DS 16/1897 Das Berlin/Bonn-Gesetz achten und dauerhaft erhalten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Der Landtag stellt fest:

Der vor 20 Jahren durch den Bundestag getroffene Entschluss, den Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen, wurde seinerzeit von allen Beteiligten akzeptiert. Ebenso akzeptiert wurde die dauerhafte Präsenz des Bundes in Bonn. Der Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen mündete im Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn- Gesetz) vom 26. April 1994, das eine gerechte Arbeitsteilung zwischen der Hauptstadt der wiedervereinigten Bundesrepublik und der Region Bonn festlegte.
Dieses Gesetz gilt unverändert fort. Es ist daher Grundlage für alle Diskussionen und Entscheidungen rund um die Organisationsstruktur von Bundesministerien. Geist und Text des Gesetzes legen

  • die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn mit ihren umliegenden Regionen,
  • die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten auch in der Bundestadt Bonn,
  • den Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundestadt Bonn,
  • den Ausbau Bonns als Wissenschafts- und Kulturstandort sowie als Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen, in der Bundesstadt Bonn

fest.
Unter dieser Prämisse muss die dauerhafte und faire Arbeitsteilung in der Bundesrepublik erhalten bleiben. Gleichwohl das Gesetz einen Verbleib des Großteils der Beschäftigten am Standort Bonn vorsieht, wurde das Verhältnis der Beschäftigtenzahlen zwischen Bonn und Berlin bereits zu Ungunsten Bonns strapaziert.
Die Menschen in Bonn und in den umliegenden Regionen verlassen sich auf die im Bonn- Berlin-Gesetz verankerten Zusagen. Dies gilt nicht zuletzt für diejenigen, die nach dem Umzugsbeschluss von Berlin nach Bonn und die umliegenden Regionen gekommen sind. Die Beschäftigten der Ministerien und Bundesbehörden und ihre Familien haben ihre Lebensplanung auf den Fortbestand der Vereinbarungen ausgerichtet. Das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern darauf, dass Gesetze gelten und vollzogen werden, darf nicht in Frage gestellt werden.

II. Der Landtag beschließt:

1.         Der Landtag Nordrhein-Westfalen steht zum Erhalt der Arbeitsteilung Bonn/Berlin und zur Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes.
2.         Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, sich klar zur Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin zu bekennen.
3.         Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, notwendige Organisationsentscheidungen an den Buchstaben und Geist des Berlin/Bonn- Gesetzes auszurichten. Eine Aushöhlung des Gesetzes „durch die Hintertür“ wird zurückgewiesen.
4.         Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Bestrebungen aus Berlin zurückzuweisen, das Berlin/Bonn-Gesetz auszuhöhlen und die der Bundesstadt Bonn und dem Land Nordrhein-Westfalen gegebenen Zusagen infrage zu stellen.