Den Meisterbrief als Grundlage der dualen Ausbildung sowie als Qualitätssiegel des Handwerks schützen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP

Die EU-Kommission spricht sich im Rahmen ihrer länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland dafür aus, Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor zu ergreifen, um inländische Wachstumsquellen zu fördern. Unter anderem wird angeregt zu prüfen, ob sich die mit dem Meisterbrief verfolgten Ziele „nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen“. Die Europäische Union hat inzwischen einen Arbeitsplan für ein entsprechendes Evaluierungsverfahren beschlossen.
Das Ziel, bestehende Berufsreglementierungen in den EU-Mitgliedsstaaten transparenter zu machen, ist grundsätzlich unterstützenswert. Allerdings scheint die EU-Kommission den Meisterbrief als eine ungerechtfertigte Beschränkung misszuverstehen und dabei die wesentlichen Funktionen und Bedeutungen dieses Qualitätsmerkmals zu vernachlässigen.
Die Meisterprüfung als großer Befähigungsnachweis ist in der Handwerksordnung als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks verankert. Entscheidende Kriterien für die Meisterpflichtigkeit eines Handwerkes sind die Gefahrengeneigtheit sowie die Ausbildungsleistung.
Die Meisterpflichtigkeit hat als Unternehmerschulung eine besondere Bedeutung für die duale Ausbildung und Beschäftigung. Sie leistet einen erheblichen Beitrag zur Fachkräftesicherung mit knapp 90.000 Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen in rund 140 Handwerksberufen. Nach Ansicht der EU ist die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland vor allem auf die duale Ausbildung zurückzuführen. Eine Abschaffung der Meisterpflichtigkeit würde das von der EU gelobte System der dualen Ausbildung untergraben.
Der Meisterbrief ist zudem auch keine unzulässige Berufszugangsbeschränkung. Die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG bleibt erhalten, weil Ausnahmen zum Meisterbrief im zulassungspflichtigen Handwerk entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts großzügig gehandhabt werden, wenn die praktischen Fertigkeiten, die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse sowie Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerkbetriebes nachgewiesen werden können.
Der Meistertitel ist zudem ein zentrales Qualitätsmerkmal des Handwerks. Er ist bei Kunden und Auftraggebern nach wie vor ein maßgebliches Kriterium, wenn es um die fachliche Kompetenz bei handwerklichen Leistungen geht.
Mit Unternehmensgründungen stärken Meisterinnen und Meister die Wirtschaftskraft des Handwerks in Nordrhein-Westfalen. Sie sind Partner der Landesregierung u.a. bei der Lösung von übergeordneten Fragestellungen wie z.B. der Energiewende.

Der Landtag stellt fest:

Die Herstellung von Transparenz über Regelungen von Berufen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird grundsätzlich begrüßt. Die Kompetenz zum Erlass von Regelungen über den Berufszugang liegt jedoch ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Der Landtag steht zum Meisterhandwerk und will den Meisterbrief als hohen Qualitätsstandard erhalten.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen betont die Bedeutung des Meisterbriefs als Voraussetzung für die Führung handwerklicher Unternehmen. Er ist eine im Handwerk gewachsene Qualifizierung, die sich an Selbständige und an Beschäftigte richtet.
Das Erfordernis von meisterlichen Kenntnissen in vielen Handwerksberufen ist kein Gründungshemmnis. Die Meisterschule ist eine äußerst erfolgreiche Unternehmerschulung, sie ist die Basis von Erfolg und Nachhaltigkeit handwerklicher Qualität und Selbständigkeit.
Darüber hinaus sind Meisterbetriebe unverzichtbar für die erfolgreiche duale Ausbildung in Deutschland. Wer die duale Ausbildung stärken will, muss den Meisterbrief erhalten.

Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auch zukünftig gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union für den Meisterbrief als Siegel für die Qualität der Dienstleistung und der Ausbildung im Handwerk einzusetzen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für eine umfassende Evaluation der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004  einzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte der Novelle zu überprüfen:

  • Auswirkungen auf die Gründung und Strukturentwicklung von Unternehmen des Handwerks
  • Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  • Auswirkungen auf die duale Ausbildung