Besteht wirklich kein Interessenkonflikt, wenn die nordrhein-westfälische Umweltministerin Präsidentin des SDW Bundesverbandes wird?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 6124

Die Übernahme der Präsidentschaft der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) durch die amtierende Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wirft Fragen bezüglich eines möglichen Interessenkonfliktes der Ministerin mit ihrem Amt auf. Einige darauf bezogene Fragen in der Kleinen Anfrage 6124 (LT-Drs. 17/15571) blieben jedoch in der Antwort der Landesregierung vom 29.11.2021 (LT-Drs. 17/15772) unbeantwortet und konnten auch weder durch den am 01.12.2021 im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (AULNV) vorgelegten schriftlichen Bericht (Vorlage 17/6064) noch durch den mündlichen Vortrag der Ministerin in der Ausschusssitzung ausgeräumt werden. Explizit stellte die Ministerin in der Ausschusssitzung eine schriftliche Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 6124 in Aussicht.1 Eine Beantwortung erfolgte bisher jedoch nicht. Zudem ergeben sich aus den angegebenen Dokumenten neue Fragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beantwortet die Landesregierung Frage 5 der Kleinen Anfrage 6124: Inwieweit begründet die Übernahme der Präsidentschaft der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) durch die amtierende Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW aus Sicht der Landesregierung einen Grund im Sinne von § 21 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen?
  2. Erfolgte die Annahme der Präsidentschaft der SDW durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW in Absprache mit dem Kabinett?
  3. Liegt das Ergebnis der Prüfung der Ministerehrenkommission bezüglich eines etwaigen Interessenkonfliktes der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit ihrem Amt durch die Übernahme der Präsidentschaft der SDW am 30.10.2021 inzwischen vor? (Bitte das Datum der Mitteilung an die Ministerehrenkommission durch die Ministerin zur Initiierung des Prüfungsprozesses und die zu erwartende Dauer des Prüfungsprozesses benennen)
  4. Beabsichtigt die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung der Ministerehrenkommission, dieses Ergebnis öffentlich zu machen bzw. ihr Einverständnis zur Bekanntgabe durch die Landesregierung zu geben (vgl. § 5 Satz 1 Anlage 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen)?