Den gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg nicht gefährden – Die Landesregierung muss sich für ein Rodungsmoratorium im Hambacher Wald einsetzen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.       Ausgangslage
In Berlin berät zurzeit die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ über das Ende der Kohleverstromung in Deutschland und die Gestaltung des damit einhergehen- den Strukturwandels in den betroffenen Regionen. Aus dem Arbeitsauftrag der so genannten Kohle-Kommission ergibt sich, dass diese Maßnahmen erarbeiten soll, wie die Energiewirt- schaft zur möglichst weitgehenden Erreichung des Reduktionsziels für 2020 beitragen kann. Dies ist nicht denkbar, ohne dass kurzfristig Kohlekraftwerke stillgelegt bzw. deutlich herunter- gefahren werden müssen. Der Abschlussbericht der Kommission soll bereits zum Ende dieses Jahres vorliegen.
Während dieser Verhandlungen kann von allen beteiligten Verhandlungspartnern erwartet werden, dass in wichtigen Punkten keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden, bevor die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegt.. Eine Eskalation des Konfliktes um den Ham- bacher Wald würde mit dem Beginn der Rodungen am 1. Oktober 2018 ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis zum Kohleausstieg massiv gefährden. In Anbetracht der Folgewirkun- gen eines beschleunigten Kohleausstiegs für den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke in Nord- rhein-Westfalen und für die Tagebaue im Rheinischen Revier muss das Ergebnis der Verhand- lungen abgewartet werden, damit danach ein geordneter Prozess der Umsetzung stattfinden kann.
Eine Rodung des Hambacher Waldes ab dem 1. Oktober 2018 würde aber nicht nur die Arbeit der Kohle-Kommission in Berlin gefährden sie würde auch erhebliche Risiken und Belastungen für eine Vielzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bedeuten, die an anderer Stelle für die Sicherheit in NRW über Monate nicht zur Verfügung stehen würden. So wird der Vor- sitzende der Gewerkschaft der Polizei NRW, Michael Mertens, in der Neuen Rhein Zeitung am 23.8.2018 wie folgt zitiert: „Sollte das Waldstück tatsächlich gerodet werden, wird die Räu- mung eine der größten Herausforderungen in der Polizeigeschichte Nordrhein-Westfalens“.1
In einer Pressemitteilung vom 29.8.2018 fordert die GDP „Erst reden, dann roden“ und schließt sich damit der Forderung nach einem Rodungsmoratorium an.
Der friedliche Protest gegen die Rodungen im Hambacher Wald ist unterstützenswert. Die Anwendung von Gewalt ist nicht hinnehmbar und schadet dem klimapolitischen Anliegen. Wir verurteilen jeglichen Einsatz von Gewalt und rufen daher alle Unterstützerinnen und Unterstüt- zer dazu auf, sich ebenfalls klar davon zu distanzieren.
Die Landesregierung steht vor dem Hintergrund der Verhandlungen der Kohle-Kommission in der Verantwortung in diesem Konflikt zu vermitteln, um die historische Chance, einen Kohle- ausstieg mit einem breit getragenen Konsens zu beschließen, nicht zu gefährden.

II.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in Gesprächen mit der RWE Power AG darauf zu drängen, dass das Unternehmen auf eine Rodung des Hambacher Waldes mindestens bis zum Abschluss der Arbeit der Kohlekommission verzichtet.
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1 Neue Rhein Zeitung: „Angst vor Eskalation am Tagebau“, 23.8.2018