DS 16/1470 Mieterinnen und Mieter von der Maklercourtage entlasten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage und Herausforderungen

Maklercourtagen in Deutschland sind im internationalen Vergleich sehr teuer und diese Vermittlungskosten müssen zudem in erster Linie durch die Mieterinnen und Mieter beziehungsweise die Käuferinnen und Käufer von Immobilien getragen werden.
Die Kosten für Maklerprovisionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen an Miet- wohnungssuchende belaufen sich auf bis zu zwei Monatsnettokaltmieten plus Umsatzsteuer. Gerade in den Mietwohnungsmärkten großer Ballungsräume wie beispielsweise Köln oder Düsseldorf ist die Vermittlung von Mietwohnungen über Wohnungsmaklerinnen und -makler zunehmend üblich. Das Gros dieser Makleraufträge wird von den Eigentümer/-innen oder Hausverwaltungen bestellt. Die Kosten müssen jedoch meistens die Wohnungssuchenden tragen. Die freie Mietpreisfindung bei Neu- beziehungsweise Wiedervermietung führt angesichts der angespannten Marktlage in der Regel zu einem Anstieg der Maklerprovisionen, ohne dass dem ein entsprechender Mehraufwand oder ein verbesserter Service durch die oder den Makler/-in gegenübersteht.
Maklercourtagen stellen insbesondere angesichts der Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse und einer erhöhten Arbeitnehmer/-innen-Mobilität eine erhebliche Mehrbelastung für Beschäftigte dar und wirken vor allem auf die angespannten Wohnungsmärkte der nordrhein-westfälischen Ballungsräume an Rhein und Ruhr als zusätzlicher Preissteigerungsfaktor. Viele Menschen werden durch steigende Mietpreise, entsprechend steigende Maklercourtagen und sonstige Umzugskosten davon abgehalten, in eine für ihre Bedürfnisse passende Wohnung umzuziehen. Das betrifft insbesondere Familien und Geringverdienende, die auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind.
Mittlerweile fordern selbst Verbände aus der Maklerbranche wie der Deutsche Immobilienberater Verbund gesetzliche Regelungen für niedrigere Provisionen und das Besteller/-in nenprinzip, nach dem die Vermieterinnen und Vermieter die Vermittlungskosten übernehmen müssen.
Die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist in Deutschland anders als in den meisten anderen europäischen Staaten weder geschützt noch an besondere Ausbildungsvoraussetzungen gebunden. Grundsätzlich kann in Deutschland jede und jeder ein Maklergewerbe anmelden.

II.  Der Landtag fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit anderen

Bundesländern eine Bundesratsinitiative zu ergreifen,

  1. durch die das Besteller/-innenprinzip rechtlich verankert wird, so dass die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter in der Regel die Kosten für die Vermittlung tragen muss und eine vertragliche Abwälzung auf die Wohnungssuchenden unwirksam ist.
  2. durch die die Ausbildung zum/zur lmmobilienkaufmann/-kauffrau oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit klaren Qualitätsstandards zur Voraus-setzung für die Ausübung des Berufs der Immobilienmaklerin beziehungsweise des Immobilienmaklers gemacht wird.