A Problem
Das bisher geltende Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kran-kentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 beinhaltet eine Verfallsklausel zum Ende des Jahres 2012.
B Lösung
Bis zur Verabschiedung der Gesetzesnovellierung wird die Verfallsklausel des bestehenden Gesetzes durch Aufhebungsgesetz gestrichen. Das bestehende Gesetz bleibt solange in Kraft.
C Alternativen
Keine.
D Kosten
Für den Landeshaushalt entstehen keine Kosten. Belastende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte ergeben sich nicht.
E Zuständigkeit
Zuständig ist das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Beteiligt sind das Finanzministerium, das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.
F Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung
Das Rettungsgesetz gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Die rechtlichen Regelungen umfassen sowohl Patientinnen und Patienten als auch Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Notärztinnen und Notärzte.
Genderaspekte sind daher nicht berührt.
G Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände
Keine.
H Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte
Keine.
I Befristung
Keine.