Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, im Zuge des Ausbaus der Digitalen Verwaltung eine Mittelbehörde als „digitales Vorbild zügig vollständig (zu) digitalisieren“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wann wird nach welchen Kriterien die digitale Mustermittelbehörde bestimmt?
- Welche Geschäftsprozesse der Mittelbehörde sollen bis wann digitalisiert werden (bitte einzeln und jeweils mit Zeithorizont aufführen)?
- Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung?
- Wird nur die Mustermittelbehörde digitalisiert oder auch solche Behörden, die in ihren Geschäftsprozessen Daten mit der digitalen Mustermittelbehörde austauschen müssen?
- Wie ist die Digitalisierung dieser Mustermittelbehörde in den Prozess der Digitalisierung der gesamten Landesverwaltung eingebettet?
Matthi Bolte-Richter