I. Ausgangslage
Der Schutz von Menschen, Heimat und Infrastruktur vor Hochwasser ist eine gemeinsame zentrale Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Durch den Klimawandel treten Extremwetterereig-nisse wie Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser immer häufiger auf.
Der sprunghafte Anstieg der Meerestemperatur erhöht die Luftfeuchtigkeit mit spürbaren Folgen: mehr und intensivere Niederschläge. Die durch Starkregen verursachte Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 mit 49 Toten in Nordrhein-Westfalen und enormen Sachschäden hat die Dringlichkeit vorsorgenden Hochwasserschutzes deutlich gemacht. Nordrhein-Westfalen muss dafür bestmöglich aufgestellt sein – mit einem Mix aus technischem und ökologischem Hochwasserschutz sowie einem modernen Talsperrenmanagement. Denn technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Hochwasserrückhaltebecken, mobile Schutzwände oder Schleusentore reduzieren die Überschwemmungsgefahr unmittelbar vor Ort, können aber andernorts die Gefahren erhöhen. Deshalb sind Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes für eine strukturelle Problemreduzierung unerlässlich.
Als Reaktion auf das verheerende Hochwasserereignis von 2021 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr den 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ aufgestellt, der konkrete Schwerpunkte definiert und als Grundlage für die kommenden Jahre dient. Die Hochwasserschutzkommission (bestehend aus Landesverwaltung und weiteren Organisationen, wie Vertreter des Deutschen Wetterdienstes, Wasserverbände, Kommunale Spitzenverbände und wasserwirtschaftliche Verbände) unterstützt die Umsetzung des Arbeitsplans.
Die Landesregierung hat darüber hinaus kürzlich den „Pakt für den Hochwasserschutz“ ins Leben gerufen, um eine engere Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden, Kreisen und Kommunen zu erreichen und die Aufgabenerfüllung, wie z. B. die Sanierung und Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen zu intensivieren, Ziel ist es, ganze Flusseinzugsgebiete zu betrachten – auch kleinere Gewässer, die bislang weniger im Fokus standen, aber von denen erhebliche Gefahren ausgehen können. Eine gemeinsame Verständigung des Paktes ist zudem, dass Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes noch stärker mit Programmen des ökologischen Hochwasserschutzes verschränkt und diese somit als integraler Bestandteil der Planung berücksichtigt werden. Renaturierungen tragen dazu bei, mehr Wassermassen in der Landschaft zu halten und ihnen somit im Falle eines Hochwassers mehr Raum zu geben. Diesen Ansatz gilt es weiter zu verfolgen.
Jüngere Hochwasserereignisse haben gezeigt, wo bereits erfolgreich Lehren aus früheren Hochwasserereignissen gezogen und umgesetzt werden konnten: Warnsysteme wurden deutlich verbessert. Verlässliche Hochwasservorhersagesysteme sind unverzichtbar, um rechtzeitig auf drohendes Hochwasser reagieren zu können und Schaden von den Menschen abzuhalten. Zur breiten Information und Sensibilisierung stellt die Landesregierung Informationsportale zur Verfügung. Zu nennen ist hier insbesondere das Hochwasserportal.NRW. Auf Grundlage der Wasserstandsvorhersagen sowie aktuellen Wasserständen an Hochwassermeldepegeln werden hier regionenbezogene Hochwasserwarnungen bzw. Informationen veröffentlicht. Zur Bündelung der Tätigkeiten rund um die Hochwasserinformationen und die Hochwasservorhersage hat die Landesregierung im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) die Hochwasserzentrale des Landes eingerichtet. Sie beobachtet die hydrologische Situation und erteilt Auskünfte zur hydrologischen Lage, inklusive der Wasserstände und der Abflüsse. Ein dichtes Pegelmessnetz und verkürzte Meldewege verbessern die Vorwarnzeit. Bis Ende 2025 entstehen landesweit 26 neue Pegel. Die Verteilung der hydrologischen Lageberichte wurde neu geregelt.
