Diesel-Urteile: Was unternimmt die Landesregierung, um Fahrverbote in NRW noch zu verhindern?

Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde

Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 sind eindeutig: Die beiden Städte Köln und Bonn müssen ab April 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen erlassen. Als Nächstes stehen Urteile zu den Ruhrgebietsstädten Essen und Gelsenkirchen an. In Köln, der größten Stadt des Landes, wird es nach dem Urteil ein zonenbezogenes und damit weiträumiges Fahrverbot geben. Die Landesregierung hat viel zu lange zugesehen und selbst nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dem Verwaltungsgerichtsurteil in Aachen nicht die notwendigen Schritte unternommen, um die Luftqualität in den Städten schnell zu verbessern. Damit ist jetzt die Mobilität von zigtausenden Bürgerinnen und Bürgern und von vielen Unternehmen und Handwerksbetrieben in NRW akut gefährdet. Der Landtag muss diese neue Situation in einer aktuellen Stunde debattieren und bewerten, ob und wie mit kurzfristigen Maßnahmen Fahrverbote in NRW noch zu verhindern sind.