Digital lernen im Ledereinband – Datenschutz und Ministerin Gebauers Brockhaus-Deal

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Mit Pressemitteilung vom 18. Februar erweckt das Ministerium für Schule und Bildung den Eindruck, für insgesamt 2,6 Mio. Euro digitale Lernmittel in Form einer Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben zu haben. Mit dieser digitalen Version eines etablierten Lexikons sowie einiger ergänzender Datenbanken will die Schulministerin ausweislich der Pressemitteilung „neue Chancen für die digitale Unterrichtsgestaltung bieten“. Tatsächlicher Leistungsumfang und Implikationen des Erwerbs bedürfen der Klärung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Nutzungsdaten werden bei der Nutzung der Lernmittel durch Schülerinnen und Schüler durch wen erhoben?
  2. Welche quantitativen und qualitativen Informationen zur Art und zum tatsächlichen Grad der Nutzung durch die Berechtigten erhalten das Land bzw. die Medienberatung NRW?
  3. Welche Nutzungsdaten werden durch Tracker und andere Verfahren durch Drittanbieter wie Google erhoben?
  4. Auf welche Weise stellt das Land sicher, dass diese digitalen Lernmittel genutzt werden können, ohne dass entsprechende Daten durch Dritte erhoben werden?
  5. War bzw. ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Prozess der Markterkundung, der Auftragsvergabe oder des Roll-Outs in irgendeiner Form involviert?