I. Der Landtag stellt fest:
In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen Jahren etwa 320.000 Wohnungen von sogenannten Neuen Finanzinvestoren durch Teil- oder Unternehmensaufkäufe privatisiert worden. Mit der Privatisierung hat sich auch die Bewirtschaftung vielerorts verändert, sehr häufig zu Ungunsten der Situation der Mieterinnen und Mieter. Auch viele Kommunen haben die Probleme in den Beständen dieser neuen Marktakteure erkannt, fühlen sich aber oft auf verschiedenen Ebenen handlungsunfähig. Die neuen Marktakteure haben überwiegend fremdfinanziert gekauft und geraten zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Ein Ende der Verwertungskette und damit der Probleme in den Kommunen ist somit noch nicht erreicht.
Zur Untersuchung dieser Situation wurde in der Plenarsitzung vom 10. November 2010 die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW" (Drs. 15/477) einstimmig mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen eingesetzt. Nach der Konstituierung am 01. Februar 2011 einigte sich die Kommission in 13-monatiger Arbeit auf ein Arbeitsprogramm mit Fahrplan, analysierte die demografischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen und Akteure des wohnungswirtschaftlichen Wandels in NRW, diskutierte Geschäftsmodelle und Finanzierungsstrategien von Neuen Finanzinvestoren und initiierte eine Fallstudienanalyse von 6 Beispielkommunen. Die weiteren Planungen sahen eine Bereisung der sechs in einem der Gutachten untersuchten Fallstudienquartiere sowie die Anhörung von Expertinnen und Experten zu möglichen (Rechts-) Instrumenten vor, um die darauf aufbauende und bereits be-gonnene Instrumentendiskussion zu Ende führen zu können.
Mit der Auflösung des Landtages am 14. März 2012 fand auch die Arbeit der Enquetekom-mission ein vorzeitiges und ergebnisoffenes Ende. Die Kommission befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Phase der inhaltlichen Zusammenfassung und Analyse der Rahmenbedingungen welche zu den Problemen durch vernachlässigte Wohnungsbestände geführt haben, um darauf aufbauend zu einer Bewertung zu kommen. Die vergebenen Gutachten sowie die Ergebnisse der Untersuchung von Fallstudienquartieren konnten nicht mehr in die Arbeit einbezogen werden, doch gerade diese sollten sowohl Erkenntnisse über den Handlungsbe-darf als auch konkrete Lösungsmöglichkeiten, Instrumente und Steuerungsmöglichkeiten im Umgang mit Neuen Finanzinvestoren bzw. Ihren vernachlässigten Wohnungsbeständen aufzeigen. Somit war es nicht mehr möglich aus der erfolgten umfassenden wissenschaftlich-empirischen Bestandsaufnahme Ergebnisse zu formulieren und einen Abschlussbericht zu verfassen, der klare Handlungsempfehlungen beinhaltet und als Grundlage für den zukünftigen Umgang mit Problemimmobilien und Neuen Finanzinvestoren dienen soll.
Neben der inhaltlichen Arbeit hat die Enquete-Kommission auch zu einer breiteren öffentlichen und medialen Auseinandersetzung mit dem Thema Problemimmobilien und Private Equity-Investoren geführt.
Sie war sowohl für die betroffenen Mieterinnen und Mieter und Kommunen in NRW ein wichtiges Signal zur Problembearbeitung, als auch darüber hinaus für Betroffene und Kommunen im gesamten Bundesgebiet. Die Arbeit der Kommission hat über die Landesgrenzen hinweg eine große Aufmerksamkeit genossen und eine Vorreiterrolle in diesem zunehmend wichtiger werdenden Themenfeld eingenommen. Die Ergebnisse der Kommission werden letztendlich auch eine Signalwirkung für Bund und andere Länder haben. Die Relevanz eines erfolgreichen Abschlusses der Kommissionsarbeit betrifft dabei nicht nur aktuelle Problembestände, sondern wird auch Einfluss auf den zukünftigen Handel und die Bewirtschaftung von Wohnungen haben.
Ein inhaltlicher Abschluss der begonnenen Arbeiten kann nur auf der Grundlage eines erneuten politischen Auftrages erfolgen. Vor diesem Hintergrund erscheint es dringend geboten, an die bereits vorliegenden Ergebnisse anzuknüpfen und dem erteilten Enquete-Auftrag mit einem zu erstellenden Katalog an Handlungsempfehlungen an die Politik, eingebunden in einen offiziellen Enquete-Bericht, ordnungsgemäß nachzukommen und diesen geordnet bis Ende Februar 2013 zu einem zielgerichteten Ende zu führen.
Die Einrichtung der Enquete-Kommission war und ist weiterhin notwendig, um Lösungsstrategien für die Probleme zu erarbeiten welche durch die vermehrte Vernachlässigung von Wohnungsbeständen durch internationale Finanzinvestoren mit sich bringt, zu befassen. Die Enquete-Kommission muss ihre Arbeit inhaltlich-fachlich fortsetzen, um den im Einsetzungs-beschluss (Drs. 15/477) festgehaltenen Arbeitsauftrag erfüllen zu können.
II. Der Landtag beschließt:
Der Landtag setzt die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW" nach § 57 der Geschäftsordnung des Landtags befristet bis Ende Februar 2013 wieder ein, in der die Fraktionen nach Maßgabe des § 57 Abs. 2 Geschäftsordnung vertreten sind.
Der Enquete-Kommission werden für diesen Zeitraum sowie für Nacharbeiten bis zur Entscheidung des Parlaments jeweils zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren oder des gehobenen Dienstes und eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt. Den Fraktionen werden die Kosten für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des höheren Dienstes und die Kosten in halber Höhe für eine Schreibkraft erstattet und entsprechende Ausstattungen und Büroräume zur Verfügung gestellt. Wahlweise ist eine Abrechnung des tatsächlich entstehenden Personalaufwandes oder die Gewährung eines Pauschalbetrages je angefangenen Monat der Tätigkeit der Enquetekommission möglich. Mit dem Pauschalbetrag können auch sächliche Aufwendungen, insbesondere für Reisekosten, Literatur oder den Bürobedarf abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit der Enquete-Kommission anfallen.
Die Enquete-Kommission kann Expertinnen und Experten anhören, Forschungsaufträge erteilen und Studienfahrten bzw. Ortsbesichtigungen oder Projektforschungen durchführen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind im Haushalt zu schaffen.