Trotz schwieriger Haushaltslage ist der Hochwasserschutz ein zentrales Anliegen der Landesregierung. So wurden seit 2021 rund 500 Projekte zur Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes gefördert und umgesetzt. Die Landesmittel stiegen von rund 56,7 Millionen Euro (2021) auf 83,8 Millionen Euro (jeweils 2024 und 2025). Für 2026 konnte der Mittelansatz noch einmal auf rund 100 Millionen Euro erhöht werden. Insgesamt flossen seit 2021 rund 390 Millionen Euro in den Hochwasserschutz.
Neben der Bereitstellung der Mittel gilt es, die Vielzahl der laufenden und geplanten Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes an unseren Gewässern in ein strukturiertes und beschleunigtes Umsetzungsverfahren zu bringen und bestehende Hindernisse abzubauen. Mit der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ beim LANUK und dem Projekt „Zukunftsgewässer“ sind zwei Prozesse aufgesetzt worden, um gezielt kommunale Akteure sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger zu wiederkehrenden Fragen rund um die Themen Kli-mafolgeanpassung und Hochwasserschutz zu beraten. Dabei wird verstärkt um die Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten und die Erstellung von überregionalen Hochwasser-schutzkonzepten geworben und Hilfestellung bei der Erstellung geleistet.
All das macht deutlich: Es wurde schon viel erreicht. Hochwasserschutz bleibt aber eine Daueraufgabe für Politik und Gesellschaft.
In Nordrhein-Westfalen sichern rund 530 km Deiche an den Gewässern I. und II. Ordnung den Hochwasserschutz. Zuständig für deren Unterhaltung sind Deichverbände, Wasserverbände, Kommunen und selten auch Privatpersonen. Besonders problematisch ist das Wurzelwerk von Bäumen: Bei durchnässten Deichen können umstürzende Bäume Löcher in den Deich reißen und die Stabilität gefährden. Unterlassene Unterhaltung bzw. Pflege der Deiche resultiert zum einen aus mangelnder Fachkenntnis oder unklaren Eigentumsverhältnissen. Zusätzlich entstehen Nutzungskonflikte, etwa wenn Deiche als Rad- und Spazierwege mit Baumbestand für die Naherholung genutzt werden.
Der „Fahrplan Deichsanierung“ am Niederrhein wird seit 2014 jährlich auf der Hochwasserschutzkonferenz erörtert. Zwar wurden wichtige Fortschritte erzielt, aber Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen dringend beschleunigt werden.
Seit dem Hochwasser 2021 wurden mehr als 100 Stellen im Hochwasserrisikomanagement der Landesverwaltung geschaffen. Trotzdem fehlen weiterhin Fachkräfte für Genehmigung und Umsetzung.
Die Landesregierung hat an konkreten Vorschlägen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung – unter Abwägung von Hochwasser-, Denkmal-, Natur- und Artenschutz sowie stadt- und verkehrsplanerischen Belangen gearbeitet. So kann z.B. nach § 16 Absatz 1 Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) der Erörterungstermin entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.
Ein digitales Stauanlagenkataster wird derzeit aufgebaut. Es liefert künftig detaillierte Informationen über Zustand und Eigenschaften der Stauanlagen, wie Talsperren, Hochwasserrück-haltebecken oder Staustufen an Flüssen. Ergänzt wird es durch ein Deichkataster. Auf dieser Basis soll ein risikobasiertes Priorisierungskonzept entstehen, das als Werkzeug für die Bündelung von Kapazitäten und Finanzmitteln innerhalb der Landesregierung und bei den Hoch-wasserschutzpflichtigen dienen soll.
Technische Schutzmaßnahmen wie Deiche und Rückhaltebecken bilden das Rückgrat des Hochwasserschutzes. Für einen umfassenden Hochwasserschutz reichen Deiche alleine aber nicht aus. Es ist weder machbar noch sinnvoll, auf immer größere Deiche zu setzen. Stattdessen soll der Natur mehr Raum gegeben werden: Deichrückverlegungen, die Herrichtung von Überflutungsflächen, Polder und renaturierte Auengewässer schaffen Rückhalteraum und senken Hochwasserspitzen. Eine naturnahe Gewässerentwicklung bremst die Abflussgeschwindigkeit, verbessert den ökologischen Zustand und bietet Lebensräume, wie es die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ohnehin vorsieht.
