Ds. 16/84 zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Restrukturierung der WestLB“

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

§ 2 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
1. Die Sätze 1 und 2 werden Absatz 1.
2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 482 Millionen Euro übernommene Garantie für erwartete Verluste nach § 20 Absatz 8 Satz 3 Haushaltsgesetz 2009 vom 17. Februar 2009 (GV.NRW. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 656), in Höhe von 72,5 Millionen Euro in eine Eigenkapitalgarantie für die Erste Abwicklungsanstalt umzuwandeln."

Begründung:

Zu 1.:
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung im Zusammenhang mit der als Absatz 2 angefügten Regelung.
Zu 2.:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 482 Millionen Euro gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt die unbedingte und unwiderrufliche Garantie dafür übernommen, dass es der Ersten Abwicklungsanstalt Beträge in derjenigen Höhe und zu demjenigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen wird, wie es erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Erste Abwicklungsanstalt auch nach Verwendung ihres Eigenkapitals, dem liquide Mittel gegenüberstehen, jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern begleichen kann.
Im Rahmen der Nachbefüllung wird sich eine Risikoerhöhung für die Erste Abwicklungsanstalt ergeben. Um Vorsorge für ausreichendes Eigenkapital zu schaffen, haben sich die Beteiligten der Ersten Abwicklungsanstalt unter anderem darauf verständigt, ihre Liquiditätsgarantie in Höhe von 1 Milliarde Euro in Höhe von 150 Millionen Euro anteilig in ein geeignetes Kapitalinstrument umzuwandeln. Dabei besteht Einvernehmen, dass die Erste Abwicklungsanstalt nur dann das Recht hat, das Kapitalinstrument in Anspruch zu nehmen, sobald ihr bilanzielles Eigenkapital unter 50 Millionen Euro fällt.
Geeignetes Instrument auf Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Umwandlung der bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 482 Millionen Euro übernommenen Garantie für erwartete Verluste in Höhe von 72,5 Millionen Euro in eine Eigenkapitalgarantie für die Erste Abwicklungsanstalt. Der Gesamtgarantierahmen beträgt weiterhin 482 Millionen Euro.