Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen am Düsseldorfer Flughafen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh

Die Nachtflugbeschränkungen am Düsseldorfer Flughafen besagen, dass

  • zwischen 22.00 Uhr (21.50 Uhr Off-Block) und 6.00 Uhr keine planmäßigen Starts mehr durchgeführt werden dürfen,
  • zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr planmäßige Landungen unzulässig sind,
  • verspätete Landungen im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsflugverkehr bis 23:30 Uhr bzw. für sog. Homebase-Carrier bis 24 Uhr und ab 5 Uhr erlaubt sind.

Darüber hinausgehende Starts und Landungen bedürfen einer individuellen Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht.
Eigentlich sollte also für Anwohnerinnen und Anwohner unter den Abflugrouten des Düsseldorfer Flughafens nach 22 Uhr und unter der Anflugroute nach 23 Uhr Ruhe herrschen mit gelegentlichen Ausnahmen bis 24 Uhr unter der Anflugroute.
Nach Angaben des NRW-Verkehrsministeriums gab es am Flughafen Düsseldorf im Jahr 2016 folgende Verspätungsflüge:

  • 1.401 gelandete Strahlflugzeuge zwischen 23.00 und 23.29 Uhr (Vorjahr 2015: 1.039 Strahlflugzeuge),
  • 521 gelandete Strahlflugzeuge zwischen 23.30 und 23.59 Uhr (Vorjahr: 244 Flugzeuge),
  • 47 gelandete Strahlflugzeuge zwischen 00.00 und 05.00 Uhr (Vorjahr: 50 Flugzeuge),
  • 22 gelandete Strahlflugzeuge zwischen 05.01 und 06.00 Uhr (Vorjahr: 30 Flugzeuge),
  • 133 gestartete Strahlflugzeuge zwischen 22.00 und 22.59 Uhr (Vorjahr 2015: 113 Flug- zeuge),
  • 7 gestartete Strahlflugzeuge zwischen 23.00 und 23.59 Uhr (Vorjahr: 3 Flugzeuge),
  • 13 gestartete Strahlflugzeuge zwischen 00.00 und 06.00 Uhr (Vorjahr 2015: 6 Flugzeuge).

Obwohl der Flughafen immer wieder betont, dass er sich bemüht, die Verspätungen abzubauen, ist jedoch auch in diesem Sommer die Situation mindestens genauso unerträglich für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Verein „Bürger gegen Fluglärm“ hat mit Hilfe der An- gaben auf der Homepage des Flughafens Düsseldorf folgende Daten ermittelt:

  • Seit Inkrafttreten des Sommerflugplans am 26. März 2017 gab es keine einzige Nacht, in der eine reguläre Situation geherrscht hat ohne Starts nach 22 Uhr und ohne Landungen nach 23 Uhr.
  • In den Monaten Mai, Juni und Juli 2017 starteten mindestens 83 Maschinen nach 22 Uhr.
  • In der gleichen Zeit landeten mindestens 883 Maschinen nach 23 Uhr, das sind durch- schnittlich (!) 9,6 Maschinen pro Nacht.
  • Statt der in der Betriebsgenehmigung erlaubten 33 planbaren Landungen nach 22 Uhr wurden in den Monaten Mai bis Juli tatsächlich insgesamt 3.633 Flugbewegungen durch- geführt, das sind durchschnittlich (!) nahezu 40 Flugbewegungen pro Nacht.
  • Es wurden in dieser Zeit 53 Ausnahmegenehmigungen erteilt.
  • 8 Flugbewegungen fielen unter die Nachtflugbestimmungen, wurden jedoch nicht genehmigt.
  • Der deutlich größere Flughafen Frankfurt /Main (ca. 460.000 Flugbewegungen pro Jahr gegenüber ca. 210.000 Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen) verfügt über eine deutlich striktere Nachtflugregelung, die auch von der Luftaufsicht schärfer kontrolliert wird.
  • Zwischen 23:00 h und 05:00 h finden am Frankfurter Flughafen keine planmäßigen Flugbewegungen statt. Verspätete Starts zwischen 23:00 h und 00:00 h können im Einzelfall durch die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen. In der Zeit von 00:00 h bis 05:00 h sind Flugbewegungen nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig (meteorologische, technische oder sonstige Sicherheitsgründe sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder medizinischen Hilfseinsätzen).

Gemäß der Übersichten der durchgeführten Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt wurden in den Monaten Mai, Juni und Juli 2017 insgesamt folgende Verspätungsflüge am Frankfurter Flughafen verzeichnet (Quelle: Homepage des hessischen Verkehrsministeriums):

  • 246 verspätete Landungen zwischen 23.00 und 00.00 Uhr,
  • 232 verspätete Starts zwischen 23.00 und 00.00 Uhr,
  • 17 verspätete Starts und Landungen zwischen 00.00 und 05.00 Uhr.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Decken sich die vom Verein „Bürger gegen Fluglärm“ ermittelten oben genannten Angaben mit den Erkenntnissen der Luftaufsicht? (Falls nein, bitte die korrigierten Werte der Monate Mai, Juni und Juli 2017 angeben.)
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die konkreten Ursachen der vielen Verspätungen in den Monaten Mai, Juni und Juli dieses Jahres?
  3. Was gedenkt die Landesregierung gegen die vielen verspätungsbedingten Verstöße ge- gen die Nachtflugbeschränkung zu unternehmen?
  4. Sieht die Landesregierung in der großzügigen Verspätungsregelung einen Anreiz für die Fluggesellschaften, diese auszunutzen und Verspätungen zumindest billigend in Kauf zu nehmen?
  5. Wie steht die Landesregierung insgesamt zu den Nachtflugregelungen am Düsseldorfer Flughafen insbesondere im Vergleich zur wesentlich restriktiveren Nachtflugregelung am deutlich größeren Flughafen Frankfurt?

Arndt Klocke           Mehrdad Mostofizadeh