Gesunde Böden spielen eine Schlüsselrolle: Humusreiche, durchwurzelte Böden wirken wie Schwämme – sie speichern Wasser im Gegensatz zu versiegelten Flächen. Auch Waldböden können aufgrund ihrer intensiven Durchwurzelung und Kapillarbildung Wasser gut speichern. Für den Wasserrückhalt und die Dämpfung von Abflussspitzen in den Einzugsgebieten kommt der raschen Wiederbewaldung aktuell kahler Flächen eine wesentliche Bedeutung zu. Die Förderung der Entwicklung resilienter Mischwälder, die insbesondere in den Wintermonaten die Sickerwasserspende erhöhen, ist daher auch im Hinblick auf den Gewässer- und Grundwasserschutz im Klimawandel von großer Bedeutung. Gleichzeitig drohen durch Flächenversiegelung verstärkte Hochwasserrisiken. Speicherfähige Böden und sog. Schwammlandschaften erfüllen nicht nur eine wichtige Hochwasserschutzfunktion, sondern können auch Wasser für längere Dürreperioden vorhalten. Bebauung in Überschwemmungsgebieten sollte daher möglichst vermieden werden. Die Landesregierung sollte Kriterien für die Bauleitplanung erarbeiten, die Neubauten in Überschwemmungsgebieten gem. § 76 Wasserhaushaltsgesetz weitestgehend unterbinden. Ausgiebige Gefahrenanalysen liegen oftmals vor, doch mangelt es zeitweise daran, diese frühzeitig im Planverfahren zu verankern.
Alle genannten Maßnahmen von Deichbau, -sanierung und -rückverlegung oder der Bau von Hochwasserrückhaltebecken bis hin zur naturnahen Gewässerentwicklung, Entsiegelung und hochwassersensiblem Bauen erfordern vor allem die Verfügbarkeit von Flächen. Zukünftig wird auch die bisher ausgesetzte Anwendung des wasserrechtlichen Vorkaufrechtes ein wichtiger Baustein werden müssen. Flächenpotenziale für den vorsorgenden Hochwasserschutz sollen systematisch erfasst werden, um Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung priorisieren, budgetieren und möglichst effizient planen und umsetzen zu können. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Ausübung des Vorkaufrechtes sowie den Instrumenten der ländlichen Bodenordnung zu, die rechtlich, personell und finanziell verbessert werden sollen.
III. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Hochwasserschutz ist als Daueraufgabe für Politik und Gesellschaft zu verstehen und für den Schutz von Menschen und Gütern unerlässlich.
- Mit dem 10-Punkte-Arbeitsplan des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Pakt für Hochwasserschutz und der sich in Erarbeitung befindlichen Landeswas-serstrategie wurden und werden strategische Arbeitsgrundlagen geschaffen, um den Hochwasserschutz an die Herausforderungen der Klimaveränderungen anzupassen. Das Umweltministerium arbeitet an der fortlaufenden Umsetzung der Punkte und hat seit dem Hochwasser 2021 zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
- Zum Schutz vor den Auswirkungen klimawandelbedingt immer häufiger auftretender Starkregen-, Dauerregen- und Hochwasserereignisse sind ein Mitdenken bei der Flächennutzung, gezielte Entsiegelung und eine verstärkte hochwasserangepasste Bebauung notwendig.
- Naturnahe Gewässerentwicklung, speicherfähige Schwammlandschaften und Re-tentionsflächen sind natürliche Verbündete beim Hochwasserschutz. Die dafür benötigen Flächen sollten im Sinne eines präventiven Hochwasserschutzes über die Bodenordnung zur Verfügung gestellt werden und möglichst von entgegenstehender Inanspruchnahme freigehalten werden. Im städtischen Kontext wird bei vertretbarem Risiko eine multiple Nutzung dieser Flächen angestrebt. In Überschwemmungsgebieten können hochwasserangepasste Bauweisen eine risikobewusste Nutzung dieser Gebiete ermöglichen.
