Die Versorgung psychisch kranker und gestörter Gefangener verbessern

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.       Ausgangssituation
Psychische Erkrankungen und Störungen sind in Justizvollzugsanstalten weitaus verbreiteter als in der Allgemeinbevölkerung. Zu diesen Erkrankungen und Störungen gehören unter anderem Suchterkrankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen und Psychosen. Genaue Zahlen zu den einzelnen Erkrankungen sind – auch durch Studien – nur schwer zu erzielen, durchgeführte Studien kommen zu Ergebnissen von bis zu 88% psychisch erkrankter Gefangener („Psychische Erkrankungen bei männlichen Gefangenen im geschlossenen Vollzug“ (2005), Schröder; „Prävalenz psychischer Störungen, Psychopathologie und Behandlungsbedarf bei weiblichen und männlichen Gefangenen“ (2006), von Schönfeld). Auch die Zahl der Suizide liegt bei Gefangenen um ein Vielfaches höher als in der Allgemeinbevölkerung. Seit Jahren wird zudem ein Anstieg der psychischen Erkrankungen und Störungen in den Justizvollzugsanstalten beobachtet. Auch die steigenden Zahlen der Gefangenen mit Suchtproblematiken stellt eine Belastung für den Justizvollzug dar. In vielen Anstalten fehlen noch immer besondere Abteilungen und Therapieangebote für Suchtkranke.
Der Bericht der „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ vom Juli 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass die „aktuelle Situation im Umgang mit behandlungsbedürftigen psychisch kranken/gestörten Gefangenen bedrückend ist und dringender Verbesserung bedarf“ (Bericht der Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten in Justizvollzugsanstalten auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ Seite 103, (2019), Manteuffel u.a.).
Psychisch kranke und behandlungsbedürftige Gefangene warten in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen oft Monate und teilweise über ein Jahr auf einen Platz im einzigen Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Die langen Wartezeiten ohne angemessene Betreuung und Behandlung sind laut Kommission-Experte Michael Skirl „völlig unzureichend und unanmessen“. Diese Situation stellt eine unzumutbare Belastung für die kranken Gefangenen, die Bediensteten, die Mitgefangenen und das gesamte Justizvollzugssystem dar. Das unzureichende oder sogar fehlende Behandlungsangebot für psychisch Kranke im Justizvollzug wirkt sich überdies sehr negativ auf die Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung der Gefangenen aus.

II.      Suizidprävention

Die Zahl der Suizide in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen ist erfreulicherweise seit Jahren rückläufig. Allerdings liegt die Zahl der Suizide sowie der suizidgefährdeten Menschen in den Justizvollzugsanstalten immer noch deutlich über den Fallzahlen in der Allgemeinbevölkerung. Die Justizvollzugsanstalten müssen daher alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Suizide zu verhindern und Suizidgefährdete bestmöglich zu schützen und zu betreuen. Neben Kamerabeobachtung in Einzelfällen ist vor allem der persönliche Kontakt zwischen Gefangenen und Bediensteten des Vollzugsdienstes und des psychologischen Dienstes überaus wichtig. Dafür müssen aber die notwendigen personellen Ressourcen in allen Bereichen bereitgestellt werden. Für die Erkennung einer Suizidgefährdung sowie den Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen braucht es überdies auch gut ausgebildetes und geschultes Personal, sowohl im Allgemeinen Vollzugsdienst als auch im psychologischen Dienst.

III.     Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

In den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen befinden sich zu viele psychisch kranke oder gestörte Gefangene, die dort nicht oder nicht ausreichend behandelt werden können. Dies ist unter mehreren Gesichtspunkten sehr problematisch. Zunächst ist es ethisch nicht vertretbar, dass einzelne Gefangen mit (schizophrenen) Psychosen oder anderen schweren Erkrankungen in besonders gesicherte Hafträume gesperrt werden, statt angemessen behandelt zu werden.
Die oft auch im alltäglichen Umgang problematischen psychisch kranken Gefangenen verursachen in vielen Fällen einen erheblichen Mehraufwand und eine zusätzliche Belastung und teilweise Gefährdung für die Bediensteten. Die Unterbringung psychisch kranker Gefangener in Justizvollzugsanstalten ohne ausreichende Behandlungsmöglichkeiten kann überdies eine Gefährdung der kranken Gefangenen selbst und der Mitgefangenen bedeuten.
Hinzu kommt noch der Mangel an Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen in den Justizvollzugsanstalten.
Und auch die Erfüllung des staatlichen Resozialisierungsauftrags ist ohne angemessene Behandlung kaum erfüllbar.

IV.    Stationäre Behandlungsmöglichkeiten

Auch bei den stationären Behandlungsmöglichkeiten ist der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen weit von einem bedarfsgerechten Angebot entfernt.
Die beiden psychiatrischen Abteilungen im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verfügen insgesamt über 60 Betten, von denen aufgrund der Einzelbelegung in der Regel aber nur 30 tatsächlich zur Verfügung stehen. Bisher gibt es keinerlei Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Frauen in Fröndenberg, nach dem anstehenden Umbau sollen es acht Betten sein. Aber auch der anstehende Umbau sowie die unbesetzten Stellen für Ärztinnen und Ärzte tragen dazu bei, dass es lange Wartelisten für einen Platz in Fröndenberg gibt. So warten Gefangene mit schweren schizophrenen Psychosen zum Teil über ein Jahr auf einen Behandlungsplatz, andere werden vor einer notwendigen Behandlung bereits entlassen.
Nach Ansicht der Expertenkommission ist diese Situation in vielen Fällen medizin- und rechtethisch nicht zu verantworten.

V.     Der Landtag stellt fest:

1.      Die aktuelle Situation im Umgang mit behandlungsbedürftigen psychisch kranken und gestörten Gefangenen ist bedrückend und muss dringend verbessert werden.
2.      Die Konzepte, Angebote und Möglichkeiten zur Behandlung psychisch kranker und gestörter Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten sind vollkommen unzureichend und genügen der staatlichen Fürsorgepflicht für Gefangene nicht.
3.      Diese Situation stellt eine hohe Belastung für die Gefangenen und die Bediensteten dar.

VI.    Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.      Die Anzahl der Belegbetten in der psychiatrischen Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses schnellstmöglich bedarfsgerecht zu erhöhen.
2.      Die Zusammenarbeit mit Honorarärztinnen und Honorarärzten in den Justizvollzugsanstalten auszubauen.
3.      Die Pilotstudie zum „Konzept für psychiatrisch intensivierte Behandlung in den Justizvollzugsanstalten NRW“ in mehreren Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen wieder aufzunehmen.
4.      Regelmäßige verpflichtende Schulungen für die Bediensteten zur Gesprächsführung und Erkennung einer Suizidgefährdung anzubieten.
5.      Die Landesarbeitsgruppe Suizidprophylaxe bzw. Suizidprävention wieder aufzunehmen.
6.      Die Plätze in den sozialtherapeutischen Abteilungen auszubauen.
7.      Die Möglichkeiten einer ärztlichen Betreuung über Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten weiter auszubauen.
8.      Das psychologische Fachpersonal in den Haftanstalten deutlich aufzustocken.
9.      Vollzugsbedienstete durch ein geeignetes Fortbildungsangebot zukünftig besser auf den Umgang mit psychisch kranken und gestörte Gefangenen vorzubereiten.
10.   Die Strafvollstreckungsordnung so zu ändern, dass bei psychisch kranken und gestörten Verurteilten mit kurzen Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund fehlender Verhältnismäßigkeit regelmäßig auf die Aufnahme in den Justizvollzug verzichtet wird.