Einrichtung einer Enquete-Kommission zum bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union („Brexit“) im Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Am 23. Juni 2016 löste die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (VK) mit dem Referendum über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) ein drei Jahre altes Versprechen ein. Der damalige Premierminister David Cameron kündigte in einer Grundsatzrede zur EU bereits 2013 an, im Falle eines Wahlsieges im Jahr 2015 die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen, ob das Land auch zukünftig Teil der EU bleiben solle oder nicht.
Bei einer Wahlbeteiligung von 74,4 Prozent stimmten schließlich 51,9 Prozent für den Austritt aus der EU, während 48,1 Prozent für den Verbleib votierten. Obwohl rechtlich nicht bindend, kündigte die Regierung an das Abstimmungsergebnis zu respektieren und die EU verlassen zu wollen. Neun Monate nach dem Referendum unterzeichnete die nun amtierende Premierministerin Theresa May die offizielle Erklärung für einen Austritt des VK aus der EU. Damit beabsichtigt zum ersten Mal ein Mitgliedsstaat die EU zu verlassen.
Die Gespräche über ein Austrittsabkommen zwischen dem VK und der EU haben am 19. Juni 2017 begonnen. Am 30. März 2019 wird die Austrittserklärung des VK wirksam und der Staat nach aktuellem Stand nicht mehr Teil der EU sein. Ist bis dahin ein Austrittsabkommen ratifiziert, kann – nach dem Angebot der EU – das VK in eine Übergangsphase eintreten, in der sich das Land weiter an die EU-Regeln halten muss, allerdings kein Mitspracherecht bei Entscheidungen mehr hat. Dieser, bis Ende des Jahres 2020 geplante Zeitraum, soll die notwendige Zeit schaffen, damit die künftigen Beziehungen zwischen dem VK und der EU ausverhandelt werden können und damit sich Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen an die neuen Verhältnisse anpassen können. Sollte bis zum 30. März 2019 kein Austrittsabkommen ratifiziert sein (No-deal-Szenario), verliert das EU-Recht sofort und ohne Übergangsphase seine Gültigkeit im VK.
Nordrhein-Westfalen (NRW) und das VK verbindet eine lange, historische Beziehung. Die Gründung des Landes 1946 geht auf eine Entscheidung der damaligen britischen Besatzungsmacht zurück: Die alte preußische Provinz Westfalen wurde auf Betreiben der Briten mit dem nördlichen Rheinland zu einer größeren staatlichen Einheit zusammengelegt („Operation Marriage“) und 1947 um das Land Lippe erweitert. Seither sind NRW und das VK eng und freundschaftlich verbunden. Das zeigt unter anderem die Vielzahl kultureller Verflechtungen.
Zurzeit gibt es mehr als 140 Partnerschaften zwischen Städten in NRW und im VK, das sind mit fast 17 Prozent aller Städtepartnerschaften in NRW die zweitmeisten. Auch zahlreiche Bildungseinrichtungen pflegen enge Kontakte. 400 Schulen in NRW haben Schulpartnerschaften mit Schulen im VK. In Köln, Duisburg, Neuss und Essen gibt es britische oder internationale Schulen, die auf Englisch unterrichten. Die Hochschulen in NRW sind ebenfalls eng mit britischen Kolleginnen und Kollegen verbunden. 270 Kooperationen mit britischen Partnereinrichtungen pflegen die Hochschulen in NRW, ungefähr 700 junge Menschen aus NRW gehen jährlich für ein Praktikum oder ein Studium ins VK.
Von den rund 100.000 gebürtigen Britinnen und Briten in Deutschland lebt über ein Viertel in NRW. Darunter befinden sich rund 8.000 Angehörige der britischen Streitkräfte und ihre Familien, die das Leben rund um die britischen Militärstützpunkte – etwa in Paderborn, Bielefeld oder Gütersloh – entscheidend geprägt haben. Jedes Jahr reisen etwa 850.000 Menschen aus NRW ins VK.
