Digitale Grenzüberschreitungen konsequent ahnden – NRW treibt die Strafbarkeit voyeuristischer Aufnahmen voran

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

Das Justizministerium will heimliches, voyeuristisches Fotografieren von Frauen unter Strafe stellen. Unterstützung kommt aus NRW. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt1 , einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, der Formen des digitalen Voyeurismus künftig strafrechtlich erfassen soll. Justizminister Benjamin Limbach wird im WDR wie folgt dazu zitiert: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht.“ Das setze falsche Prioritäten und zeige, „dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“. Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit müsse niemand hinnehmen, sagte Limbach. Der Staat habe die Verantwortung, „Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“. Nordrhein-Westfalen hat damit eine bundesweite Debatte angestoßen, die nicht nur rechtspolitisch relevant ist, sondern auch Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der digitalen Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre berührt. Die Aktuelle Stunde soll dem Landtag die Gelegenheit geben, die rechtspolitischen und gesellschaftlichen Implikationen dieser Initiative im Vorfeld der Justizministerkonferenz am 07. November 2025 zu diskutieren. Dabei sollen insbesondere die folgenden Aspekte beleuchtet werden: Die bestehende Rechtslage und ihre Schutzlücken im Bereich digitaler Übergriffe, die Bedeutung eines modernen Strafrechts für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter sowie die Erwartungen an den kommenden Gesetzentwurf und mögliche landespolitische Begleitmaßnahmen.