Autobahnneubau A445 von Werl nach Hamm

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Autobahnneubau-Projekt A445 von Werl nach Hamm in der zweithöchsten Prioritätsstufe (vordringlicher Bedarf OHNE Engpassbeseitigung) enthalten. Überregional soll das zu bauende Autobahnteilstück A445 aus Sicht des Bundes bedeutend sein, da es in Verbindung mit der in der Konzeptionsphase befindlichen A46 eine östliche Umfahrung der A1 darstellt; bis heute gibt es aber keine geeignete Trasse für die A46.
Lokal soll das zu bauende Autobahnteilstück A445 das Dorf Hilbeck entlasten, durch das die B63 mit rund 19.000 Kfz täglich führt. Das im Mai 2017 stattgefundene (weitere) Deckblattverfahren im Rahmen des seit 2011 laufenden Planfeststellungsverfahrens soll eine neue Trasse festlegen, die nun weniger als 100 Meter an das Dorf Hilbeck heranführt und trotz der geplanten Schallschutzmauer Lärm und Verschattung für das Dorf bringt, welches eigentlich durch die A445 entlastet werden sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wird es eine weitere Änderung oder Neufassung des im Mai stattgefundenen Deckblattverfahrens mit der von der Stadt Werl vorgeschlagenen Variante (die wiederum das Dorf Sönnern stark beeinträchtigen würde) geben?
  2. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde für die A445 eine Verkehrsbelastung von 40.000 Kfz täglich prognostiziert, der BVWP 2030 geht von nur noch 22.000 Kfz täglich aus (damit wäre die A445 eine der am schwächsten genutzte Autobahn in NRW). Aufgrund welcher geänderter Prämissen hat sich die Prognose innerhalb weniger Jahre nahezu halbiert?
  3. Da die Trassenführung noch nicht endgültig feststeht, ist nicht von einem baldigen Baustart auszugehen. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, gemeinsam mit der Stadt Werl und mit dem Bundesverkehrsministerium Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die für eine kurzfristige Entlastung der B63 im Bereich Hilbeck sorgen, können, wie zum Beispiel LKW- (Nacht) Fahrverbote für den überregionalen LKW- Verkehr, die Einführung einer LKW-Maut auf der B63, die Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit auf max. 30 km/h oder die Förderung von aktiven Schallschutzmassnahmen (Fenster etc. ) für die ca. 50 direkten B 63-Anlieger? (bitte die Maßnahmen einzeln bewerten)
  4. Im Rahmen des BVWP 2030 wurden die Umweltauswirkungen der A445 bewertet. Wie ändern sich die Ergebnisse dieser Berechnung, wenn die erhöhten Diesel-Emissionen berücksichtigt werden (Stichwort Dieselskandal)?
  5. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, die beiden im BVWP 2030 enthaltenen Projekte Ausbau Kreuz Unna und 6-spuriger Ausbau der A44 von Kreuz Werl bis Kreuz Unna zu forcieren, um durch Kapazitätsausweitungen im Bestandsnetz eine weitere Zerschneidung der Landschaft zu vermeiden.

Arndt Klocke