Digital lernen im Ledereinband – Datenschutz und Ministerin Gebauers Brockhaus-Deal – Wo ist der Mehrwert?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Mit Pressemitteilung vom 18. Februar erweckt das Ministerium für Schule und Bildung den Eindruck, für insgesamt 2,6 Mio. Euro digitale Lernmittel in Form einer Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben zu haben. Mit dieser digitalen Version eines etablierten Lexikons sowie einiger ergänzender Datenbanken will die Schulministerin ausweislich der Pressemitteilung „neue Chancen für die digitale Unterrichtsgestaltung bieten“. Tatsächlicher Leistungsumfang und Implikationen des Erwerbs bedürfen der Klärung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Moodle als zentraler Baustein des Logineo-LMS hat bereits eine LTI-Schnittstelle (Learning Tools Interoperability®) zum Brockhausangebot. Aufgrund welcher vertraglichen Bedingungen mit wem wird diese Schnittstelle nicht direkt genutzt?
  2. Was sehen die Vertragsbedingungen mit den technischen Dienstleistern für das Logineo-LMS vor in Bezug auf Vertragslaufzeit und Skalierbarkeit?
  3. Welche Pläne existieren für die Integration der Lizenzen in das Lernmanagementsystem Logineo NRW LMS?
  4. Das Brockhaus Kinder-Lexikon ist im Netz bereits frei verfügbar. Welcher Mehrwert wurde durch den Lizenzankauf erzielt?
  5. Welche konkreten Arbeits- und Begleitmaterialien wurden beim Erwerb von Brockhaus-Lizenzen mit erworben?