Die Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) muss zur Eindämmung der Corona-Pandemie effektive und gerechte Maßnahmen beschließen!

Entschließungsantrag der GRÜNEN im Landtag zur Unterrichtung des Landesregierung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Josefine Paul
Mehrdad Mostofizadeh

I. Ausgangslage

Mit einer gemeinsamen Anstrengung konnten wir in den letzten Wochen das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen unterbrechen. Die Anzahl der Neuinfektionen ist aber  auf einem hohen Niveau. Das hat zur Folge, dass das Gesundheitssystem weiterhin einer gefährlich hohen Belastung ausgesetzt ist. Obwohl es Ende Oktober bzw. Anfang November noch hieß, dass die in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Kanzlerin beschlossenen Maßnahmen lediglich im November gelten sollten, gibt das die Zahl der Neuinfektionen nicht her. Die Infektionszahlen und die Auslastung des Gesundheitssystems verlangen eine Verlängerung der Maßnahmen. Daneben haben die Menschen in unserem Land ein Recht auf klare und verlässliche Kommunikation sowie nachvollziehbare Regeln.

Die Akzeptanz der Maßnahmen ist in Deutschland hoch, weil sich die Bevölkerung zum allergrößten Teil der Lage, in der sich die Welt in der Bewältigung der Pandemie derweil befindet, bewusst ist. In großer Solidarität zueinander nehmen die Menschen schwere Einschränkungen auf sich. Sie fordern aber zu Recht ein, dass es eine Planbarkeit und eine klare Kommunikation über notwendige Maßnahmen und die Bedingungen zur ihrer Beendigung geben muss. Die unzureichende Kommunikation nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 war hierzu alles andere hilfreich: Es wurde kommuniziert, dass die Maßnahmen nur für den November gelten sollten, ohne die Frage zu beantworten, welchen durchschnittlichen Inzidenzwert man als Ziel anstrebt.

Eine Notwendigkeit der Klarstellung besteht auch in Bezug auf die teils widersprüchlichen Regelungen durch die Corona-Schutzverordnung – das zeigen die Diskussionen darüber, warum man hier keinen Abstand zu anderen haben, dort aber nicht mehr ins Museum gehen kann. Solche Fragen sind berechtigt, denn hier geht es um die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die Einschränkung der Berufsfreiheit für ganze Bereiche. Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt aber maßgeblich von ihrer Nachvollziehbarkeit und einer klaren Kommunikation bei schwierigen Fragen und Abwägungsprozessen ab.

Die Krise trifft alle – aber nicht alle gleich. Risikogruppen leben in Angst um ihr Leben. Ältere und behinderte Menschen in Pflegeheimen und Einrichtungen wurden in den ersten Monaten der Pandemie isoliert. Kinder, Jugendliche und Familien waren insbesondere im Frühjahr durch die Maßnahmen besonders belastet und sind es auch heute angesichts von (drohenden) Kita- und Schulschließungen. Künstlerinnen und Künstler, Solo-Selbstständige, die Touristenbranche, Gastronominnen und Gastronomen haben existenzielle Ängste.

Die Pandemie können wir nur gemeinsam bekämpfen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dürfen unsere Gesellschaft nicht spalten. Gerade in schwierigen Zeiten brauchen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade die Schwächeren in unserer Gesellschaft dürfen in der aktuellen Situation nicht aus dem Blick geraten. Zusammenhalt und Akzeptanz basieren aber auch auf der Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen. Es bedeutet aber auch, besonders betroffene Berufsgruppen finanziell zu unterstützen und Härten der Einschränkungen abzufedern.

II.  Anzahl der Neuinfektionen drastisch senken – das Infektionsgeschehen beherrschbar machen

Die Hotspot-Strategie: das Stufenmodell erweitern und klare Regeln schaffen!

