Eine starke Kriminalpolizei mit qualifiziertem Fachpersonal

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dr. Julia Höller

I. Ausgangslage

Die Kriminalpolizei sorgt dafür, dass Straftaten aufgeklärt und Täterinnen und Täter verurteilt werden. Kriminalpolizistinnen und -polizisten gehen auf Spurensuche, gehen Hinweisen nach und identifizieren mögliche Straftäter und Straftäterinnen. Wenn die Politik fordert, dass Straf­taten konsequent verfolgt werden müssen, hat sie die Pflicht, für die notwendigen Rahmenbe­dingungen zu sorgen.

Bei der Kriminalpolizei haben die Aufgaben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Kri­minalität ist komplexer geworden und damit steigen auch die Herausforderungen der Kriminal­polizei. Die nötigen Fachkenntnisse für die Kriminalitätsschwerpunkte unterscheiden sich hier­bei wesentlich voneinander und erfordern zum Teil umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen und auch Erfahrungswissen.

Diese zunehmende Belastung führte dazu, dass der Minister des Innern des Landes Nord­rhein-Westfalen die Landesarbeitsgruppe „Initiative Pro K“ ins Leben rief, um Entwicklungs-sowie Belastungspotentiale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen, u.a. zur Personalge­winnung, Entlastung und Qualifizierung zu erarbeiten. Im Kern geht es dabei um die nachhal­tige Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung in den Kreispolizeibehörden (KPB) und im Landeskriminalamt NRW (LKA).

Eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung ist auf hochqualifizierte Kriminalistinnen und Krimina­listen angewiesen. Es ist von entscheidender Bedeutung, gutes Personal zu gewinnen, aus-und fortzubilden und insbesondere langfristig zu halten. Dies wird auf Dauer nur gelingen, wenn jungen Kriminalisten und Kriminalistinnen gute Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Kriminalpolizei aufgezeigt werden. Dazu muss definiert werden, welche besonderen Fähigkei­ten und Kenntnisse für bestimmte Aufgaben in der Kriminalpolizei erforderlich sind. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn bestimmte Aufgaben nur von Personen mit entspre­chenden Vorerfahrungen oder Kenntnissen wahrgenommen werden können, wie bei bestimm­ten Fach- und Führungsaufgaben. Durch die Festlegung dieser Merkmale wird sichergestellt, dass nur Beamtinnen und Beamte, die durch ihre bisherige Tätigkeit die erforderlichen Erfah­rungen und Fähigkeiten erworben haben, diese besonderen Funktionen wahrnehmen. Gleich­zeitig werden für junge Kriminalistinnen und Kriminalisten mögliche Entwicklungspfade trans­parent gemacht.

Um diese Fach- und Führungskarrieren zu ermöglichen und qualifizierte Kriminalistinnen und Kriminalisten bei der Kriminalpolizei halten zu können, müssten zusätzliche A 12 und A 13 Funktionen geschaffen werden. Die derzeitige Ausstattung der Kriminalpolizei mit Funktions­stellen A 12 und A13 ist defizitär und schafft nicht ausreichend Aufstiegskapazitäten für eine berufliche Perspektive bei der Kriminalpolizei. Um Experten dauerhaft an die Polizei zu binden sind zudem Aufstiegsmöglichkeiten und Fachkarrieren im höheren Dienst notwendig.

Die Arbeitszeiten im Bereich der Kriminalpolizei sind viel weniger planbar als im Schichtsystem des Wach- und Wechseldienstes. Um die Arbeit im Bereich der Kriminalpolizei attraktiv zu gestalten, braucht es hier gute Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der jeweiligen Behörde. Dies ermöglicht einen Einsatz im Bereich der Kriminalpolizei in allen per­sönlichen Lebensphasen.

Darüber hinaus ist es gerade vor dem Hintergrund des anstehenden Generationenwechsels innerhalb der Kriminalpolizei von entscheidender Bedeutung, dass Wissen nicht verloren geht. Ein bewährtes Erfolgsmodell hierfür sind die sogenannten Senior Experts. Senior Experts sind ehemalige Kriminalistinnen und Kriminalisten, die bei der Einarbeitung junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertvolle Unterstützung leisten, indem sie bei der Bewertung bzw. Neubewer­tung von Ermittlungsansätzen, der Gestaltung kriminalistischer Auswerte- und Analyseprozesse, der Priorisierung von Ermittlungsschritten in Ermittlungsverfahren und der Verschriftlichung von Ermittlungsergebnissen unter Berücksichtigung strafprozessualer Erfordernisse mitwirken. Die Senior Experts sind ein hervorragendes Mittel zur Förderung der neuen Gene­ration Kriminalistinnen und Kriminalisten. Sie schaffen Entlastung und tragen erheblich zur Qualifizierung bei.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Die Kriminalpolizei ist mit immer komplexer werdenden Kriminalitätsphänomenen kon­frontiert.
  • Es braucht eine weitergehende Stärkung und Entlastung der Kriminalpolizei, um diese neuen und komplexeren Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen, Straftaten sach- und zeitgerecht zu bearbeiten und Täter und Täterinnen beweissicher zu überführen
  • Die Datenmengen in Strafverfahren haben massiv zugenommen und sind ohne Künstli­che Intelligenz und moderne Technik nicht zu bearbeiten.
  • Qualifiziertes Fachpersonal ist entscheidend für die effektive Arbeit der Kriminalpolizei. Es muss sichergestellt werden, dass dieses auch zukünftig gewonnen und gehalten wer­den kann.
  • Berufliche Entwicklungsperspektiven sind unerlässlich, um Personal langfristig zu bin­den.
  • Der Einsatz von Senior Experts zur Unterstützung bei der Einarbeitung von Neueinstei­gern und Neueinsteigerinnen im Bereich der Kriminalpolizei ist ein Erfolgskonzept, um dem Verlust von Fach- und Erfahrungswissen vorzubeugen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,

  • auf der Grundlage festgelegter konstitutiver Merkmale Entwicklungspfade für die Krimi­nalpolizei einzuführen und festzulegen;
  • zu prüfen, ob die Anzahl von Funktionsstellen A12/A13 zur Absicherung von Entwick­lungspfaden für Fach- und Führungskarrieren gesteigert werden können;
  • zu prüfen, inwiefern Möglichkeiten von Aufstiegschancen für Kripobeschäftigte (Exper­ten) in den höheren Dienst geschaffen werden können;
  • das bestehende Konzept der Senior Experts weiter zu fördern;
  • allgemeingültige Standards zwischen Justiz und Polizei für die Ermittlungsführung zu entwickeln, um Ermittlungen effizient und effektiv zu führen;
  • die curriculare Fortentwicklung des Studiengangs Polizeivollzugsdienst an der HSPV NRW weiterzuentwickeln, damit die Anwärterinnen und Anwärter relevantes Wissen be­züglich der Arbeit bei der Kriminalpolizei im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben;
  • zu prüfen, ob die Einführung eines Schwerpunktes Kriminalpolizei im Studiengang Poli-zeivollzugsdienst an der HSPV NRW perspektivisch möglich ist;
  • Fortbildungsangebote im Bereich Kriminalpolizei weiterzuentwickeln;
  • im Austausch mit den Beschäftigten der Kriminalpolizei Möglichkeiten zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu prüfen.