I. Sachverhalt
Mit sechs internationalen Flughäfen sichert Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Flugzielen auf der ganzen Welt. Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Bestandteil dieses Flughafensystems in Nordrhein-Westfalen. Als einziger Frachtflughafen des Landes, der 24 Stunden täglich für den weltweiten Warenaustausch offen steht, kommt ihm weitere besondere Bedeutung für unser Land und seine Wirtschaft zu.
Die Luftfahrt unterliegt einer zunehmend kritischeren Beurteilung der Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Emissionen, wie Lärm und Abgase, aber auch um Flächenverbrauch geht. Deshalb ist gesellschaftliche Akzeptanz des Luftverkehrs ein hohes Gut. Dieses Gut zu schützen und auch über Maßnahmen zur Lärmreduzierung zurück zu gewinnen wo es verloren ging, ist eine ganz wesentliche Aufgabe, damit die deutsche Infrastruktur für die Teilnahme am globalen Luftverkehr möglichst konfliktfrei betrieben und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann. Unter diesem Aspekt ist die öffentlich-rechtliche Verantwortung für den Betrieb des Flughafens Köln Bonn ein großer Vorteil, was den Gemeinwohl orientierten Interessenausgleich von Flughafen und Anwohnerinnen und Anwohnern angeht.
Die gegenwärtige Gesellschafterstruktur stellt sich folgendermaßen dar: Bundesrepublik Deutschland 30,94 %, Land Nordrhein-Westfalen 30,94 %, Stadt Köln 31,12 %, Stadt Bonn 6,06 %, Rhein-Sieg-Kreis 0,59 %, Rheinisch Bergischer Kreis 0,35 %.
Umso mehr ist es beunruhigend, wenn immer wieder von der Absicht des Bundesfinanzministers gesprochen wird, die Bundesanteile am Flughafen Köln/Bonn zu verkaufen.
II. Der Landtag stellt fest
Der Flughafen Köln/Bonn ist ein bewährter Bestandteil des Flughafensystems in Nordrhein Westfalen.
Der Ausgleich von Anwohner- und Wirtschaftsinteressen kann am besten in der bewährten Verantwortungsgemeinschaft der jetzigen Gesellschafter und aller weiteren Akteure gelingen.
Ein Verkauf der Anteile des Bundes am Flughafen Köln/Bonn Airport wäre daher nicht zielführend und würde eine ausgewogene Entwicklung des Flughafens auch im Hinblick auf mehr Lärmschutz im Interesse aller Beteiligten gefährden.
III. Der Landtag beschließt
Die Landesregierung wird aufgefordert auch in den weiteren Gesprächen mit dem Bundesfinanzminister darauf zu drängen, dass dieser seiner öffentlich rechtlichen Verantwortung für den Luftverkehr am Standort Köln Bonn gerecht wird und von Absichten des Verkaufs seiner Anteile grundsätzlich Abstand nimmt.