Neben diesen persönlichen und kulturellen Verflechtungen zwischen NRW und dem VK, bestehen sehr enge wirtschaftliche Beziehungen, die sowohl für NRW als auch für das VK von herausragender Bedeutung sind. Das VK ist das drittwichtigste Exportland für NRW und der viertwichtigste Handelspartner. Das Handelsvolumen betrug 2017 22,4 Milliarden Euro. Sieben Prozent aller NRW-Exporte gingen 2017 ins VK, fast vier Prozent der Importe kamen von dort. 2016 flossen knapp 10 Milliarden Euro Direktinvestitionen aus dem VK nach NRW. Auf dem umgekehrten Wege waren es über 30 Milliarden Euro. Beinahe ein Viertel aller britischen Unternehmen, die eine Dependance in Deutschland haben, haben deren Hauptquartier in NRW angesiedelt. Das sind 1.600 Unternehmen mit knapp 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Umgekehrt sind 430 NRW-Unternehmen im VK aktiv.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem VK und der EU müssen nach dem Austritt auf eine komplett neue Grundlage gestellt werden. Trotz der bereits 2017 begonnenen Verhandlungen sind zahlreiche Fragen ungeklärt, die Verhandlungen laufen nur schleppend. Meinungsunterschiede innerhalb der britischen Politik, eine zum Teil offen gezeigte anti-europäische Stimmung und eine daraus resultierende wechselhafte Verhandlungsführung der britischen Regierung erschweren diese weiter.
Die britische Regierung möchte nach derzeitigem Verhandlungsstand (Beschlüsse der Klausurtagung von Chequers im Juli 2018, sogenanntes Weißbuch) eine Freihandelszone zwischen dem VK und der EU-27 schließen, die den freien Warenverkehr ermöglichen soll. Im Gegenzug ist sie bereit, sich an gewisse europäische Regeln und Standards zu halten. In welchem Umfang das geschieht, ist Gegenstand der Verhandlungen. Auch der Vorschlag eines gemeinsamen Zollgebiets liegt von britischer Seite auf dem Tisch, ist aber bei unterschiedlichen Zolltarifen praktisch schwierig umsetzbar. In anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise bei Banken und Finanzdienstleistungen, will das VK eigene Wege einschlagen, wodurch Friktionen entstehen würden. Ein wesentliches Argument im Zuge des Brexit-Referendums war die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern. Hier will das VK restriktive Regeln anwenden und betont explizit, dass mit dem Brexit das Ende der allgemeinen Personen-Freizügigkeit kommen soll. Ausnahmeregelungen soll es etwa für Unternehmen geben, die ihre „talentierten Leute“ ins VK holen können.
Für EU-Bürgerinnen und Bürger, die bislang im VK leben, fordert die EU ein dauerhaftes Niederlassungsrecht im VK und bietet im Gegenzug selbiges Recht für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der EU an. Wie wenig optimistisch die britischen Bürgerinnen und Bürger in der EU im Hinblick auf dieses Abkommen sind, zeigen symptomatisch die Zahlen der Einbürgerungen britischer Bürgerinnen und Bürger in NRW, die seit dem Brexit stark steigen. Im Jahr 2016 wurden 684 Britinnen und Briten in NRW eingebürgert, 2017 waren es bereits 1.741 Einbürgerungen. Die Rechte deutscher Bürgerinnen und Bürger im VK und britischer Bürgerinnen und Bürger in der EU über 2019 bzw. 2020 hinaus gilt es zu klären.
Führende EU-Politikerinnen und Politiker haben von Anfang an klargemacht, dass ein Rosi- nenpicken des VK nicht akzeptiert werde. Das VK werde nicht für sich interessante Regelungen – beispielsweise freien Warenverkehr – beibehalten dürfen und in anderen Bereichen zu restriktiveren Regelungen übergehen können – beispielsweise beim freien Personenverkehr. Die europäischen Grundfreiheiten seien ein zusammengehöriges Wertesystem. Diese Haltung hat die EU nach Vorlage des Weißbuchs bekräftigt. Während einige Vertreter der britischen Regierung das Weißbuch der Regierung als das „letzte Angebot“ des VK an die EU bezeichnen, stellt der EU-Chefverhandler Michel Barnier klar, dass „es einige Elemente gibt, die den von der EU-27 vereinbarten Prinzipien zu widersprechen scheinen“. Bei dieser Verhandlungssituation erscheint ein ungeordneter Brexit, also ein Ausscheiden des VK aus der EU ohne Austritts- und Übergangsabkommen wahrscheinlicher. Auch der informelle Europäische Rat von Salzburg Mitte September 2018 brachte keinen signifikanten Verhandlungsfortschritt. Beide Verhandlungsseiten betonen, dass dieses Szenario zwar nicht gewollt, aber durchaus möglich sei. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die EU-Kommission nicht nur den EU-Institutionen, sondern auch nationalen und regionalen Akteuren sich auf beide möglichen Szenarien vorzubereiten. Ein mögliches Scheitern der Verhandlungen solle noch vor Dezember 2018 öffentlich gemacht werden.

