A Problem
Der Landtag ist gemäß Art. 81 LV verpflichtet, den Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz festzustellen.
B Lösung
Erlass des Haushaltsgesetzes 2012.
C Alternativen
Keine.
D Kosten
Das Haushaltsvolumen 2012 beträgt 58 827 871 400 Euro.
E Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzministerium, beteiligt sind sämtliche Ressortministerien.
F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Höhe der Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände ergibt sich aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2012.
G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte
Durch die Ausgabenansätze sind die Unternehmen und die privaten Haushalte in unter-schiedlicher Weise betroffen.
H Befristung
Das Haushaltsgesetz bezieht sich gemäß Art. 81 Abs. 3 LV i.V.m. § 11 LHO insgesamt auf das Haushaltsjahr 2012.