Beitritt des Landtags von Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN

I.  Ausgangslage
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein- Westfalen und des Landtags Brandenburg (Versorgungswerk) hat am 18. Juni 2019 beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Beitritt des Landtags von Baden- Württemberg zum Versorgungswerk zu schaffen. Auf dieser Grundlage wurde gemeinsam mit den Verwaltungen des Landtags Brandenburg und des Landtags von Baden-Württemberg der Entwurf eines Beitrittsvertrages erarbeitet, der die Einzelheiten zur Durchführung der Aufnahme der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg in das Versorgungswerk regelt. Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Die Entscheidung über den Beitritt des Landtags von Baden-Württemberg zum Versorgungswerk bedarf nach § 7 Satz 2 Versorgungswerksgesetz NRW der Zustimmung durch den Landtag. Der Antrag dient dazu, diese Zustimmung herbeizuführen. Zugleich wird der Präsident ermächtigt, den Vertrag im Namen des Landtags Nordrhein-Westfalen zu unterzeichnen.

II.  Der Landtag fasst folgenden Beschluss:

1.     Dem in der Anlage zu diesem Antrag beigefügten Entwurf des Vertrages zwischen dem Landtag Nordrhein-Westfalen, dem Landtag Brandenburg und dem Landtag von Baden-Württemberg über das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg wird zugestimmt.
2.     Der Präsident des Landtags wird ermächtigt, den Vertrag im Namen des Landtags Nordrhein-Westfalen zu unterzeichnen.