- Die technischen Hochwasserschutzanlagen in Nordrhein-Westfalen erfüllen eine unerlässliche Hochwasserschutzfunktion. Da sich diese Anlagen zum Teil in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden, braucht es Investitionen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollständigen Schutzfähigkeit.
- Der Landtag begrüßt die im NRW-Plan 2025 – 2036 enthaltene Fördermittelgarantie für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro über die kommenden zwölf Jahre.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
- die bisherigen Aktivitäten im Bereich des technischen und ökologischen Hochwasserschutzes, insbesondere die des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten den Klimawandels“, weiter umzusetzen.
- die Zusammenarbeit mit allen Hochwasserpflichtigen im „Pakt für den Hochwasserschutz“ fortzusetzen, um die für das Allgemeinwohl notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen weiter zu intensivieren. Finanzierungsmöglichkeiten für eine langfristige und auskömmliche Finanzierung des Hochwasserschutzes und der Umsetzung der WRRL zu prüfen und weiterzuentwickeln, in dem Bewusstsein, dass die Finanzbedarfe aufgrund ihres erheblichen Umfangs nicht vollständig aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. Dazu zählen z. B.:
- im Rahmen des NRW-Plans 2025 – 2036 eine Grundlage zu schaffen, damit Kommunen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und insbesondere technische wie ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen einplanen können.
- zu prüfen, inwiefern EU- und insbesondere EFRE-Mittel für die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden können.
- gemeinschaftliche Finanzierungsmodelle für den sich mittel- und langfristig ergebenden deutlich höheren Finanzbedarf zu entwickeln,
- zu prüfen, inwiefern finanzielle Mittel aus Ersatzgeldern von der Anlage von Frei-flächen-Photovoltaik sowie für Leitungsbau und Windkraftanlagen, die für linienhafte Eingriffe in Natur und Landschaft fällig werden, für die ökologische Gewässerentwicklung und den natürlichen Hochwasserschutz verwendet werden können.
- landesweit konkrete flussgebietsbezogene Maßnahmenplanungen mit den Hochwasser-schutzpflichtigen auszuarbeiten, zu priorisieren und den Finanzbedarf zu ermitteln.
- genügend Flächen für den Hochwasserschutz bereitzustellen, indem
- Flächenpotenziale für Hochwasserschutzmaßnahmen systematisch bei den Wasserbehörden erfasst, die Grundlagen für den Erwerb geschaffen und die Flächen bedarfsgerecht erschlossen werden,
- die Förderung von Flächenrecycling und -entsiegelung verstärkt wird, sodass naturnahe Flächen erhalten oder wiederhergestellt werden, die Niederschläge aufnehmen können,
- gemäß der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) zu prüfen, inwiefern Überschwemmungsgebiete neu festgelegt und ausgeweitet werden müssen und wie bei der Berechnung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten Klimafolgen angemessen miteinbezogen werden können. In der Konsequenz sollte über die Landesplanung sichergestellt werden, dass die örtlichen Bedarfe an anderer Stelle im Gemeinde-/Stadtgebiet berücksichtigt werden,
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Bauen in besonders hochwassergefährdeten Gebieten auf hochwasserangepasste Bauweisen zu beschränken und die Ausnahmetatbestände des § 78 WHG dahingehend anzupassen.
- zu prüfen, wie hochwasser- und starkregenangepasster Umbau in Siedlungsbereichen erleichtert und gefördert werden kann,
- mögliche Ausgleichsmodelle für Kommunen zu prüfen, die Flächen für den Schutz von Unterliegern bereitstellen.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, indem
- die Verschlankung und Vereinfachung von Nachweisen, die Einreichung von durch anerkannte Sachverständige vorgeprüften Unterlagen, die Harmonisierung von Fristen zu prüfen,
- weitere Anstrengungen bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren voranzutreiben,
- sich für bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung einzusetzen,
- zu prüfen, ob zu ändernde Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren bei den Bezirksregierungen personelle Engpässe abfedern können,
- typisierte Genehmigungen bei Ersatzbauten zu prüfen.
