Das Vertrauen in den bundesstaatlichen Haftungsverbund darf nicht gefährdet werden!

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP

I. Ausgangslage

Unter dem Deckmantel der Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie soll in Österreich trotz staatlicher Ausfallhaftung ein Schuldenmoratorium und eine nachträgliche Gläubigerbeteiligung sogar bei nach deutschem Recht begebenen, vorrangigen Anleihen der HETA Asset Resolution AG, der Abwicklungseinheit der Hypo Alpe Adria, festgeschrieben werden.

Darüber hinaus wird zwischen der Republik Österreich und dem Bundesland Kärnten auch ein freiwilliger Schuldenschnitt durch ein Rückkaufprogramm zu niedrigeren Marktwerten unter Beteiligung der Republik Österreich erörtert. Unabhängig von einem Rückkaufprogramm hat die EU-Kommission, mehreren Pressemeldungen zufolge, bereits Ansatzpunkte für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des Zahlungsstopps bei der HETA geprüft. Dennoch empfiehlt die BaFin Instituten, die über offene Forderungen gegenüber der HETA verfügen, deren Werthaltigkeit zu prüfen und Einzelwertberichtigungen in Erwägung zu ziehen.

II. Der Landtag stellt fest:

Das Vorgehen ist, aufgrund der international schwierig zu vermittelnden Unterschiede zwischen den österreichischen und deutschen innerstaatlichen Haftungsgrundlagen, auch für die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer äußerst problematisch. Außerdem gefährdet es den Ruf des Europäischen Finanzplatzes und das Vertrauen der Gläubiger in die Zuverlässigkeit aller Staaten und Gliedstaaten in Europa.

Ein Haftungsausschluss des Bundes gegenüber seinen Ländern ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich! Der Ausfall von Anleihen deutscher Bundesländer  ist ausgeschlossen!

Die angekündigte Klage der NRW.BANK gegen die HETA Asset Resolution AG trägt zur gerichtlichen Überprüfung des Verhaltens Österreichs bei und ist deshalb zu begrüßen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern

für ein vollständiges Einstehen des Österreichischen Staates bzw. des Bundeslands Kärnten für die übernommenen Bürgschaften einzusetzen und

zu einer gegebenenfalls notwendigen Klarstellung über den bundesstaatlichen Haftungsverbund in Deutschland auf internationaler Ebene beizutragen.