I.       Problemlagen

Das VK steht bereits vor seinem Austritt aus der EU vor einer Phase der Unsicherheit, die sich über viele Jahre hinziehen kann. Die wirtschaftlichen und politischen Kosten dieser sind noch nicht vollständig abschätzbar.
Auf der anderen Seite hat das Ausscheiden des VK aber auch erhebliche Auswirkungen auf die EU. Zum Beispiel werden nach dem Ausscheiden des VK, einem der größten Nettozahler der EU, im EU-Haushalt jährlich netto zwischen 12 und 14 Milliarden Euro fehlen. Diese Gelder sollen über Kürzungen in verschiedenen Politikereichen sowie Erhöhungen der Zahlungen aus den verbliebenen Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden. Kürzungen plant die EU-Kommission derzeit unter anderem bei der Agrarförderung und den Strukturfonds. Aus diesen Programmen erhält NRW bisher Milliardenförderungen. In der laufenden Förderperiode stehen NRW insgesamt 2,58 Milliarden Euro aus Mitteln der EU-Strukturfonds (EFRE, inklusive ETZ, ESF und ELER) zur Verfügung.

1)      Kommunen

Zahlreiche nordrhein-westfälische und britische Partnerstädte haben betont, dass ihre freundschaftlichen Beziehungen nicht durch einen Brexit leiden sollen. Allerdings lässt sich noch nicht absehen, ob dieser Wunsch auch Wirklichkeit werden kann. Die für Städtepartnerschaften so wichtigen engen zwischenmenschlichen Beziehungen könnten geschwächt werden. Reisen ins VK werden nach einem Brexit schwieriger, das Thema Abschaffung der Personenfreizügigkeit war eines der Hauptargumente für viele Brexit-Unterstützerinnen und Unterstützer. Auch ein politischer Austausch, etwa über Best-Practice-Lösungen wird erschwert. Nach einem Brexit gilt das EU-Rechtsregime im VK nur noch ansatzweise oder gar nicht mehr, was die Vergleichbarkeit kommunaler Problemlösungen erschwert.
Unter den zwölf Staaten, in denen die NRW-Kommunen die meisten Städtepartnerschaften pflegen, befinden sich nur drei Nicht-EU-Staaten. Partnerschaften in Nicht-EU-Staaten sind also eher die Ausnahme als die Regel. So könnten die traditionell wichtigen zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen NRW und dem VK bald geschwächt werden.

2)      Bildung, Wissenschaft und Kultur

Nach den USA sind Deutschland und das VK füreinander die wichtigsten Forschungspartnerstaaten. Neben hunderten Kooperationen von Hochschulen in NRW und dem VK gibt es zahlreiche weitere gemeinsame Forschungsprojekte. Allein an der Universität Münster gab es seit 2002 über 100 Kooperationen mit der britischen Wissenschaft. Dies könnte sich mit dem Austritt des VK aus der EU schlagartig verändern. Sollte das VK nicht mehr am Forschungsrahmenprogramm der EU teilnehmen, wird der Zusammenarbeit von europäischen und britischen Hochschulen die wesentliche finanzielle Grundlage entzogen. Und selbst wenn dies nicht geschehen würde, würden die vermutlich restriktiveren Einreise- und Bleiberegelungen den Austausch und die gemeinsame Arbeit deutlich erschweren.
Auch Studierenden aus NRW wird es nach einem Brexit deutlich erschwert ein oder mehrere Auslandssemester im VK zu verbringen. Die bisherige Befreiung von Studiengebühren, die durch das Erasmus-Programm ermöglicht wurde, würde entfallen, wenn das VK nicht mehr am Programm teilnehmen würde. Zwar möchte das VK weiterhin Studierende aus der EU willkommen heißen. Diese müssten allerdings, wie schon heute Studierende aus Nicht-EU-Ländern, voraussichtlich Studiengebühren entrichten, die noch deutlich über denen der britischen Studierenden liegen. Eine solche Unterscheidung ist im Verhältnis zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten rechtlich möglich.
Für Schülerinnen und Schüler aus NRW kann es ebenfalls schwieriger werden an einem Austausch mit ihrer Partnerschule im VK teilzunehmen, wenn das Land nicht länger am Erasmus-Programm teilnimmt. Hinzu kommt, dass bei eingeschränkter Personenfreizügigkeit die Hürden für eine Einreise ins VK auch für Schülerinnen und Schüler deutlich steigen dürften.
Vor ähnlichen Problemen steht die Kunst- und Kulturszene. Nach dem zweiten Weltkrieg diente der kulturelle Austausch immer auch als Annäherung zwischen Staaten. Durch eingeschränkte Freizügigkeitsregeln wird es für Kulturschaffende aus NRW nicht bloß schwerer fallen das VK zu besuchen, sondern vor allem sich dort für einige Zeit niederzulassen. Auch der Leihverkehr von Museen steht aufgrund drohender Zollbestimmungen vor Problemen.

