Die Friedens- und Konfliktforschung stärken

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.         Ausgangslage
In Zeiten zahlreicher internationaler Konflikte und Problemlagen, in die auch Deutschland mittelbar oder unmittelbar involviert ist und deren Folgen es in vielerlei Hinsicht auch spürt, ist es notwendig, die Friedens- und Konfliktforschung in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus zu stärken. Diese Forschung leistet, wie es der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung“ vom 12. Juli 2019 (Siehe: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7827-19.pdf) schreibt, „einen unverzichtbaren Beitrag zum Verständnis und zur Bearbeitung großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Als interdisziplinäres Forschungsfeld befasst sie sich insbesondere mit Ursachen, Formen, Dynamiken und Folgen von Konflikten und Gewalt, mit deren Prävention, Einhegung oder Beilegung sowie mit der dauerhaften Stabilisierung von Frieden.“ Darüber hinaus leistet sie auch Beiträge zur Integration von neu Zugewanderten aus Krisen- und Konfliktregionen.
Die Friedens- und Konfliktforschung betreibt nicht nur Grundlagenforschung, vielmehr arbeitet sie stark praxisorientiert und ist besonders aktiv in der Politikberatung. So bietet sie Analysen und Entscheidungsgrundlagen sowohl für die Bundesregierung, die Europäische Union und internationale Organisationen, als auch für die Landes- und auch die kommunale Ebene. Da- her muss allen Ebenen daran gelegen sein, die besten Bedingungen für diese Forschung zu schaffen.
Die Klimakrise setzt weltweit Gesellschaften durch den Verlust von Lebensgrundlagen unter Druck. Knapper werdende natürliche Ressourcen heizen Konflikte an und erstarkende nationalistische Bewegungen stellen internationale Institutionen und Abkommen zur Friedenssicherung infrage. Im Sinne einer Außenpolitik unter dem Primat der zivilen Krisenprävention sind Forschungserkenntnisse über aktuelle oder sich abzeichnende Konflikte und Dynamiken von unschätzbarem Wert. Hier gibt es weiterhin erheblichen Erkenntnisbedarf, beispielsweise in den Forschungsbereichen der Vergangenheitsbewältigung, Übergangsjustiz, Genozidforschung und Präventionsarbeit. Auch neue Technologien und die
Digitalisierung führen zu gesellschaftlichen Herausforderungen, deren Auswirkungen auf die Friedensordnung zu erforschen sind.
Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen festgestellt, dass die Friedens- und Konfliktforschung deutschlandweit in Forschung und Lehre grundsätzlich gut aufgestellt ist, doch in einigen Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Gerade wenn etablierte Verfahren der multilateralen Zusammenarbeit infrage gestellt werden, sich regionale Konflikte zu Dauerkrisen mit weltweiten Folgen entwickeln, global tätige Akteure immer unberechenbarer agieren, die globalen Rüstungsausgaben weiter steigen und neuartige Rüstungstechnologien entwickelt werden, steigt auch die Bedeutung der Friedens- und Konfliktforschung.

