Circular Economy: Welche Investitionen in Mono-Klärschlammverbrennungskapazitäten für die Umsetzung der Anforderungen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm werden getätigt?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung hat festgelegt, dass ab 2029 bundesweit alle Betreiber und Betreiberinnen von Abwasserbehandlungsanlagen mit Anlagengrößen von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) verpflichtet sind, den essentiellen, aber nur begrenzt vorkommenden Rohstoff Phosphor aus ihrem Klärschlamm durch Verbrennung zurückzugewinnen (sofern dieser mehr als 20g Phosphor pro Kilogramm Klärschlamm-Trockenmasse enthält, was jedoch der Regelfall ist). Ab 2032 gilt dies dann zusätzlich für Anlagengrößen ab 50.000 EW. Lediglich kleinere Anlagen dürfen den Klärschlamm weiterhin bodenbezogen verwerten und dadurch Phosphor zurückführen, müssen dabei jedoch neben der Klärschlammverordnung ebenfalls die Anforderungen der Düngemittelverordnung beachten.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss sich die nordrhein-westfälische Infrastruktur der Klärschlammentsorgung erheblich verändern. Nach Angaben der Landesregierung aus dem Sachstandsbericht Klärschlammverordnung (04. März 2020) werden von der Verordnung in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich 148 kommunale Kläranlagen betroffen sein. Viele technische Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm befinden sich zurzeit noch in Entwicklung bzw. Erprobung. Es zeichnet sich jedoch bereits deutlich ab, dass die effektivsten Verfahren auf Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen setzen, bei denen der Phosphor im gleichen Anlagenkomplex zurückgewonnen wird. So etwa beim derzeit einzigen großtechnischen Verfahren, dem sogenannten Tetraphos-Verfahren der Firma Remondis in Hamburg. Andere Verfahren, bei denen beispielsweise Phosphor bereits im Rahmen der Abwasserbehandlung zurückgewonnen wird, werden den Anforderungen zumeist nicht gerecht und werden daher von den Betreibern und Betreiberinnen größtenteils verworfen, wie aus dem Sachstandsbericht hervorgeht. Zusätzlich werden auch kleinere Anlagen vermehrt auf Verbrennung umstellen, da die Düngemittelverordnung die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft erschwert. Hinzu kommt, dass die Klärschlamm-Mitverbrennung insbesondere im Hinblick auf den Kohleaussteig in Kraftwerken und perspektivisch auch bei den Zementwerken stark rückläufig sein wird. Unterm Strich wird somit der Bedarf an Mono-Klärschlammverbrennungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen massiv ansteigen.

Aktuell sind die technischen Voraussetzungen, um der Verordnung ab 2029 nachzukommen, in Nordrhein-Westfalen in keiner Anlage gegeben. Die Landesregierung schreibt in ihrem Sachstandsbericht, es könne in den kommenden Jahren zu Engpässen bei der Planung und beim Bau von Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen kommen und es sei daher vernünftig,

bereits jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen. Dennoch laufen zurzeit Ausschreibungen für Anlagen, die die Rückgewinnung von Phosphor nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Ausschreibungen laufen aktuell oder befinden sich in Planung, um zusätzliche Kapazitäten für die Mono-Klärschlammverbrennung in Nordrhein-Westfalen zu schaffen? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach laufend oder geplant)
  2. In welchen dieser Ausschreibungen (laufend oder geplant) ist die Phosphor-Rückgewinnung ein integraler Bestandteil des Ausschreibungstextes und findet auch in den Bewertungskriterien eine Berücksichtigung?
  3. Welche konkreten Vorhaben in Nordrhein-Westfalen sind der Landesregierung bekannt, die Mono-Klärschlammverbrennung mit integrierter Phosphor-Rückgewinnung in der großtechnischen Anwendung umzusetzen (inkl. des aktuellen Stands der in Vorlage 17/3448 beschriebenen Kooperationen)?
  4. Welchen Investitionsbedarf sieht die Landesregierung in den nächsten fünf bis zehn Jahren für welche Anlagenkapazität zur Mono-Klärschlammverbrennung mit integrierter Phosphor-Rückgewinnung?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung rechtlich und technisch die laufenden Planungen und Ausschreibungen, Mono-Klärschlammverbrennungskapazitäten zu errichten, bei denen eine Phosphor-Rückgewinnung nicht direkt integriert vorgesehen ist?