Datenweitergabe in großem Umfang durch Ratsausschuss der Stadt Mönchengladbach? Ein Alarmsignal für die Landesregierung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte

In Mönchengladbach soll es bei der Beantwortung von Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu Verletzungen des Datenschutzrechts gekommen sein. Wie die Rheinische Post am 13. Mai dieses Jahres berichtete, soll die Beantwortung von Bürgeranregungen in einer Abfallangelegenheit nicht durch den Stadtrat selbst, sondern durch die örtliche Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) erfolgt sein. Dazu sollen seitens des zuständigen Ratsausschusses, dem der Oberbürgermeister der Stadt vorsitzt, der mags die Namen und Adressen der betreffenden Bürgerinnen und Bürger übermittelt worden sein. Dies soll einer vorläufigen Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zufolge gegen das Datenschutzrecht verstoßen haben (https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchenglad-bach-datenschutz-aerger-um-buerger-antrag-zu-rolltonnen_aid-38710669).
Wie einem Beitrag zu diesem Fall auf einer Plattform für Bürgerinnen und Bürger zu entnehmen ist, sollen ca. 2.000 Bürgerinnen und Bürger ähnliche Anregungen an den Stadtrat adressiert haben (http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/mg-verwaltung/buergeran-traege-beantwortet.html#sthash.mKdMBMlv.dpbs). Insofern liegt die Vermutung nahe, dass in allen Fällen in gleicher Weise verfahren wurde, der mags durch den betreffenden Stadtratsausschuss Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern übermittelt wurden und die mags die Beantwortung übernahm.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wie viele Fälle der in der Einleitung beschriebenen Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern durch den Stadtratsausschuss der Stadt Mönchengladbach an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zu Beantwortung von Anregungen in einer Abfallangelegenheit sind der Landesregierung bekannt?
2.       Als Reaktion auf das Vorgehen sollen sich Bürgerinnen und Bürger an die Bezirksregierung Düsseldorf und an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gewandt haben. Wie wurden die Schreiben der Bürgerinnen und Bürger beantwortet?

3.       Wie bewertet die Landesregierung die geschilderten mutmaßlich vielfachen unzulässigen Fälle der Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zur Beantwortung eingereichter Anregungen?
4.       Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus, dass in Städten und Gemeinden des Landes der Umgang mit personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem geltenden Recht anscheinend nicht sicher beherrscht wird?