Digital lernen im Ledereinband – Vertragsbedingungen von Ministerin Gebauers Brockhaus-Deal – Was gibt es für 2,6 Millionen Euro tatsächlich?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Mit Pressemitteilung vom 18. Februar erweckt das Ministerium für Schule und Bildung den Eindruck, für insgesamt 2,6 Mio. Euro digitale Lernmittel in Form einer Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben zu haben. Mit dieser digitalen Version eines etablierten Lexikons sowie einiger ergänzender Datenbanken will die Schulministerin ausweislich der Pressemitteilung „neue Chancen für die digitale Unterrichtsgestaltung bieten“. Tatsächlicher Leistungsumfang und Implikationen des Erwerbs bedürfen der Klärung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Leistungen bzw. Nutzungsrechte für welche urheberrechtlich geschützten Werke, Datenbanken etc. sind im Einzelnen durch die in der Pressemitteilung zitierten 2,6 Millionen Euro abgedeckt?
  2. Welche Nutzungsrechte genau werden wem genau für welche Werke genau eingeräumt, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung im Rahmen des Unterrichts, die Anlage von analogen oder digitalen Handapparaten und Intranet-Sammlungen sowie allen Nutzungshandlungen, die nicht bereits von Ausnahmen und Schranken des geltenden Urheberrechts erfasst sind?
  3. Welche vertraglichen Vereinbarungen über welchen Zeitraum existieren? (insbesondere für die Pflege der Inhalte, technische Anpassungen, Kundendienst, didaktische und sonstige Unterstützung, die Sicherstellung oder Gewährleistung der Richtigkeit, Vollständigkeit, Verständlichkeit oder sonstiger Qualitätsmerkmale der lizenzierten digitalen Lernmittel, Einschränkungen der Vereinbarungen wie etwa best effort oder force majeure, sowie über die vorzeitige Beendigung der Nutzungsrechteeinräumung oder andere Konsequenzen, z.B. bei Nichterfüllung, Missbrauch, Nichtverfügbarkeit; bitte für alle Werke und Inhalte einzeln aufführen)
  4. Welche Schulen oder Schüler(gruppen) in NRW hatten nach Informationen der Landesregierung bereits schon jetzt Zugang zu den Werken, die in Frage 1 erfasst wurden?
  5. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Kosten und die Nutzungsintensität dieser Werke sowie die bisherige Nutzung von Tertiärliteratur an den Schulen bzw. durch Schülerinnen und Schüler des Landes (bitte aufschlüsseln nach Schule und Werk)?