Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, im Zuge des Ausbaus der Digitalen Verwaltung ein Ministerium als „digitales Vorbild zügig vollständig (zu) digitalisieren“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wann wird nach welchen Kriterien das digitale Musterministerium bestimmt?
- Welche Geschäftsprozesse des Ministeriums sollen bis wann digitalisiert werden (bitte einzeln und jeweils mit Zeithorizont aufführen)?
- Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?
- Wird nur das Musterministerium digitalisiert oder auch alle ihm nachgeordneten Behörden?
- Wie ist die Digitalisierung dieses Musterministeriums in den Prozess der Digitalisierung der gesamten Landesverwaltung eingebettet?
Matthi Bolte-Richter