Bezahlbares Wohnen und wohnungspolitische Innovationen brauchen bezahlbares Bauland

Antrag von SPD und Grünen

I. Ausgangslage

Der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist insbesondere in den Wachstumsregionen des Landes durch einen zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum gekennzeichnet. Dieser entsteht einerseits durch eine vor allem quantitativ steigende Nachfrage in den Wachstumsregionen – etwa die Hälfte der Haushalte hätte Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung –, andererseits aber auch durch den Wegfall von Belegbindungen im Bestand und abgängige Wohnungsbestände, bei denen eine wirtschaftliche Sanierung nicht mehr darstellbar ist.
Die Landesregierung reagiert auf diese Entwicklung mit der kontinuierlichen Attraktivierung ihrer Richtlinien für die soziale Wohnraumförderung. Dieser Prozess wird auch in 2013 fortgesetzt. Eine deutlich verstärkte Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum kann allerdings nur gelingen, wenn alle Beteiligten, also auch Bund, Kommunen, Wohnungswirtschaft und alle anderen relevanten Akteure sich an diesem Prozess beteiligen.
Von besonderer Bedeutung bei der sozialen Wohnraumversorgung sind die Quartiersentwicklung, Wohnen in Gemeinschaft, Kosten- und flächensparender Wohnungsneubau für Familien und Förderung der Eigentumsbildung von einkommensschwachen Familien zur Stärkung der Innenentwicklung. Hier können auch Genossenschaften und Baugruppen – die als Zusammenschluss Bauwilliger gemeinsam Wohnraum zur Selbstnutzung schaffen wollen – einen wichtigen Beitrag leisten.
Voraussetzung hierfür ist bezahlbares Bauland. Hieran besteht, insbesondere in den wachsenden Ballungsräumen des Landes, ein erheblicher Mangel. Deshalb muss die Landesregierung einschließlich des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes zielgerichtete Hilfen anbieten.   Dabei   ist   durch   geeignete   Regelungen   in   den   Grundstückskaufverträgen (z. B. Besserungsklausel, Rückfallklausel) dafür Sorge zu tragen, dass die genannten politischen Ziele auch unter Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Interessen des Landes dauerhaft verwirklicht werden.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Stabile und sozial  ausgewogene  Wohnungsmärkte  brauchen  einen  ausreichenden Anteil an sozial gefördertem, mietpreisgebundenem Wohnraum zur Quartiersentwicklung sowie positive Beiträge zur Quartiersentwicklung, insbesondere hinsichtlich der baulichen Qualität und einer funktionierenden Nachbarschaft.
  • Die kontinuierliche Attraktivierung der Förderrichtlinien durch die Landesregierung ist zu begrüßen und muss fortgesetzt werden.
  • Zur Steigerung der Erstellung von öffentlich gefördertem sozialen Wohnraum und wohnungspolitischen Innovationen muss auch die Bereitstellung von bezahlbarem Bauland forciert werden.
  • Der Landtag fordert die Städte und Gemeinden auf, bei der Entwicklung von Wohnungsbauflächen einen Anteil von 30% an geförderten Wohnungsbau anzustreben.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Dafür Sorge zu tragen, dass Grundstücke des Landes mit Zustimmung des Landtages zum vollen Wert, jedoch ohne öffentliche Ausschreibung

  • an Kommunen und kommunale Eigengesellschaften für die Erfüllung kommunaler Zwecke sowie zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum und
  • an Studentenwerke zur Errichtung von Studentenwohnungen,

oder in einem Bewerbungsverfahren nach sozialen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien

  • an Investoren zur Realisierung von gefördertem Wohnungsbau,
  • an Zusammenschlüsse Bauwilliger zur Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung, wenn damit vertraglich die Realisierung städtebaulich- oder wohnungspolitisch förderungswürdiger Vorhaben verbunden ist,

verkauft werden können .
2. Für den Wohnungsbau geeignete und in Gebieten mit überdurchschnittlichen Bedarf an Sozialwohnungen gelegene Grundstücke des Landes mit Zustimmung des Landtags nur mit der Auflage zu verkaufen, dass auf diesen in angemessenem Umfang – mindestens 30 % – öffentlich geförderter Wohnraum  errichtet wird.
3. Gesetzliche Vorkehrungen dafür zu schaffen, dass der Bieterkreis für Grundstücke des Landes mit Zustimmung des Landtags auf Bieter beschränkt werden darf, die sich vertraglich zur Realisierung städtebaulich- oder wohnungspolitisch förderungswürdiger Vorhaben verpflichten.
4. Dem Landtag regelmäßig einen Sachstandsbericht vorzulegen.