Anfang Mai wurde eine 7-Tagesinzidenz von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern festgelegt, ab der weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen werden sollten. Der Grenzwert wurde auf diese Zahl festgelegt, um die Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten in den Gesundheitsämtern abzusichern und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen.

Derweilen gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen einzigen Kreis und keine einzige kreisfreie Stadt mehr, die unterhalb eines Wertes der 7-Tagesinzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt. Laut Lagebericht Nr. 183 des Gesundheitsministeriums vom 23. November 2020 lag der niedrigste Wert in Nordrhein-Westfalen im Kreis Coesfeld mit 58, der höchste in Solingen bei 273.

Damit die Gesundheitsämter in der Lage sind, Kontakte nachverfolgen und Infektionsketten unterbrechen zu können, müssen die Infektionszahlen weiter gesenkt werden. Auch nach zehn Monaten der Pandemie gibt es keinen klaren und strukturierten Stufenplan, der nachvollziehbare Schritte für Inzidenzwerte jenseits von 50 vorsieht.

So ist nicht nachvollziehbar, welche Maßnahmen bei einer Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern getroffen werden sollen, obwohl die MPK mit der Kanzlerin vom 16. November 2020 in ihrem Beschluss die große Bedeutung der Hotspot-Strategie betont hat. In dem Beschluss heißt es auch: „Deshalb ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.“ Diesem Beschluss muss jetzt ein Stufenplan für eine echte Hotspot-Strategie folgen. Bei Erreichen der verschiedenen Stufen muss klar sein, welche Maßnahmen  für Schulen, Kitas, das Arbeitsleben, aber auch für Freizeit- Kultur- und Sporteinrichtungen, ergriffen oder gelockert werden müssen oder können. Es müssen weitergehende Reglungen und Modelle entwickelt werden, die den Personenkontakt je nach Inzidenz unterschiedlich stark reduzieren. Teil der Hotspot-Strategie sollte unter anderem sein, wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Zuhause aus arbeiten können, ins Homeoffice entsandt werden müssen – das gilt auch für die Beschäftigten des Landes. Für Schulen müssen Hybrid- und Wechsel-Modelle ab einer bestimmten Inzidenz ermöglicht werden. Auf öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren und Zügen und insgesamt im ÖPNV, darf es bei hohen Werten noch weniger zu Massenaufläufen kommen. Die Einhaltung von Mindestabständen muss gewährleistet werden. Die Deutsche Bahn sollte in der Weihnachtszeit in den Zugwaggons für die Einhaltung der Abstände sorgen.

Die MPK muss das Stufenmodell konzeptionell verbessern. In Zusammenarbeit mit dem RKI muss ein Stufenmodell entstehen, das mit konkreten, nachvollziehbaren und einheitlichen Maßnahmen die Anzahl der Neuinfektionen reduziert. Ein Stufenmodell muss Sektoren wie der Kunst- und Kultur-Branche – und der Gastronomie klare Perspektive geben, ab welchem Inzidenz-Wert in der jeweiligen Stadt bzw. dem jeweiligen Kreis sie wieder in Betrieb gehen können.

Die Nachverfolgungs-Strategie neu denken!

Die Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung der Infektionsketten bindet viel Zeit und Personal in den Gesundheitsämtern. Deshalb haben einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Vorschlag geäußert, sich stärker auf Quellcluster zu konzentrieren. Wenn beispielsweise eine infizierte Person an einer Feier teilgenommen hat, sollen alle Personen, die ebenfalls auf dieser Feier waren, sofort und zunächst ohne Testung in Quarantäne kommen. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob sie tatsächlich Kontakt zu der infizierten Person hatten oder nicht. Nach fünf Tagen sollen sie sich freitesten können. Ob dieser Vorschlag geeignet ist, Infektionsketten zu unterbrechen und gleichzeitig die Effektivität der Gesundheitsämter zu stärken, sollte geprüft werden und sowohl mit Virologinnen und Virologen als auch mit Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit diskutiert und abgewogen werden. Was aber nicht mehr passieren darf, ist, dass ganze Häuser eingezäunt und eine Quarantäne angeordnet wird. Ein solches Cluster wäre zu grob gefasst und damit unverhältnismäßig.

