Das Land Nordrhein-Westfalen als Standort exzellenter Forschung weiter ausbauen und die großen Herausforderungen der Zukunft meistern

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

I. Ausgangslage

Im Jahr 2016 haben Bund und Länder vereinbart im Rahmen der Exzellenzstrategie dauerhaft Spitzenforschung an Universitäten zu fördern. Die Exzellenzstrategie ist das Nachfolgepro­gramm der Exzellenzinitiative, die von 2007 bis 2017 lief. Sie besteht aus zwei Förderlinien: Den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten. Wissenschaftliche Spitzenleistungen sollen ermöglicht werden, die Profile der Universitäten damit geschärft und eine noch bessere Zusammenarbeit in der Wissenschaft angeregt werden.

Als Exzellenzcluster werden Forschungsbereiche von internationaler Wettbewerbsfähigkeit an Universitäten und Hochschulverbünden projektbezogen gefördert. Sie sollen den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, sich intensiv auf ihre Forschung zu konzentrieren, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und internationale Spitzenkräfte zu sich zu holen. Die Förderung gilt zunächst für sieben Jahre und kann, bei erfolgreicher Wiederbewerbung, um weitere sieben Jahre verlängert werden. Ziel der Exzellenzstrategie ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Der Wissenschaftsrat hat festgestellt, dass Uni­versitäten durch sie nach außen an Sichtbarkeit, Stärke und Attraktivität gewinnen.

Universitäten, die die begehrte Anerkennung mit dem Titel „Exzellenzuniversität“ anstreben, müssen bei mindestens zwei Exzellenzclustern Antragsteller sein bzw. bei drei Clustern, wenn sie sich als Hochschulverbund bewerben. Diese Förderung soll die Universitäten als Instituti­onen stärken und ihnen helfen ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung auszu­bauen. Sie gilt grundsätzlich unbefristet. Ob die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, wird alle sieben Jahre überprüft.

Die Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie ist deutschlandweit äußerst begehrt. Gemäß den Angaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurden bundesweit in der zwei­ten Ausschreibungsrunde 143 neue Anträge für Exzellenzcluster eingereicht. Unter den Be­werbungen für neue Exzellenzcluster wurden 41 für die Endrunde ausgewählt, davon sechs aus Nordrhein-Westfalen. Sie sind nun angehalten, Vollanträge einzureichen. Dies darf bereits als große Würdigung der Forschungsarbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf­gefasst werden. NRW stellt sich darüber hinaus mit allen 14 bereits bestehenden Clustern wieder dem Wettbewerb.

Die Neuanträge für Exzellenzcluster konkurrieren in der kommenden zweiten Runde der Exzellenzstrategie mit den schon bestehenden 57 Clustern um 70 Förderplätze, für die Bund und Länder ab 1. Januar 2026 über einen Zeitraum von sieben Jahren eine jährliche Unterstützung von 539 Millionen Euro vereinbart haben. Die RWTH Aachen, die Rheinische Friedrich-Wil­helms-Universität Bonn, die Universität zu Köln, die Ruhr-Universität Bochum, die Universität Duisburg-Essen, die Technische Universität Dortmund, die Universität Siegen, die Universität Münster und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind mit Neu- und Fortsetzungsanträ­gen dabei. Nach den bereits stattgefundenen Begutachtungen fällt die Entscheidung über die Förderung der Exzellenzcluster im Mai 2025.

Auch das Wettbewerbsverfahren für die Auswahl von weiteren Exzellenzuniversitäten wurde Ende März 2024 begonnen. Im Zuge der anstehenden Ausschreibung können bis zu vier Neu­anträge bewilligt werden. Die Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten fallen im September 2026. Der Förderbeginn ist der 1. Januar 2027.

Im Vergleich der Bundesländer sind die Universitäten aus Nordrhein-Westfalen aktuell in der Exzellenzstrategie am erfolgreichsten. Neben vierzehn aktuell geförderten Exzellenzclustern haben die RWTH Aachen und die Universität Bonn die prestigeträchtige Auszeichnung der Exzellenzuniversität erhalten. Bundesweit gibt es derzeit insgesamt nur elf Universitäten bzw. Universitätsverbünde mit der Auszeichnung einer „Exzellenzuniversität“.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Die zusätzliche Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie bietet den Universitäten einmalige Chancen intensiv an wissenschaftlichen Themen zu forschen.
  • In Nordrhein-Westfalen ist die Spitzenforschung zu Hause. Die nordrhein-westfälischen Universitäten sind besonders erfolgreich bei den Bewerbungen um Exzellenzuniversitä-ten und -cluster.
  • Die hohe Anzahl an im Rahmen der Exzellenzstrategie eingereichten Antragsskizzen ist ein Merkmal für die erfolgreiche, rege und innovative wissenschaftliche Arbeit in Nord­rhein-Westfalen. Sie ist ein besonders hervorstechendes Kennzeichen einer insgesamt starken Forschungslandschaft. Die Größe, Vielfalt und Professionalität der nordrhein-westfälischen Wissenschaft in ihrer Breite ist von enormem Wert für das Land.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln,

  • weiterhin gemeinsam mit den Universitäten die Vielfalt und Exzellenz der Forschungs­landschaft in NRW auszubauen und zu fördern.
  • die Rahmenbedingungen zu sichern, um nordrhein-westfälischen Hochschulen erfolg­reiche Forschungsarbeit zu ermöglichen.
  • weiterhin Exzellenzuniversitäten in Nordrhein-Westfalen und Exzellenzcluster an nord­rhein-westfälischen Hochschulen zu unterstützen, unter anderem durch ihre öffentliche Sichtbarmachung.