3)      Reisen

Das Reisen von NRW ins VK dürfte zukünftig allgemein erschwert werden. Zwar ist das VK auch bislang nicht Mitglied des Schengen-Raums und der aktuelle britische Vorschlag zum Personenverkehr sieht Verschärfungen, allerdings keine Visumspflicht vor. Eine solche Regelung tritt aber voraussichtlich nur bei Abschluss eines Austritts- und Übergangsabkommen in Kraft.
Zudem könnten große Teile der Fluggastrechte, die innerhalb der EU gelten, für Flüge ins VK nicht länger zur Anwendung kommen. Auf Flügen innerhalb der EU stehen Gästen bei verspäteten oder überbuchten Flügen finanzielle Entschädigungen und Sachleistungen zu. Britische Airlines müssten sich nach dem Brexit nicht mehr an diese Regelungen halten, falls das VK eine harte Ausstiegslinie weiterverfolgt. Die 850.000 Menschen, die jährlich aus NRW ins VK reisen würde dies unmittelbar treffen.

4)      Verbraucherschutz

Neben der Verbesserung der Fluggastrechte hat die EU auch zahlreiche andere Verbraucherschutzrechte durchgesetzt, deren Zukunft für Reisende ins VK auf dem Spiel stehen: etwa die Abschaffung der Roaming-Gebühren, die Anerkennung der Europäischen Krankenversichertenkarte oder die garantierte Nutzung aller Video- oder Musikstreaming Dienste im EU-Ausland.
Andere EU-Verbraucherschutzregeln und die CPC-Verordnung der EU (Consumer Protection Cooperation), die ein Behördennetzwerk zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz geschaffen hat, werden in Zukunft im VK voraussichtlich ebenfalls nicht mehr gelten. Das betrifft auch Menschen aus NRW, nicht nur bei Reisen ins VK sondern zum Beispiel auch im Bereich der Finanzdienstleistungen, bei Online-Bestellungen bei britischen Unternehmen oder beim Erwerb von Anlage- und Versicherungsprodukten von britischen Unternehmen. Der Schutz europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher würde ausgehebelt, wenn britische Produkte freien Marktzugang zur EU haben, aber nicht denselben Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen.
Durch einen Austritt des VK aus der EU drohen europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern Einschränkungen bei der vollumfänglichen Arzneimittelversorgung. Arzneimittel können in der EU über ein zentrales Verfahren eine Zulassung für die gesamte EU erhalten oder im dezentralen Verfahren in einem Mitgliedsstaat zugelassen werden und über die gegenseitige Anerkennung so auch Gültigkeit in den anderen EU-Staaten erhalten. Knapp ein Viertel der dezentral zugelassenen Medikamente wurden im VK zugelassen. Für diese müssen neue Referenzbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten gefunden werden oder sie verlieren ihre Gültigkeit in der EU. Auch im zentralen Verfahren hat die britische Arzneimittelbehörde oftmals die Federführung übernommen, diese Aufgaben müssen nun von anderen Arzneimittelbehörden übernommen werden. Probleme kommen auf die Arzneimittelbranche auch durch möglicherweise entstehende langwierige Zollregelungen zu. Impfstoffe oder nuklearmedizinische Mittel müssen oftmals innerhalb weniger Stunden verarbeitet werden. Mit dem Ausscheiden des VK verliert die EU auch einen führenden Standort im Bereich medizinische Forschung. Dies stellt eine Gefahr für Patientinnen und Patienten auch in Nordrhein-Westfalen dar. Gleichzeitig hat NRW die Chance sich als Standortalternative zu präsentieren.