Corona-Warn-App weiterentwickeln!

Eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App ist ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der Anzahl der Neuinfektionen. Vor allem Infektionscluster müssen dabei in den Blick genommen werden.

Die App sollte erweitert werden, um das Erstellen und Einlesen von QR-Codes zur Kontakterfassung zu ermöglichen. Das könnte bei privaten Zusammenkünften, Kulturveranstaltungen oder in Gaststätten und Restaurants angewendet werden und unter Umständen das Ausfüllen von Kontaktlisten erübrigen. Wenn eine Person der Zusammenkunft später positiv getestet würde, würden die anderen Teilnehmenden dies über die App erfahren können und freiwillig in Quarantäne gehen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu stoppen.

Nutzerinnen und Nutzer sollten die Möglichkeit bekommen, freiwillig ihre Kontakte einzutragen, wie in einem Tagebuch. Im Falle einer Infektion könnten diese Daten dem Gesundheitsamt einfach und schnell zur Verfügung gestellt werden.

Die Corona-WarnApp ist daher schnellstmöglich weiterzuentwickeln. Klar ist aber auch, dass die Nutzung der App und der einzelnen Funktionen immer freiwillig bleiben und der Datenschutz gewahrt werden muss. So soll erreicht werden, dass mehr Menschen die App nutzen und damit ein effektiver Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet wird.

III. Generationengerechtigkeit zu bewahren!

Umfragen und Studien zeigen, dass die Menschen von den einschränkenden Maßnahmen unterschiedlich stark belastet sind. Aus dem Politikbarometer ist zu entnehmen, dass sich 12 Prozent der Befragten sehr stark belastet fühlen, weitere 35 Prozent fühlen sich stark und 45 Prozent nicht so stark belastet. Schließlich geben 10 Prozent an sich gar nicht belastet zu fühlen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/politbarometer-rueckhalt-fuer-geltende-massnahmen-100.html?slide=1605210605382). Im Vergleich zu Anfang September ist das Belastungsempfinden in allen Altersgruppen gestiegen 8 https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/topic/vertrauen-zufriedenheit-ressourcen/20-belastungen/). Die Lasten sind dennoch unterschiedlich verteilt. So kann aus den Umfragen entnommen werden, dass  47 Prozent der Familien mit Kindern und 54 Prozent der jungen Erwachsenen (bis 29 Jahre) sich belastet fühlen. Vergleichsweise sind die 65- bis 74-Jährigen mit 41 Prozent weniger belastet. Die Zahlen zeigen, dass die vereinbarten Maßnahmen Menschen aufgrund unterschiedlicher Lebenslagen nicht gleich treffen.

Junge Menschen fühlen sich durch die aktuelle Krise besonders belastet. Obwohl der überwiegende Teil junger Menschen sich an die Maßnahmen hält, werden Jugendliche und junge Erwachsene in öffentlichen Debatten immer wieder zu Infektionstreibern erklärt, Dabei sind  jungen Menschen in ihrem Lebensalltag derzeit besonders betroffen. Die Schließungen von Bildungs- und Jugendeinrichtungen im Frühjahr haben ihre Lebensräume sehr stark eingeschränkt. Ereignisse, die einen besonderen Lebensabschnitt kennzeichnen, wie Abschlussfeiern, mussten in diesem Jahr ausfallen oder konnten nur stark eingeschränkt stattfinden. Derzeit fallen noch immer vielfach die Möglichkeiten für Praktika und Auslandsaufenthalte weg. Auch muss die Entwicklung der Situation für junge Menschen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt stärker in den Blick genommen werden. Junge Menschen dürfen durch die Pandemie in ihren Zukunfts- und Berufschancen keine Nachteile erfahren.

