Digital lernen im Ledereinband – Wie wurde Ministerin Gebauers Brockhaus-Deal angebahnt?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Mit Pressemitteilung vom 18. Februar erweckt das Ministerium für Schule und Bildung den Eindruck, für insgesamt 2,6 Mio. Euro digitale Lernmittel in Form einer Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben zu haben. Mit dieser digitalen Version eines etablierten Lexikons sowie einiger ergänzender Datenbanken will die Schulministerin ausweislich der Pressemitteilung „neue Chancen für die digitale Unterrichtsgestaltung bieten“. Tatsächlicher Leistungsumfang und Implikationen des Erwerbs bedürfen der Klärung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Form erfolgten Markterkundung und Ausschreibung für die Leistung vor Abschluss des Vertrags?
  2. Welche Gremien waren mit der Vertragsvergabe und -summe innerhalb der Landesregierung wann befasst?
  3. Welche Nutzungsrechte wurden durch die Medienberatung NRW seit 2011 erworben? (Bitte nach Werk, Nutzungsberechtigten, Dauer der Nutzungsrechteeinräumung und Kosten aufschlüsseln)
  4. Welche Kosten und welche Zeitpläne sind dafür veranschlagt?
  5. Gibt es bereits vertragliche oder vorvertragliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte, Folgevereinbarungen, Kosten oder sonstige Aspekte nach dem Ablauf der Nutzungsrechte nach drei Jahren?