I. Ausgangslage
Das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats sind die Grund- und Menschenrechte. Sie garantieren Teilhabe, ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit und Selbstbestimmung. Die Demokratie ist das beste Konzept staatlicher Ordnung, da nur sie sicherstellt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Gleichzeitig ist sie eine Haltungsfrage.
Die unsere Demokratie ausmachenden Werte werden durch gesellschaftliche Entwicklungen zunehmend bedroht. Die Zunahme rechtsextremistischer, linksextremistischer, populistischer und islamistischer Gruppen und Einstellungen, die Polarisierung in den politischen Diskussionen und die Verbreitung von Falschmeldungen und Hassrede – gerade über soziale Medien – führen dazu, dass das Grundverständnis von Demokratie und demokratische Werte immer mehr ins Wanken gerät. Gerade vor diesem Hintergrund müssen wir in jeder Generation für die Anerkennung und Wertschätzung der freiheitlichen Demokratie werben. Je mehr Demokratie als bloße Selbstverständlichkeit betrachtet wird, desto stärker ist sie in ihrer Wehrhaftigkeit bedroht. Eine wehrhafte Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten, die sie jederzeit nach innen wie nach außen verteidigen.
Für Demokratiebildung und Demokratievermittlung braucht es wissenschaftliche basierte Grundlagen. Aus diesem Grund wurde die Landesregierung bereits 2019 mit dem Beschluss des Antrags „2019 das Jubiläumsjahr der Demokratie: Demokratieverständnis fördern – dauerhafte Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie“ (Drs. 17/6245) beauftragt, einen jährlichen Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung zu erstellen, welcher als Beratungsgrundlage für weitere Maßnahmen zur Stärkung der politischen Bildung dienen soll.
Inzwischen liegen zwei Demokratieberichte vor, ein dritter wird derzeit erarbeitet. Die ersten beiden Demokratieberichte haben bereits wichtige Empfehlungen ausgesprochen. Der Hauptausschuss des Landtags hat diese intensiv beraten.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der zeitliche Aufwand zur Erstellung eines Demokratieberichts eine jährliche Berichterstattung nahezu unmöglich macht. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Bericht einer eigenständigen wissenschaftlichen Erhebung, also einer umfangreichen Datenerhebung mit anschließender Auswertung, folgt. Zudem enthält der Bericht neben der Empirie Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen. Alles zusammen soll dann der Stärkung der politischen und demokratischen Bildung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dienen. Hierfür braucht es künftig mehr Zeit.
II. Beschlussfassung
- Der Landtag stellt fest:
- Demokratie ist eine große Errungenschaft.
- Sie kommt nicht von allein, sondern muss in jeder Generation neu erlernt und gefestigt werden. Das zeigt die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, in der demokratische Werte zunehmend infrage gestellt werden.
- Demokratiebildung ist ein zentrales Instrument, um die Wehrhaftigkeit der Demokratie erhalten und stärken zu können. Durch gezielte Maßnahmen und Programme können demokratische Strukturen, Prozesse und Werte in der Gesellschaft gestärkt und gefördert werden.
- Eine gute Demokratiebildung basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Datenbasis, die der „Demokratiebericht“ liefert. Sie ermöglicht es, zielgerichtete Maßnahmen dort zu ergreifen, wo es notwendig ist. Die Erstellung eines solchen Berichts mitsamt der zugehörigen Datenerhebung, -auswertung und Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen benötigt hinreichend zeitliche Ressourcen.
- Der Demokratiebericht enthält Handlungsempfehlungen, die in einem permanenten Prozess umzusetzen sind.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung:
- Weiterhin einen „Demokratiebericht“ zur Lage der politischen Bildung vorzulegen, der in die Schwerpunktsetzung der Demokratiebildung in Nordrhein-Westfalen einbezogen wird.
- Der Demokratiebericht soll weiterhin als Beratungsgrundlage im federführenden Hauptausschuss und anderen interessierten Ausschüssen dienen.
- Um eine entsprechende wissenschaftliche Erstellung und Auswertung zu ermöglichen, soll dieser Bericht fortan alle zwei Jahre vorgelegt werden.