Familien geraten in der Corona-Pandemie unter mehrfachen Druck. Auf ihnen lastet der Spagat zwischen ihrer Arbeit zur Existenzsicherung und der erschwerten Kinderbetreuung unter Corona-Bedingungen und zusätzlich der Unsicherheit drohender (Teil-)Schließungen von Kitas und Schulen. Diese Situation verschärft sich bei Alleinerziehenden. Deswegen darf diese besondere Belastung der Familien nicht aus dem Blick geraten.

Die Quarantäneregelungen müssen evidenzbasiert, verhältnismäßig sowie nachvollziehbar sein und müssen die Lebensrealitäten der Familien berücksichtigen. Das Infektionsschutzgesetz wurde offenbar für Erwachsene und nicht für Kinder geschrieben. Dadurch kommen Regelungen zustande, die nicht kindgerecht sind, wie zum Beispiel dass auch jüngere Kinder, die in Quarantäne sind, sich in separaten Räumen aufhalten sollen. Kinder, die einen Erst-Kontakt mit einer infizierten Person hatten, gelten als Kontaktperson der Kategorie I und müssen demzufolge in Quarantäne Hatten die Eltern und andere im gleichen Haushalt lebende Personen selbst keinen Kontakt zur infizierten Person, sind sie kein Kontakt der Kategorie I und somit nicht Quarantäne-pflichtig. Wenn sie dann verantwortungsbewusst  zuhause bleiben, gibt es keine Reglungen wie etwa Lohnausgleich dafür. Nicht alle Eltern können im Homeoffice arbeiten und sind dann verpflichtet zur Arbeit zu gehen. Für die Versorgung der Kinder, aber auch für die freiwillige Quarantäne von Familienmitgliedern, müssen ausreichende staatliche Lohnersatzleistungen greifen und ein Anspruch auf Freistellung bestehen.

Studierende nicht im Regen stehen lassen!

Studierende sind von der Pandemiesituation stark betroffen. Zum einen müssen sie ihr Studium plötzlich weitestgehend von Zuhause aus absolvieren, zum anderen haben viele von ihnen kein Einkommen mehr, weil Gastronomie und andere Arbeitgeber zwischenzeitlich schließen und in der wirtschaftlichen Folge Jobs kündigen mussten.

Erst drei Wochen nach Beginn der einschränkenden Maßnahmen seit November lässt Bundesministerin Karliczek die alten Überbrückungshilfen für Studierende wieder aufleben. Wie schon im Sommer diesen Jahres kommen die Maßnahmen zu spät und sind nicht ausreichend, um Studierenden in finanzieller Notlage zu helfen. Abermals werden viele unverschuldet in Not geratene Studierende außen vor bleiben. Weder der KfW-Studienkredit, der Studierende in Schulden treibt, noch die Überbrückungshilfe sind eine wirksame Unterstützung für Studierende. Damit riskiert die Bundesregierung erneut zahlreiche Studienabbrüche und damit unterbrochene Bildungswege. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen muss sich daher auf Bundesebene für eine bessere Hilfe für Studierende einsetzen.

IV. Ohne Kunst,  Kultur und Musik ist es ganz still in unserem Land!

Die aktuellen Beschränkungen zeigen, dass die Veranstaltungsbranche zu den ersten gehört, die ihren Betrieb coronabedingt einstellen muss und die letzte, die sich wieder einer Normalität nähern kann. Nach dem kompletten Shutdown der Kultur- und Veranstaltungsbranche im März war der Spiel-, Bühnen- und Messebetrieb noch nicht wieder vollständig hochgefahren worden, als bereits die nächste Schließungsphase begann. Diese weitreichende Beeinträchtigung verlangt nach einer besonderen Solidarität. Immerhin handelt es sich alleine in der Veranstaltungsbranche deutschlandweit um den sechstgrößten Wirtschaftszweig mit 130 Mrd. Euro Umsatz und rund einer Millionen Arbeitsplätzen.