Namhafte Einrichtungen und noch mehr Potenzial

Nordrhein-Westfalen verfügt über mehrere namhafte wissenschaftliche Einrichtungen, die sich der Friedens- und Konfliktforschung widmen. Zum Teil liegt der Fokus klar auf diesem Forschungsbereich, teilweise ist dieser einer von mehreren Schwerpunkten. Drei Hochschulinstitute sind diejenigen mit dem deutschlandweit meisten Personal. Von den bundesweit drei öffentlich finanzierten außerhochschulischen Forschungseinrichtungen mit deutlichem Schwerpunkt in der Friedens- und Konfliktforschung beherbergt das Land eines sowie eine der drei Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes. Ihre Stärken liegen in der interund transdisziplinären Grundlagen- und praxisorientierten Forschung sowie der Beratung von Akteuren aus Politik und Praxis.
Vor 25 Jahren, im April 1994, wurde das Bonn International Center for Conversion (BICC) auf Initiative des späteren UN-Generalsekretärs Kofi Annan und des damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau als außerhochschulische Forschungseinrichtung gegründet. Betrieb das BICC anfangs Forschung und Beratung zu Themen der Rüstungskontrolle, -exporten und – konversion, hat es sein Themenspektrum über die Jahre deutlich ausgeweitet. Es betreibt empirische Forschung in Konfliktregionen und transferiert sein Wissen – beispielsweise zu Strategien für Friedensverhandlungen, zur Demobilisierung von Kombattanten oder zur Radikalisierungsprävention – gezielt in die Politik. Sowohl der Bund, als auch das Land und die Kommunen, die Vereinten Nationen oder auch die Afrikanische Union werden vom BICC beraten.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BICC sind auch eingebunden in die Arbeit des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF) der Universität Bonn, das seine Arbeit 1997 aufnahm. Das ZEF will mit seiner Forschung und Ausbildung zu Armutsbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung in Entwicklungsländern beitragen. In diesem Zusammenhang leistet es Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung.
Das Institut für Entwicklungspolitik (INEF) der Universität Duisburg-Essen wurde im Jahr 1990 gegründet. Es betreibt sowohl Grundlagenforschung, als auch anwendungsorientierte Forschung und Politikberatung. Dabei liegt der Fokus auf den Themen transnationale Governance und Verantwortung privater Akteure, Entwicklungspartnerschaften in Zeiten der globalen Nachhaltigkeitsziele sowie Intervention, Widerstand und die Disruption politischer Ordnungen. Das INEF führte zahlreiche Forschungen mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern durch und arbeitet auch mit Nichtregierungsorganisationen zusammen. Dabei entstehen Publikationen in Eigenverantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, wie die „Globalen Trends“ zu Themen von Frieden, Weltordnung und nachhaltige Entwicklung oder das „Friedensgutachten“ mit Stellungnahmen und Lösungsvorschlägen zu aktuellen Konflikten.
Das INEF wurde unter anderem gegründet, um die Stiftung Entwicklung und Frieden (sef:) wissenschaftlich zu begleiten. Die sef: wurde von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Sachsen 1993 gegründet, existierte in anderer Form aber schon seit 1986. Sie versteht sich als Forum für den internationalen Austausch, als Übersetzerin und Mittlerin zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie als Impulsgeberin für politische Debatten und Vermittlerin von Informationen. Sie will damit zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung weltweit beitragen.
Im Jahr 1996 wurde das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld gegründet. Es fokussiert seine Arbeit auf die Analyse der Bedingungen, Ausdrucksformen und Konsequenzen von Konflikten und Gewalt innerhalb von Gesellschaften. Viele empirische Forschungsprojekte des IKG zu Phänomenen um Radikalisierung, Diskriminierung und Integration zielen darauf ab, ein Verständnis der Konflikt und Gewalt zugrundeliegenden Dynamiken und Mechanismen sowie der Wege, mit denen Gruppen diese regulieren, anzubieten. Neben der Grundlagenforschung befasst sich das IKG auch mit der Erarbeitung von Vorschläge für Politik und Praxis in den Feldern um Diskriminierung, Vorurteilsreduktion und Integration, der Prävention von Konflikten und Gewalt sowie in Kontexten der Friedensstiftung und Versöhnungen nach Konflikten. Es steht im fortwährenden Dialog mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft und verfügt über ein Netzwerk akademischer und nicht-akademischer Akteure, von der lokalen zur globalen Ebene.
Das seit 2000 in Bonn ansässige Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) wurde bereits 1964 gegründet. Es wird von Bund und Land getragen. Das DIE zählt zu den weltweit führenden Think Tanks und Forschungseinrichtungen zu Fragen globaler Entwicklung und internationaler Kooperation und leistet im Rahmen dessen Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung insbesondere für den Bund.
Im Jahr 2012 erfolgte die Neugründung des Instituts für Friedenssicherungsrecht an der Universität zu Köln. In bis dato deutschlandweit einzigartiger Weise fasst es die Bereiche des Konfliktpräventionsrechts, Konfliktvölkerrechts und Konfliktaufarbeitungsrechts zusammenfassen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Internationalen Strafgerichtsbarkeit, zum Beispiel um die Ahndung von Verbrechen gegen den Frieden und Kriegsverbrechen.
Das schon 1988 gegründete Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) an der Universität Bochum ist nicht nur in den Rechtswissenschaften aufgestellt. Es betreibt heute interdisziplinäre Forschung zu humanitären Krisen auch aus den Blickwinkeln von Sozialwissenschaften, Geowissenschaften und der Gesundheitswissenschaft. Im Blick steht die Rechtssituation vor, während und nach humanitären Krisen, ihr Einfluss auf Menschen, Gesellschaft und Institutionen und die Reaktionen von Staaten, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.
Diese Einrichtungen leisten regional, national, europaweit und international unverzichtbare Beiträge. Herausforderungen für sie sind aber ausbaufähige Strukturen, eine teilweise strukturelle Unterfinanzierung und die Aussicht, mit besserer Förderung das Potenzial noch besser nutzen zu können. Daher ist es notwendig diese Einrichtungen finanziell und ideell durch Land und Bund zu stärken, um noch bessere Beiträge für die Beseitigung von Konflikten und die Schaffung von Frieden zwischen allen Menschen weltweit zu ermöglichen.