5)      Wirtschaft

Bereits jetzt zeigen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des anstehenden Brexits auf NRW. Lag das Handelsvolumen zwischen dem VK und NRW 2015 noch bei 23,4 Milliarden Euro, sackte es 2016 auf 22,3 Milliarden Euro ab und stagnierte 2017. Bis 2015 waren die NRW-Exporte ins VK stetig gestiegen, seit dem Referendum sind diese stark im Minus: 2016 waren es fünf Prozent weniger und der Trend hielt im Folgejahr an. In einer Umfrage im Januar 2017 gaben 71 Prozent der Unternehmen an, bereits jetzt die negativen Auswirkungen des Brexits zu spüren. In einer Studie hat der Ausschuss der Regionen der EU (AdR) 50 europäische Regionen identifiziert, die vom Brexit besonders hart getroffen werden. Davon liegen 41 in Deutschland, darunter aus NRW Düsseldorf und das westliche Ruhrgebiet, Köln sowie die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster.
Bleibt das VK weder Mitglied der Zollunion noch des Binnenmarkts, drohen Zollkontrollen. Dies ist für zahlreiche NRW-Unternehmen, die aus dem VK importieren oder dorthin exportieren, problematisch, da deutlich längere Lieferzeiten entstehen. Gerade für die Just-In-Time-Pro- duktion stellt dies ein Problem dar. Zudem ergeben sich Probleme in Fragen des geistigen Eigentums, der Schutz für Unionsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster im VK droht verloren zu gehen.
Diesen wirtschaftlichen Risiken stehen jedoch auch wirtschaftliche Chancen für NRW gegenüber. Zahlreiche britische Unternehmen sind auf der Suche nach einem Firmensitz innerhalb der EU, um weiterhin Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu haben. In keinem anderen EU-Staat etwa wird mehr Geld in der Kultur- und Kreativszene umgesetzt, als im VK. Durch den Brexit gerät die Szene unter Druck. 15 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen aus dem EU-Ausland, weitere zehn Prozent sind Nicht-EU-Ausländerinnen und Ausländer. Die Film-, Fernseh-, und Musikszene ist auf finanzielle Förderung der EU angewiesen. Auch in Fragen des Urheberrechts gibt es, nachdem die EU-Richtlinien im VK keine Geltung mehr haben, Rechtsunsicherheit. Hier hat NRW die Chance sich als Standortalternative zu etablieren.
Auch wird London als internationaler Justizstandort an Bedeutung verlieren, da die vereinheitlichten EU-Verfahrensvorschriften nach einem Brexit dort nicht mehr automatisch gültig sein werden.

6)      Agrarwirtschaft

Die nordrhein-westfälische Agrarwirtschaft ist weniger außenhandelsorientiert als andere Wirtschaftszweige des Landes. Knapp über fünf Prozent aller ausländischen Importgüter nach NRW sind Nahrungs- oder Futtermittel, bei den Exporten sind es knapp sechs Prozent. Dennoch kann sich der Brexit auch im Agrarsektor negativ bemerkbar machen.
In einer bundesweit angelegten Studie des Thünen-Instituts wird die Relevanz des VK als deutscher Handelspartner im Agrarbereich herausgearbeitet. Das VK ist der viertgrößte Abnehmer deutscher Agrarprodukte. Der gesamtdeutsche Außenhandelsumsatz mit dem VK im Agrarbereich liegt bei 6,3 Milliarden Euro, wobei Deutschland ein deutliches Handelsplus von 3,1 Milliarden Euro verzeichnet. Dies könnte um eine bis zwei Milliarden Euro sinken, je nachdem welche Handelsbeziehung das VK und die EU nach dem Brexit eingehen. Dies kann auch die NRW-Exporte treffen.
Die traditionell starke EU-Förderung im Agrarbereich, aus der NRW-Betrieben und anderen Begünstigten zwischen 2014 und 2020 allein 470 Millionen Euro für Direktzahlungen zustehen, steht durch den Brexit ebenfalls vor großen Veränderungen, Kürzungen sind zu erwarten.

7)      Umwelt, Klima und Energie

Das VK hat sich in den letzten Jahren insgesamt als Vorreiter beim Klimaschutz und beim Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung präsentiert. Zum Beispiel wurde in Ergänzung des EU-Emissionshandelssystems ein gesetzlicher Mindestpreis für CO2 festgelegt, der zu einem starken Rückgang der Kohle-verstromung geführt hat. Wie sich ein Ausscheiden des VK aus der EU auf die gemeinsamen EU-Umweltvorschriften auswirkt, ist unklar. Auch Wett- bewerbsverzerrungen sind möglich, wenn britische Unternehmen freien Zugang zum europäischen Markt erhalten sollten, ohne an die gleichen Umweltstandards gebunden zu sein.
Mit dem Brexit scheidet das VK auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) aus. Diese hat Sicherheitsrichtlinien, etwa zur Überwachung und Stilllegung der Anlagen auf- gestellt, die für das VK dann nicht mehr gelten. Dabei treibt die britische Regierung als einer der wenigen Staaten in der EU den Bau neuer Atomkraftwerke voran. Das Ausscheiden des VK aus EURATOM kann ebenso zahlreiche Atomtransporte zur Folge haben. Zurzeit lagern auch deutsche Atomabfälle im VK, die dann wieder nach Deutschland transportiert werden müssen.

