I. Ausgangslage
Bis zum Jahre 1994 sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 100.000 Ermittlungsver- fahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Verurteilungen auf der Grundlage des sogenannten „Schwulen-Paragrafen“ 175 StGB ergangen. In der DDR sind rund 1.300 Ver- urteilungen nachweisbar. Gefängnisstrafen, soziale Isolierung und die Zerstörung der bürger- lichen Existenz waren häufige Folgen. Die wenigen noch lebenden Opfer und Zeitzeugen sind heute zwischen 70 und 90 Jahre alt und häufig traumatisiert. Sie wurden für das ihnen ergangene Unrecht nie rehabilitiert.
II. Der Landtag stellt fest:
Der Landtag stellt fest, dass der bis 1994 geltende sogenannte „Schwulen-Paragraf“ 175 des Strafgesetzbuches (StGB) und die darauf gestützten Verurteilungen ein fundamentaler Ver- stoß gegen die Menschenrechte und insbesondere das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Grundgesetz Art. 2) waren.
III. Der Landtag beschließt:
Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, die Initiative des Landes Berlin im Bundesrat (Drs. 241/12) zu unterstützen, auf der Grundlage dieses Paragrafen verurteilte Homosexuelle zu rehabilitieren und die Aufhebung der Urteile zu prüfen, denn es bedarf ei- ner gründlichen Aufarbeitung sowie einer angemessenen Wiedergutmachung.