Öffentliche Forschung stärken

Der Wissenschaftsrat schreibt in seinen Empfehlungen: „Wenngleich die genannten Desiderata von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Forschungsfeldes selbst gesehen und teilweise bereits angegangen werden, kann die Friedens- und Konfliktforschung nicht alle aufgezeigten Herausforderungen aus eigener Kraft und mit den gegebenen Mitteln bewältigen“.
Land und Bund stehen insbesondere in der Verantwortung, die Grundfinanzierung der Einrichtungen zu erhöhen, um beste Bedingungen in Forschung und Lehre zu schaffen. Neben der Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, müssen die Einrichtungen auch dabei unterstützt werden spezifische Promotionsstudiengänge oder Graduiertenkollegs einwerben oder aufbauen zu können.
Eine angemessene Grundausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für die bessere Vernetzung der Friedens- und Konfliktforschung. Der Wissenschaftsrat sieht hier noch Potenzial zur Weiterentwicklung der Forschung. Es gilt eine bessere Vernetzung, Kooperation und Abstimmung der Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen untereinander sowie mit Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft, vor allem aus Nichtregierungsorganisationen und Migrantenselbstorganisationen, zu ermöglichen und den Wissenstransfer zu Politik und Praxis, von der regionalen bis zur internationalen Ebene, zu befördern.
Bund und Länder müssen gemeinsam eine Kartierung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland vornehmen, damit die Sichtbarkeit der Akteure als Ansprechpartner erhöht sowie Vernetzungen und Kooperationen auf allen Ebenen und über Disziplinen und Themenbereiche hinweg erleichtert werden.
Der weltweite Austausch von Ideen und Perspektiven ist gerade in einem internationalen Forschungsfeld wie der Friedens- und Konfliktforschung unerlässlich. Daher müssen mehr ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere aus (Post-) Konfliktregionen und Staaten des globalen Südens, in die Arbeit einbezogen werden, sowohl in Form von gemeinsamen Projekten, als auch als beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Profilbildung der Friedens- und Konfliktforschung in Forschung und Transfer muss aktiv unterstützt werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit gilt es genauso zu stärken, wie eine echte transdisziplinäre Forschung. Die Forschung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Deradikalisierung gilt es zu stärken, ebenso wie zu den Risiken und Auswirkungen auf sowie den Beteiligungsmöglichkeiten von Minderheiten. Es gilt die Perspektiven marginalisierter Gruppen stärker einzubeziehen, einen besonderen Fokus auf die Geschlechtergleichstellung zu richten und auf die Erkenntnisse weiterer Forschungsfelder zurückzugreifen.
Darüber hinaus sollten Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen in ihren Bestrebungen zur Vernetzung auf europäischer und internationaler Ebene unterstützt werden. Auch sollte der Wissenstransfer der Friedens- und Konfliktforschung vermehrt auch die europäische und internationale Ebene einbeziehen. Darum ist es Aufgabe des Bundes, sich auch auf EU-Ebene für eine stärkere Förderung der Friedens- und Konfliktforschung einzusetzen. Es muss zum Selbstverständnis Europas als Friedensmacht gehören, nicht einseitig in die Erforschung und Entwicklung von Verteidigungstechnik zu investieren, sondern ebenso die Friedens- und Konfliktforschung für ein nachhaltiges Verstehen und friedliches Bearbeiten gewaltsamer Auseinandersetzungen zu stärken.
Der Landtag stellt fest:
1.     Der Landtag begrüßt den Beschluss des Bundestags vom 17. Oktober 2019 für den vom Bundesrat eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)“. Der Beschluss des Bundestags war lange überfällig. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Land Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat ei- nen Entwurf für das Gaststaatgesetz vorgelegt. Noch früher in der Diskussion befindliche Entwürfe oder Pläne blieben auf Bundesebene jahrelang auf der Strecke. Damit sollen die Ansiedlung und die Arbeit von internationalen Organisationen in Deutschland erleichtert werden. Das ist besonders für Bonn als Standort vieler internationaler Einrichtungen ein wichtiges und ein gutes Signal. Daraus ergeben sich auch Chancen für bessere und mehr Kooperationen im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung.
2.     Der Landtag stellt fest, dass das Gesetz aber leider hinter den Erwartungen und den Vorschlägen des Bundesrates zurückbleibt. Wichtige Erleichterungen mit Blick auf die Einreise und den Aufenthalt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internationalen Nichtregierungsorganisationen und bei der Sozialversicherung wurden von der Regierungskoalition wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Diese Änderungen müssen im Sinne der internationalen Nichtregierungsorganisationen in Deutschland schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