II.      Ziele

Die Europäische Kommission ruft nationale und regionale Akteure dazu auf, sich auf das Ausscheiden des VK aus der EU vorzubereiten. Diesem Aufruf folgt der Landtag Nordrhein-Westfalen mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission zum bevorstehenden Brexit.
Die Enquete-Kommission hat das Ziel die Auswirkungen und Folgen des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union („Brexit“) auf Nordrhein-Westfalen zu untersuchen und entsprechende Handlungsempfehlungen aufzustellen. Dabei betrachtet die Enquete-Kommission so lange alle möglichen Austrittsszenarien, bis der Eintritt eines Szenarios ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört:

  • Die Identifizierung aller vom Brexit betroffenen Bereiche in NRW.
  • Die Analyse der Auswirkungen und Folgen für alle vom Brexit betroffenen Bereiche in NRW.
  • Die Entwicklung von Strategien zur Fortführung und Vertiefung der Beziehungen zwischen NRW und des VK nach dem Brexit.
  • Die Entwicklung von Strategien zur Abmilderung oder zum Ausgleich aller negativen Auswirkungen des Brexits für NRW und zur Nutzung der sich ergebenden Chancen.

Hierzu arbeitet die Enquete-Kommission auch mit Zwischenberichten.

III.     Fragestellungen

Zur Erreichung der oben genannten Ziele nimmt sich die Enquete-Kommission zum bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen die folgenden Fragestellungen vor:

1)      Kommunen

  • Welche Hürden für Partnerschaften zwischen britischen und nordrhein-westfälischen Kommunen können durch den Brexit entstehen und wie können diese aus dem Weg geräumt werden?
  • Wie können bestehende Städtepartnerschaften mit britischen Kommunen auch weiterhin auf freundschaftlicher Basis und im engen Austausch fortgeführt werden?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass auch nach dem Ausscheiden des VK aus der EU neue Partnerschaften entstehen können?
  • Städtepartnerschaften waren seit Gründung NRWs Möglichkeiten der kulturellen Annährung und der Demokratisierung „von unten“. Welche anderen Formen des politischen und kulturellen Austausches könnten Kommunen in NRW und das VK nutzen oder entwickeln?

2)      Bildung und Wissenschaft

  • Vor welchen Herausforderungen stehen Partnerschaften zwischen Schulen in NRW und im VK nach dem Brexit?
  • Wie können bestehende Schulpartnerschaften zukünftig weiter gepflegt werden?
  • Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit auch zukünftig neue Schulpartnerschaften entstehen können?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Brexit für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW?
  • Wie können die Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW und dem VK fortgeführt werden, wenn das VK nach dem Brexit nicht mehr am Forschungsrahmenprogramm der EU teilnehmen sollte?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler und Studierende auch zukünftig, unabhängig von ihrer finanziellen Lage, die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts im englischsprachigen Ausland erhalten?
  • Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden um das drohende Ende des Erasmus-Programms im VK zu kompensieren?

3)      Kunst und Kultur

Über welche Wege kann das Land NRW sicherstellen, dass nicht nur ökonomische Interessen die Brexit-Verhandlungen beherrschen, sondern auch kulturelle Aspekte beachtet werden?

  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die nordrhein-westfälische Kunstszene durch den Brexit?
  • Wie kann der Austausch zwischen Kulturschaffenden aus NRW und dem VK zukünftig gestaltet werden?
  • Welchen Herausforderungen müssen sich die nordrhein-westfälischen Museen im Hinblick auf einen eventuell verkomplizierten Leihverkehr mit britischen Museen stellen und wie können diese bewältigt werden?
  • Wie kann sich NRW aufstellen, um möglichst interessant für Unternehmen der britischen Kultur- und Kreativszene zu sein, die eine Dependance in der EU suchen?

