effektivitätspotential bieten, wenn sie zentral wahrgenommen werden.
Konzepte zur Gewinnung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen müssen dabei eine zentrale Rolle spielen und brauchen nicht von den Landesbehörden einzeln erarbeitet werden. Zur maximalen Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale und zur Steigerung der Neueinstellungsquote braucht die Landesregierung deshalb eine zentrale Stelle, die als Ansprechpartner für alle Ministerien tätig ist und Unterstützung sowohl im Hinblick auf nötige Rahmenbedingungen für die Ausstattung der Arbeitsplätze für behinderte Menschen als auch bei der Besetzung möglicher Arbeitsplätze leistet.
Hierfür muss die Zusammenarbeit der Inklusionsbeauftragten der Ministerien gefördert und zentral organisiert werden. Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen müssen für alle Ministerien vorliegen. Die Einbeziehung aller Beteiligten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen muss sichergestellt werden, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Dabei ist an den ständigen Austausch mit den Hauptschwerbehindertenvertretungen der Ministerien, der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden NRW (AGSV NRW), der Landschaftsverbände, der Rehabilitationsträger, der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, der Jobcenter usw. gedacht.
Die Koordination einer so umfänglichen Zusammenarbeit kann nur zentral durch eine Stabsstelle erfolgreich gelingen. Eine solche könnte geeignet sein, Informationen zu bündeln und die Ministerien für die Thematik zu sensibilisieren.
Die Aufgabe der Stabsstelle sollte zudem sein, einheitliche Strukturen zu schaffen und zu etablieren, die der Nachwuchsgewinnung von Menschen mit Behinderungen dienen, um möglichst vielen Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz in der Landesverwaltung zu ermöglichen.
Für die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben und die Einrichtung einer Stabsstelle „Landeskoordination Inklusion Personal“ bietet sich ein Ministerium mit umfangreichen Personaleinstellungen an.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.
- Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen bei der Landesverwaltung ist gelebte Teilhabe am Arbeitsmarkt und ein wichtiger Beitrag für Akzeptanz und mehr Inklusion.
- Es bedarf einer gemeinsamen landesweiten koordinierten Anstrengung, um Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Landesdienst zu erleichtern.
- Die Landesverwaltung muss bei der Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen Vorbild sein und dabei das im Zukunftsvertrag beschriebene Ziel von fünf Prozent bei Neueinstellungen anstreben.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,
- eine Stabsstelle „Landeskoordination Inklusion Personal“ einzurichten, die die Ministerien dabei koordinierend unterstützen soll, fünf Prozent der Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung anzustreben.
- die Stabsstelle „Landeskoordination Inklusion Personal“ bei der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes zu unterstützen.