II.       Der Landtag beschließt:

1.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die das Land betreffenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung vom 12. Juli 2019 umzusetzen und die oben genannten darüber hinausgehenden Maßgaben zu berücksichtigen, um die Friedens- und Konfliktforschung an den Hochschulen und außer- hochschulischen Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Dazu gehört insbesondere:
1.1.          Den betreffenden Forschungs- und Lehrbereichen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sind zusätzliche Gelder für Professuren und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen sowie der Erhalt bestehender Stellen sicherzustellen. Der Stellenaufwuchs soll auch da- für vorgesehen sein, den Anteil ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erhöhen.
1.2.          Die betreffenden Forschungs- und Lehrbereiche sind stärker finanziell und ideell zu unterstützen, sowohl zur stärkeren Vernetzung der Wissenschaft, als auch zur stärkeren Vernetzung mit Nichtregierungsorganisationen, Regierungsorganisationen und Einrichtungen von internationalen Organisationen innerhalb und außerhalb Deutschlands.
1.3.          Die Hochschulen sind zu bitten, leistungsstarke Institute der Friedens- und Konfliktforschung im Rahmen der hochschulinternen Schwerpunktsetzung und Mittelvergabe angemessen zu berücksichtigen und kommende Mittelaufwüchse für diese Institute nicht zu konterkarieren.
1.4.          Der Bund ist dazu aufzufordern, die Friedens- und Konfliktforschung an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zusätzlich finanziell und ideell zu unterstützen.
1.5.          Es ist zu prüfen, ob wissenschaftliche Einrichtungen der Friedens- und Konfliktforschung in Nordrhein-Westfalen am notwendigen Ausbau der naturwissenschaftlichen und technischen Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland teilhaben können. Bei positivem Ergebnis ist ein entsprechender Anspruch an den Bund zu formulieren.
1.6.          Der Bund und die anderen Länder sind dazu aufzufordern, den landesfinanzierten außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die regelmäßig Leistungen für den Bund erbringen, die Möglichkeit für eine reguläre, gemeinsame, dauerhafte, institutionelle Förderung zu bieten.
1.7.          Der Bund und die anderen Länder sind dazu aufzufordern, dass eine gemeinsame Kartierung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland vorgenommen und regelmäßig fortgeschrieben wird.
1.8.          Der Bund und die Europäische Union sind dazu aufzufordern, die Förderung der Europäischen Union für die Friedens- und Konfliktforschung auszubauen. Dabei soll es insbesondere darum gehen, die europäische und internationale Zusammenarbeit und den Wissenstransfer hin zur europäischen und internationalen Ebene zu stärken.
2.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf, der Stiftung Entwicklung und Frieden zusätzliche Gelder für Personal und Sachaufwendungen bereitzustellen, darauf hinzuwirken, dass das Stiftungskapital aufgestockt wird oder dies nach Möglichkeit einseitig aufzustocken sowie zu prüfen, wie auch hier eine noch stärkere Vernetzung mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Regierungsstellen und internationalen Organisationen erreicht werden kann.
3.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf, nach einem, drei und fünf Jahren jeweils dem Landtag einen Bericht vorzulegen, in dem sie darlegt, welche Maßnahmen die Landesregierung, die Bundesregierung und die wissenschaftlichen Einrichtungen selbst zur Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung ergriffen haben und wie sich diese ausgewirkt haben.