4)      Aufenthaltsrecht

  • Wie können die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger aus NRW im VK gewahrt werden, die auch nach dem Brexit dort leben möchten?
  • Vor welchen Herausforderungen stehen die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die weiterhin in NRW leben wollen?
  • Wie können britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unterstützt werden, die eine deutsche Staatsbürgerschaft in NRW beantragen möchten?
  • Steht zu erwarten, dass nicht-britische EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bisher im VK leben und arbeiten, durch den Brexit nach NRW abwandern?
  • Welche Herausforderungen und Chancen ergäben sich durch eine solche Einwanderung nach NRW?
  • Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, um die Chancen einer solchen Einwanderung zu nutzen und den Herausforderungen zu begegnen?

5)      Verbraucherschutz

  • Wie wirkt sich ein teilweises oder weitgehendes Ende des europäischen Rechtsregimes im Verbraucherschutzbereich auf den Schutz der EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher im Wirtschaftsverkehr mit dem VK aus?
  • Welche Auswirkungen hat dies für Reisende aus NRW ins VK und für nordrhein-westfälische Kundinnen und Kunden von britischen Unternehmen?
  • Welche Auswirkungen auf die Preisentwicklung bei innereuropäischen Flügen haben das Ausscheiden des VK aus der European Common Aviation Area und die daraus folgende Beendigung der sogenannten „Kabotage“?
  • Welchen Anteil kann NRW leisten, um die innereuropäischen und nordrhein-westfälisch- britischen Reisemöglichkeiten weiter in hohem Maße aufrecht zu halten und gleichzeitig Umwelt- und Klimainteressen zu bewahren?
  • Welche Auswirkungen haben wegfallende europäische Verbraucherschutzregeln im VK im Lebensmittelbereich oder der Verwendung von chemischen Stoffen, zum Beispiel in Spielzeug, auf Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW?
  • Vor welchen Herausforderungen stehen nordrhein-westfälische Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf dem britischen Versicherungs- und Finanzmarkt aktiv sind, wenn es im Bereich der Finanzdienstleistung zu keinen Bestandsschutzregelungen kommen wird?
  • Welche Risiken entstehen im Bereich des Online-Handels für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn EU-Regelungen im VK nicht mehr gelten?
  • Wie können die nordrhein-westfälischen Verbraucherinnen und Verbraucher vor negativen Folgen geschützt werden?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW mit allen für sie notwendigen Medikamenten versorgt werden, wenn diese nach dem Brexit ihre Zulassung in der EU verlieren sollten?
  • Welche Aufgaben kommen auf das in Bonn ansässige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu, das neben dem Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland die Arzneizulassungen übernimmt, wenn die britische Arzneimittelbehörde ihre Führungsrolle in der Arzneimittelzulassung nicht länger wahrnehmen kann?
  • Welche Unterstützung kann das Land NRW dem in Bonn ansässigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anbieten, wenn es zukünftig mehr Aufgaben in der Zulassung von Arzneien übernimmt?
  • Das VK wird nach einem Brexit nicht länger der EU-weit führende Forschungsstandort im Pharmabereich sein. Könnte NRW sich als Standortalternative anbieten und welche Maßnahmen müssten dafür ergriffen werden?

