Bürgerbusse in NRW

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Seit 1985 wird in NRW durch das Land der Betrieb sogenannter Bürgerbusse gefördert, mit denen ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer vor allem in ländlichen Regionen ein öffentliches Nahverkehrsangebot ermöglichen. Aktuell existieren landesweit 137 Bürgerbusvereine, die mit ihren Fahrzeugen jährlich ca. 1,3 Millionen Fahrgäste befördern.
Die meisten der ehrenamtlichen Fahrerrinnen und Fahrer der Bürgerbusse besitzen einen Führerschein der Klasse B bzw. der früheren Klasse 3. Damit dürfen sie im Personenverkehr Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t bewegen.
Diese Gesamtgewichtsbegrenzung führt bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen zunehmend zu Problemen. Das als Basisfahrzeug besonders beliebte Modell Mercedes Sprinter bringt in der aktuellen Langversion nach Umbau zum Kleinbus mit Niederflurtechnik so viel Gewicht auf die Waage, dass bei voller Besetzung das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde. Das heißt, die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer dürfen das Fahrzeug dann nicht mehr bewegen.
Die Langversionen der Basisfahrzeuge werden bevorzugt, weil der Innenraum großzügiger aufgeteilt werden kann und bisher neben insgesamt 9 Sitzplätzen in den Bussen auch noch Platz für den gesicherten Transport einer Rollstuhlfahrerin bzw. eines Rollstuhlfahrers, für das Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern oder Gepäck angeboten werden können(?). Maßnahmen zur Einhaltung der Gewichtsgrenze würden zu einer Reduzierung des Leistungsangebotes führen. So kann das zulässige Gesamtgewicht bei Einsatz der aktuellen Langversion des Mercedes Sprinter noch eingehalten werden, wenn auf Sitzplätze verzichtet wird. Bei der leichteren Kurzversion stehen entweder nur 9 Sitzplätze ohne weitere Stellflächen zur Verfügung oder die Zahl der Sitzplätze wird von vornherein reduziert.
Der Konflikt mit der Begrenzung des Gesamtgewichts führt dazu, dass die Bürgerbusvereine künftig ihre Angebote nicht mehr im bisherigen Rahmen aufrechterhalten können.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.           Ist der Landesregierung die oben geschilderte Problematik bekannt?
2.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Bürgerbusse zu unterstützen?
3.           Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um das Angebot an Bürgerbuslinien auch trotz der oben genannten Problematik aufrecht zu erhalten?
4.           Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch Ausnahmeregelungen o. ä. ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer der Bürgerbusse auch Fahrzeuge jenseits der mit Führerscheinen der Klasse B bzw. 3 festgelegten Grenzen führen zu lassen?