- Rechts- und Verwaltungsstrukturen anzupassen, insb.
- die in den Bezirksregierungen für die ländliche Bodenordnung zuständigen Dezernate rechtlich, personell und finanziell so auszustatten, dass in diesen – falls notwendig – weitere Arbeitsgruppen für Hochwasserschutzprojekte eingerichtet werden, die ausschließlich Bodenordnungsverfahren zum technischen und ökologischen Hochwasserschutz durchführen, wovon auch die Umsetzung der EU-WRRL profitieren wird.
- die Überprüfung und Unterhaltung von Schutzanlagen voranzutreiben und insb.
- sicherzustellen, dass die nach § 81 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) erforderliche regelmäßige Überprüfung der Hochwasserschutz-anlagen auf Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit durch die Deichunterhaltungspflichtigen für alle Anlagen im Land konsequent durchgeführt und in Statusberichten dokumentiert wird. Analog gilt dies für die Sicherheitsberichte für hochwasserrelevante Stauanlagen nach § 76 (3) LWG,
- darauf hinzuwirken, dass festgestellte Mängel von den Unterhaltungspflichtigen unverzüglich beseitigt werden,
- darauf hinzuwirken, dass von allen Deichüberwachungsbehörden Deichschutzverordnungen gem. § 82 (3) LWG mit den erforderlichen Unterhaltungsvorgaben und Schutzauflagen erlassen werden,
- die bestehenden Deichschutzverordnungen zu verbessern und ordnungswidriges Handeln zu ahnden,
- darauf hinzuwirken, dass für jede Hochwasserschutzanlage in Nordrhein-Westfalen, die ihre Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit nicht nachweisen kann, sofort Sonderhochwassereinsatzpläne aufgestellt und mit den Gefahrenabwehrbehörden abgestimmt werden,
- darauf hinzuwirken, dass über die Deichaufsichtsbehörden ein Kontroll- und Aktionsprogramm über den vorhandenen Baum- und sonstigen Bewuchs umgesetzt wird und dafür zu sorgen, dass bei jeglichem Verdacht einer Einschränkung der Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzanlage sofort die Anordnungen zur Entnahme getroffen werden müssen.
- Ökologische Maßnahmen und naturbasierte Lösungen in den Blick zu nehmen:
- zu prüfen, wie die Schafbeweidung von Deichen unterstützt werden kann,
- die Renaturierung bestehender Auengewässer oder alternativ die Schaffung neuer Sekundärauen voranzubringen,
- zu prüfen, wo Hochwasserschutz effektiver, kostengünstiger und naturnäher durch die Sicherung von Retentionsflächen anstelle oder zusätzlich zu einer Deich(teil)sanierung erreicht werden kann,
- die Land- und Forstwirtschaft bei solchen Maßnahmen zu beraten und zu unterstützen, die die Wasserversickerungs- und -rückhaltefähigkeit der Böden erhöhen sowie den Erosionsschutz stärken,
- den bereits beschrittenen Weg fortzusetzen, die Rückhaltung von Niederschlagsabflüssen in Waldgebieten zur Minderung der Abflussspitzen in die Gewässer und zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Waldökosysteme zu verbessern,
- noch vorhandene Auwälder in ihrer Funktion zu erhalten und die Wiederherstellung von natürlichen Gewässerauen als Maßnahme des ökologischen Hochwasserschutzes zu fördern.
- die erfolgreiche Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den Niederlanden beim (grenzüberschreitenden) Hochwasserschutz fortzusetzen und zu vertiefen sowie zu prüfen, inwiefern Projekte zur Schaffung von Schwammlandschaften als Vorbild für Nordrhein-Westfalen dienen können.
