Das Engagement von Freiwilligen fördern durch einen Ausbau des Freiwilligenregisters

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zum Entwurf für das „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“

Portrait Josefine Paul
  1. Ausgangslage

In der aktuellen Corona-Pandemie erleben wir ein hohes Maß an Solidarität in der Gesell­schaft. Viele Freiwillige aus den Gesundheitsberufen melden sich, um sich in Impf- oder Test­zentren einbringen und dort helfen zu können. Mit dem „Gesetz zur konsequenten und solida­rischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ vom 14. April 2020 hat der Landtag ein Freiwilligenregister eingeführt. Im Falle einer epidemischen Lage können Perso­nen, die sich in diesem Freiwilligenregister registriert haben und zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst, in einem anderen Gesundheitsberuf oder in einem Verwaltungsberuf des Gesundheitswesens verfügen, auf freiwilliger Basis zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen einge­setzt werden.

Dieses Freiwilligenregister soll nun mit dem Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie auf Personen ausgeweitet werden, die keine solche Ausbildung haben. Damit soll ein Verzeichnis an freiwilligen Personen für andere Tätigkeiten, wie beispielsweise Fahrdienste, andere Hilfstätigkeiten oder das Nachverfolgen von Kontakten in Gesundheitsämtern, angelegt werden, wofür eine medizinische Ausbildung nicht zwingend notwendig ist.

Diese freiwilligen Personen können jedoch bislang nur bei einer pandemischen Lage einge­setzt werden. Für andere Lagengreifen die gesetzlichen Regelungen für diese Register bislang nicht.

Aus diesem Grund sollte das Freiwilligenregister mittelfristig aus seiner engen Bindung an eine pandemische Lage herausgelöst werden. Demnach gilt es nach Möglichkeiten zu suchen, die rechtliche Grundlage für dieses Register dauerhaft in einem eigenständigen Gesetz zu nor­mieren.

Bei der Einrichtung eines Freiwilligenregister ist darauf zu achten, dass seine Anwendung im Ernstfall eine hilfreiche Ergänzung zu dem Einsatz der Feuerwehren und der Katastrophenschutzorganisationen darstellt. Im Wege eines Austauschs mit dem Verband der Feuerwehren NRW und den anerkannten Hilfsorganisationen soll erörtert werden, wie ein solches Register in das bestehende System des Katastrophenschutzes integriert werden kann.

  1. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest,

  • dass den vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen, die sich derzeit in der Corona-Pandemie für das Gemeinwohl engagieren und Solidarität in unserer Gesellschaft leben, Dank und Anerkennung für ihr Engagement gebührt,
  • dass das mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie geschaffene Freiwilligenregister ein Erfolgsmodell ist und auch über die pandemische Lage hinaus erhalten bleiben soll.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • einen Gesetzentwurf für die dauerhafte Einführung eines Freiwilligenregisters in den Land­tag einzubringen.
  • zur Ausgestaltung des Freiwilligenregister für Großeinsatzlagen und den Katastrophen­schutz mit dem Verband der Feuerwehren NRW und den anerkannten Hilfsorganisationen in den Austausch zu treten.