Besuchsmöglichkeiten für Gefangene während der Corona-Pandemie

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld und Sigrid Beer

Die Inhaftierung eines Menschen ist nicht allein für den Gefangenen selbst, sondern auch für Angehörige und Bekannte ein sehr einschneidendes Erlebnis, das mit viel Angst und Verunsicherung verbunden ist. Für Menschen in Haft ist der Besuch von Angehörigen und Bekannten sehr wichtig, um den Kontakt zur Außenwelt nicht zu verlieren und soziale und familiäre Bindungen aufrechtzuerhalten. Weitreichende Besuchsrechte und Besuchsmöglichkeiten sind ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung. Für Gefangene ohne oder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen ist der Kontakt zu Familie und Bekannten besonders wichtig, gleichzeitig ist es für diese Gefangenen aber häufig noch komplizierter Besuche zu beantragen und umzusetzen. In Zeiten der Pandemie waren für Gefangene in den Justizvollzugsanstalten NRW die ohnehin begrenzten Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung ihrer sozialen Beziehungen durch Besuche aus Infektionsschutzgründen noch weiter eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Besuchsbeschränkungen gab es für Besuche in den Justizvollzugsanstalten in NRW seit Beginn der Pandemie für welche Zeiträume und welche Auswirkungen hatten diese Einschränkungen auf die Gefangenen?
  2. In welchem Umfang gab es die Möglichkeit von Online-Besuchsterminen in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten?
  3. Wurde die Möglichkeit für zusätzliche (kostenfreie) Telefonkontakte in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten ausgebaut?
  4. In anderen Bundesländern wurde die Nutzung einfacher Mobiltelefone für Gefangene gestattet – wurde dieses Angebot auch für Nordrhein-Westfalen geprüft, geplant oder umgesetzt?
  5. Sollen die erweiterten Möglichkeiten im Bereich der telefonischen und digitalen Besuchsmöglichkeiten nach Ende der Pandemie beibehalten werden?