I. Ausgangslage
Jüngste Studien zeigen einen deutlich steigenden Wohnraumbedarf in Nordrhein-Westfalen. In vielen Städten, beispielsweise in den großen Ballungsräumen der Metropolregion Rhein-Ruhr, mit ihren rund 12 Mio. Einwohnern, verstärkt sich der Nachfrageüberhang stetig. Das gilt auch, aber nicht nur, für die Hotspots Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen und Münster. In einer Modellrechnung geht das MBWSV davon aus, daß sich bis zum Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen auf Grund der Zuwanderung von Flüchtlingen und der demografischen Entwicklung eine Neubaunachfrage von 400.000 Wohnungen ergeben könnte. Der Handlungsdruck auf dem Wohnungsmarkt ist enorm.
Nach Berechnungen der NRW.BANK und des MBWSV entsteht kurzfristig – allein durch die Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern – ein zusätzlicher Neubaubedarf von 120.000 Mietwohnungen, da auch 80.000 Wohnungen im Bestand mobilisiert werden können.
Unabhängig von dem Flüchtlingszuzug in zwei Jahren ist nur aufgrund der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung der Neubau von bis zu 280.000 Wohnungen bis 2020 prognostiziert. Besonders die Stadtregionen haben sich auf mehr Wachstumsdruck einzustellen und die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum nimmt zu. Das sogenannte „Schwarmverhalten“ vieler wohnungssuchender Menschen mit Drang in die Städte hält an und trifft jenseits der Hotspots weitere Städte im Land.
Notwendig ist eine massive Steigerung der Wohnungsbautätigkeit über alle Preissegmente, jedoch insbesondere im mittleren und unteren Preissegment, wo der Anstieg der Mieten besonders zu verzeichnen war.
die Zuwanderung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verstärkt den bereits vorhandenen Nachfrageüberhang vor allem im Bereich von bezahlbaren Mietwohnungen.
Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2010 die Förderbedingungen für mietpreisgebundenen Wohnraum kontinuierlich verbessert mit dem Ziel, trotz der Niedrigzinsphase auf dem freien Kapitalmarkt zu attraktiven Förderangeboten für potentielle Investoren, Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und Kommunen zu kommen. Darüber hinaus wurden innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Fördermöglichkeiten für Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen. Dabei spielen die in den aktuellen Förderkonditionen des Landes vorhandenen Tilgungszuschüsse eine wichtige Rolle. Sie werden aus Bundesmitteln gespeist.
Mit dem „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht, energieeffizient“ und der „Wohnungsbau-Offensive NRW“ hat Landesbauminister Michael Groschek gemeinsam mit den drei großen Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und Haus & Grund eine konzertierte Aktion geschaffen, bei die Partner mit vereinten Kräften für die Schaffung von mehr Wohnraum, mietpreisgebundenem und frei finanziertem, sorgen wollen. Die Beteiligung aller Partner aus den unterschiedlichen Marktsegmenten ist wichtig, da – wie im aktuellen Wohnungsmarktbericht der NRW.Bank angeführt – 40 % der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen von privaten Vermietern in Mietshäusern, Einlieger- und Eigentumswohnungen und 17 % der Wohnungen von gewerblichen Vermietern vermietet werden.
Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen ist es im Zusammenwirken mit den Partnern am Wohnungsmarkt gelungen eine abgestimmte Politik zur Belebung des Wohnungsbaus zu schaffen, die nunmehr Früchte trägt.
Das Jahresergebnis 2015 der Wohnraumförderung im Vergleich zu 2014 macht den Erfolg dieser Politik deutlich. So konnte das Förderergebnis über alle Einzelprogramme hinweg um 37% gesteigert werden. Dank der verbesserten Förderkonditionen, der zunehmenden Bedeutung der Wohnungsfrage im unteren und mittleren Preissegment in den Städten und Gemeinden und dem verstärktem kommunalen Engagement ist die Investitionsbereitschaft im geförderten Wohnungsbau spürbar gewachsen.
Das 10-Punkte-Programm auf Basis der Kernempfehlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen „Wohnungsbau-Offensive – das Aktionsprogramm zur Intensivierung des Wohnungsbaus“ hat das Bundeskabinett am 9. März bereits beschlossen. Wichtig ist nunmehr die zeitnahe Umsetzung der Vorschläge in konkretes Regierungshandeln. Darüber hinaus müssen auch landesseitig die Voraussetzungen für eine auch zukünftig solide Finanzierung der Sozialen Wohnraumförderung und ein umfassendes wohnungspolitisches Engagement des Landes geschaffen werden.
II. Der Landtag stellt fest:
Die Politik der Landesregierung zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ist erfolgreich und muss entschlossen fortgesetzt werden.
Insbesondere die stark wachsenden Zentren Nordrhein-Westfalens brauchen mehr Wohnungen im Bereich des mietpreisgebundenen, aber auch des frei finanzierten Wohnungsbaus in hoher städtebaulicher Qualität.
Dafür sind die Finanzierungsgrundlagen an die aktuellen Bedarfslagen anzupassen sowie die wohnungspolitischen Instrumente zu erweitern.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Um sie erfolgreich bewältigen zu können, bedarf es des Zusammenwirkens von Bund, Ländern, Kommunen, Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aller Marktsegmente.
III. Der Landtag beschließt:
Die Landesregierung wird aufgefordert:
ihre positive Arbeit für mehr bezahlbaren Wohnraum unter anderem auf Basis des „Bündnisses für Wohnen“ sowie mittels der „Wohnungsbau-Offensive NRW“ und in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium (BMUB) konsequent fortzusetzen
in einer Gemeinschaftsinitiative von Bund und Land die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Wohnraumförderung den gestiegenen Anforderungen anzupassen
zu diesem Zweck gegenüber der Bundesregierung auf eine zeitnahe Umsetzung der bereits beschlossenen Verdoppelung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau zu dringen
weiterhin darauf zu dringen, dass diese Mittel den Ländern unmittelbar und zweckgebunden zugeleitet werden, um die effektive Wohnraumförderung des Landes weiterhin sicherstellen zu können
und in Gesprächen mit der NRW.BANK dafür zu werben, dass dieser zusätzliche Mitteleinsatz durch das Land mit einer Ausweitung des Fördervolumens auf einen Betrag von mindestens 1,1 Mrd. Euro jährlich komplementiert wird
gegenüber der Bundesregierung auf eine zeitnahe Umsetzung der mit dem Kabinettsbeschluss vom 9. März 2016 beschlossenen weiteren Maßnahmen in konkretes Regierungshandeln zu dringen.