 6)      Wirtschaft

  • Das VK droht als wichtiger Handelspartner NRWs marginalisiert zu werden. Wie kann die NRW-Wirtschaft auf diese drohenden Ausfälle reagieren?
  • Neben den direkten wirtschaftlichen Folgen des Brexit für den Handel mit dem VK entstehen auch weitere Hürden, zum Beispiel bürokratischer Natur. Wie sehen diese aus und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um ihnen zu begegnen?
  • Wie beeinflussen die veränderten Handlungsbeziehungen zwischen NRW und dem VK die Importmöglichkeiten aus dem VK nach NRW? Welche Wege gibt es für die NRW- Wirtschaft darauf zu reagieren?
  • Wie können britische Unternehmen, die einen Teil ihrer Aktivitäten oder gar ihren Unternehmenssitz in andere EU-Länder verlagern wollen, für ein Engagement in NRW gewonnen werden?
  • Nach erfolgtem Brexit können Flugunternehmen aus dem VK voraussichtlich keine innereuropäischen Flüge mehr anbieten. Wie können diese Unternehmen von einem Firmensitz in NRW überzeugt werden, bei gleichzeitiger Wahrung von Umwelt- und Klimainteressen?
  • Zahlreiche Nicht-EU-Unternehmen, beispielsweise aus Japan, haben einen europäischen Firmensitz im VK gegründet, um auf dem EU-Markt aktiv sein zu können. In Folge des Brexit suchen viele Dependancen in anderen EU-Staaten. Welche Maßnahmen sind notwendig, um diese nach NRW zu holen?
  • Wir wirkt sich ein möglicherweise entstehender Rückgang der Direktinvestitionen aus dem VK auf die NRW-Wirtschaft aus? Wie können diese Effekte abgemildert werden?
  • Vor welchen Herausforderungen stehen die Dependancen von NRW-Unternehmen mit Sitz im VK und wie können diese unterstützt werden?
  • Wie wirkt sich der Brexit auf die britischen Unternehmen in NRW aus und wie können diese unterstützt werden?
  • Welche Auswirkungen können sich für die knapp 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der britischen Unternehmen in NRW ergeben und welche Gegenmaßnahmen wären notwendig?
  • Unternehmen, die im VK als „Limited“ gegründet worden sind, konnten bisher nach der Unternehmensgründung ihren Firmensitz ins EU-Ausland, so auch nach NRW, verlegen und so Formen der Arbeitnehmermitbestimmung umgehen. Da die „Limited“ nach dem Brexit keine in der EU gültige Rechtsform mehr sein wird, müssen die entsprechenden Unternehmen ihre Rechtsform ändern. Wie kann das Land sie dabei unterstützen sich zu einer arbeitnehmerfreundlicheren Unternehmensform zu wandeln?
  • Die Justizministerkonferenz richtet unter der Federführung von Hamburg und NRW eine Arbeitsgruppe ein, um „die Gerichts- und Verfahrensstrukturen auf Möglichkeiten der Verbesserung zu untersuchen, um komplexe und häufig umfangreiche Wirtschaftsstreitigkeiten auch künftig qualitativ und zeitlich bestmöglich bewältigen zu können“ (vgl. http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/I-1.pdf). Dies soll vor allem geschehen, um den guten Ruf der deutschen Justiz mit Blick auf mögliche Verlagerungen nach einem Brexit zu stärken. Wie können die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in eine Brexit-Strategie des Landes eingebunden werden? Welche weiteren Schritte kann NRW unternehmen, um sich als führender Standort für Gerichte in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten zu präsentieren?
  • Wie wirkt sich eine eventuell geringer ausfallende Agrarförderung der EU auf die nordrhein-westfälische Agrarindustrie aus? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diesen Auswirkungen zu begegnen?
  • Wie wirkt sich ein Rückgang der Agrarexporte aus NRW ins VK und der Importe aus dem VK nach NRW auf die nordrhein-westfälische Agrarindustrie aus? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diesen Auswirkungen zu begegnen?

7)      Umwelt, Klima und Energie

  • Wie kann sich NRW für weiterhin hohe Umweltstandards und deren Weiterentwicklung innerhalb der EU einsetzen?
  • Wird NRW auch von möglichen Transporten oder der Lagerung von Atommüll aus dem VK nach Deutschland betroffen sein?
  • Welche Vorkehrungen muss NRW treffen, wenn die Transporte auch durch NRW verlaufen oder eine Zwischenlagerung in NRW geplant ist?

IV    Beschlussfassung

Der Landtag setzt mit Wirkung zum November 2018 eine Enquete-Kommission zum bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union („Brexit“) im Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen nach § 61 der Geschäftsordnung des Landtags ein. Die Fraktionen sollen nach Maßgabe von § 61 Abs. 2 der Geschäftsordnung vertreten sein.
Der Kommission werden für die Dauer ihrer Tätigkeit sowie für ihre angemessenen vor- und nachbereitenden Arbeiten je eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des höheren und des gehobenen Dienstes sowie eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt. Den Fraktionen werden die Kosten für eine Mitarbeiterstelle des höheren Dienstes und die Kosten in halber Höhe für eine Schreibkraftstelle erstattet und entsprechende technische Ausstattung und Büroräume zur Verfügung gestellt. Wahlweise ist eine Abrechnung des tatsächlich entstehenden Personalaufwandes oder die Gewährung eines Pauschbetrages je angefangenen Monat der Tätigkeit der Kommission möglich.
Die Enquete-Kommission soll die unter III. beschriebene Zielsetzung verfolgen und dabei die unter IV. genannten Fragen und Themenkomplexe gezielt berücksichtigen. Die Enquete-Kommission macht von der Möglichkeit Gebrauch Zwischenberichte anzufertigen. Diese sind, ebenso wie der Abschlussbericht, dem Landtag und der Öffentlichkeit vorzulegen.
Die Enquete-Kommission hört Expertinnen und Experten an, kann Forschungs- und Rechercheaufträge erteilen und Studienfahrten bzw. Ortsbesichtigungen durchführen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind im Haushalt zu schaffen.