Demokratie in herausfordernden Zeiten – Stärkung der Demokratiebildung durch den Demokratiebericht

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag

Pressefoto Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende

I. Ausgangslage

Das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats sind die Grund- und Menschenrechte. Sie garantieren Teilhabe, ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit und Selbstbestimmung. Die Demokratie ist das beste Konzept staatlicher Ordnung, da nur sie sicherstellt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Gleichzeitig ist sie eine Haltungsfrage.

Die unsere Demokratie ausmachenden Werte werden durch gesellschaftliche Entwicklungen zunehmend bedroht. Die Zunahme rechtsextremistischer, linksextremistischer, populistischer und islamistischer Gruppen und Einstellungen, die Polarisierung in den politischen Diskussio­nen und die Verbreitung von Falschmeldungen und Hassrede – gerade über soziale Medien – führen dazu, dass das Grundverständnis von Demokratie und demokratische Werte immer mehr ins Wanken gerät. Gerade vor diesem Hintergrund müssen wir in jeder Generation für die Anerkennung und Wertschätzung der freiheitlichen Demokratie werben. Je mehr Demo­kratie als bloße Selbstverständlichkeit betrachtet wird, desto stärker ist sie in ihrer Wehrhaf­tigkeit bedroht. Eine wehrhafte Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten, die sie jederzeit nach innen wie nach außen verteidigen.

Für Demokratiebildung und Demokratievermittlung braucht es wissenschaftliche basierte Grundlagen. Aus diesem Grund wurde die Landesregierung bereits 2019 mit dem Beschluss des Antrags „2019 das Jubiläumsjahr der Demokratie: Demokratieverständnis fördern – dau­erhafte Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie“ (Drs. 17/6245) beauftragt, einen jährli­chen Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung zu erstellen, welcher als Beratungs­grundlage für weitere Maßnahmen zur Stärkung der politischen Bildung dienen soll.

Inzwischen liegen zwei Demokratieberichte vor, ein dritter wird derzeit erarbeitet. Die ersten beiden Demokratieberichte haben bereits wichtige Empfehlungen ausgesprochen. Der Haupt­ausschuss des Landtags hat diese intensiv beraten.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der zeitliche Aufwand zur Erstellung eines Demokratie­berichts eine jährliche Berichterstattung nahezu unmöglich macht. Grund dafür ist die Tatsa­che, dass der Bericht einer eigenständigen wissenschaftlichen Erhebung, also einer umfangreichen Datenerhebung mit anschließender Auswertung, folgt. Zudem enthält der Be­richt neben der Empirie Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen. Alles zusammen soll dann der Stärkung der politischen und demokratischen Bildung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dienen. Hierfür braucht es künftig mehr Zeit.

II. Beschlussfassung

  1. Der Landtag stellt fest:
  • Demokratie ist eine große Errungenschaft.
  • Sie kommt nicht von allein, sondern muss in jeder Generation neu erlernt und gefestigt werden. Das zeigt die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, in der demokratische Werte zunehmend infrage gestellt werden.
  • Demokratiebildung ist ein zentrales Instrument, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie erhalten und stärken zu können. Durch gezielte Maßnahmen und Programme können demokratische Strukturen, Prozesse und Werte in der Gesellschaft gestärkt und geför­dert werden.
  • Eine gute Demokratiebildung basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Datenbasis, die der „Demokratiebericht“ liefert. Sie ermöglicht es, zielgerichtete Maßnahmen dort zu ergreifen, wo es notwendig ist. Die Erstellung eines solchen Berichts mitsamt der zuge­hörigen Datenerhebung, -auswertung und Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen be­nötigt hinreichend zeitliche Ressourcen.
  • Der Demokratiebericht enthält Handlungsempfehlungen, die in einem permanenten Pro­zess umzusetzen sind.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung:

  • Weiterhin einen „Demokratiebericht“ zur Lage der politischen Bildung vorzulegen, der in die Schwerpunktsetzung der Demokratiebildung in Nordrhein-Westfalen einbezogen wird.
  • Der Demokratiebericht soll weiterhin als Beratungsgrundlage im federführenden Haupt­ausschuss und anderen interessierten Ausschüssen dienen.
  • Um eine entsprechende wissenschaftliche Erstellung und Auswertung zu ermöglichen, soll dieser Bericht fortan alle zwei Jahre vorgelegt werden.