Die geplante Abschaffung Stichwahl für das Bürgermeister- /Bürgermeisterinnenamt – Wie sind die harten Fakten beim geplanten Demokratieabbau?

Anfrage von Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Die Fraktionen von CDU und FDP haben die Absicht, die Stichwahl für Kandidaten für das Amt einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters abzuschaffen und begründen dies im Wesentlichen damit, dass dies Kosten sparen würde und die Wahlbeteiligung in der Stichwahl zu gering wäre.
Richtig ist aber, dass es sowohl Stichwahlen mit höherer, wie auch solche mit niedriger Wahlbeteiligung als im ersten Wahlgang gibt. Richtig ist auch, dass es eine relevante Anzahl von Stichwahlen gibt, bei denen im zweiten Wahlgang jemand anderes obsiegte, als im ersten Wahlgang vorne lag.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1.   In welchen Kommunen gab es seit der Wiedereinführung Stichwahlen für das Amt einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters?
2.   Wie hoch war in den Fällen einer Stichwahl die Wahlbeteiligung jeweils im ersten und im zweiten Wahlgang?
3.   Wie waren die Ergebnisse des ersten Wahlganges und des zweiten Wahlganges in den in Frage eins abgefragten Fällen? (Bitte die Prozentzahlen und die Parteizugehörigkeit aller Bewerber und Bewerberinnen pro Wahlgang aufschlüsseln!)
4.   Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtlich vorherrschende Auffassung, dass für die tatsächlichen Fälle, in denen Bewerberinnen / Bewerber die Stichwahl trotz eines Rückstandes im ersten Wahlgang gewonnen haben, ein anderer Wahlausgang durch Wegfall der Stichwahl demokratisch gut vertretbar gewesen wäre?
5.   Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtlich vorherrschende Auffassung, dass der Wegfall der Stichwahlen nicht die größte(n) Partei(en) bevorzugt?