Diese besondere Solidarität spüren die Betroffenen allerdings nicht. Es fehlen nach wie vor passgenauen Rettungspakete für einzelne Branchen, um sie effektiv vor den Auswirkungen der Pandemie zu schützen. Was für die Lufthansa und die Deutsche Bahn möglich ist, muss auch für die Kunst-, Kultur- und Veranstaltungsbranche möglich sein. Die MPK muss endlich ein echtes Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Solo-Selbstständige beschließen.

Die Kosten der ausgefallenen Veranstaltungen müssen unbürokratisch ersetzt werden. Anders kann die angeschlagene Branche kaum durch die Krise kommen. Bereits jetzt ist klar: Wenn die Corona-Pandemie überwunden ist, braucht die Veranstaltungsbranche eine bessere soziale und wirtschaftliche Absicherung für alle Kulturschaffenden. Auch hierfür muss sich die Landesregierung jetzt einsetzen, um ähnliche Härten für die Zukunft zu verhindern.

V. Solidarität bedeutet Finanzhilfe unbürokratisch bereitzustellen!

Eine Verlängerung der Beschränkungen muss zwangsläufig zu einer Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen führen. Von den sogenannten „November-Hilfen“ haben Gastronomen und weitere Betroffene bis Ende November noch keinen Cent gesehen. Wenn nun endlich eine Antragsstellung möglich wird und erste Hilfen in Form von Abschlagszahlungen geleistet werden, so muss auch unverzüglich eine Abschlagszahlung für den Zeitraum weiterer einschränkender Maßnahmen über den November hinaus vorgesehen werden. Die aktuell vorgesehen Summe von zehn Milliarden Euro für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen wird kaum den bundesweiten Bedarf im November decken. Für Nordrhein-Westfalen wird von Bundesmitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel ausgegangen. Eine deutliche Erhöhung dieser Mittel ist bei einer Verlängerung der Maßnahmen unumgänglich. Wir fordern die Landesregierung auf, die Interessen der Betroffenen auf Bundesebene in diesem Sinne durchzusetzen. Darüber hinaus müssen auch befristete Hilfsmaßnahmen aus dem Corona-Rettungsschirm auf Landesebene mindestens für die Dauer der Maßnahmen verlängert werden, damit der Rettungsschirm seinem Namen auch weiterhin gerecht werden kann.

VI. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin dafür einzusetzen:

1.    Dass die Hotsport-Strategie konkretisiert wird und ein Stufenmodell für die Inzidenzwerte von 35, 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner entwickelt wird, anhand derer, verlässlich und dauerhaft einschränkende Maßnahmen bzw. Lockerungen vorgenommen werden.

2.    Dass das Konzept der Konzentration auf Quellencluster ernsthaft geprüft und entwickelt wird, um die Nachverfolgungsstrategie entsprechend den Empfehlungen des RKI darauf auszurichten.

3.    Dass die Corona-Warn-App weiterentwickelt wird, damit diese für zur Nachverfolgung und Benachrichtigung von Corona-Infizierten freiwillig und komplementär genutzt werden kann.

4.    Dass das Infektionsschutzgesetz nicht nur aus der Perspektive von Erwachsenen, sondern auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht wird. Quarantäne-Regeln müssen die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen, in dem Eltern durch eine staatliche Lohnersatz-Leistung ermöglicht wird, Zuhause zu bleiben, wenn Kinder in Quarantäne sind.

5.    Dass allen Studierenden in finanzieller Notlage mit ausreichenden Maßnahmen geholfen und Studienabbrüche so vermieden werden.

6.    Dass die Kunst-, Kultur- und Veranstaltungsbranche, die seit Beginn der Pandemie besonders betroffen sind, angemessen unterstützt wird.

7.    Dass die Finanzhilfen der besonders betroffenen Sektoren verlängert werden und bei der Auszahlung keine weitere Verzögerungen erfolgen.