Bauernland in Bauernhand! Welche Ausmaße nehmen Enteignungen von landwirtschaftlichen Betrieben an?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Boden in Nordrhein-Westfalen ist knapp und begehrt. Eine Entwicklung, die sich angesichts des bislang ungezügelten Flächenverbrauchs weiter zuspitzen wird. Land, auf dem Straßen, Gebäude und Abgrabungsgebiete entstehen, war zuvor meist landwirtschaftlich genutztes Acker- oder Grünland. Ebenfalls sind es meist Flächen aus landwirtschaftlicher Nutzung, die als Ausgleichsflächen benötigt werden, um Baumaßnahmen an anderen Stellen zu kompensieren.

Weigern sich Landwirtinnen und Landwirte, ihr Land für Bauprojekte herzugeben, folgt als letzte Konsequenz die Enteignung, einhergehend mit einer Entschädigung. Bekannte Fälle in München und Wiesbaden zeigen, dass Enteignungen mit Entschädigungen zum Bodenrichtwert bundesweit Fragen aufwerfen. (https://www.agrarheute.com/management/recht/bauernland-staatshand-enteignung-landwirtschaftlicher-flaechen-578513) Die Klage zweier Landwirte aus Greven im Kreis Steinfurt gegen die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) macht deutlich, dass dieses Vorgehen auch in NRW Anwendung findet. ( https://www.wn.de/muensterland/kreis-steinfurt/greven/wunsch-und-angebot-1047818)

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie oft wurden landwirtschaftliche Flächen in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren enteignet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl, Fläche in ha und Grund der Enteignung (u. a. Straßenbau, Neuerschließung von Siedlungsflächen, Naturschutzprojekte, Ausgleichsmaßnahmen).
  2. Wie viel wurde den Landwirtinnen und Landwirten bei den unter 1.) aufgeführten Fällen pro ha gezahlt?
  3. In wie vielen Fällen der unter 1.) aufgeführten Fälle erfolgte die Entschädigung in Form von gleichwertiger landwirtschaftlicher Nutzfläche?
  4. Wie hat sich der Preis für Bauerwartungsland absolut und relativ in NRW in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Enteignungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit, auch vor dem Hintergrund des Mangels an gleichwertigen Ersatzflächen?